Hallo Hannes.
DU warst Fahrer, das Gerät stand nur herum. Also wirst DU Dich eher an Deine Fahrweise erinnern können.
Richtig ist, dass das Gerät sich ebenfalls erinnern sollte - aber es eben nicht kann.
Das liegt daran, dass die Rohmessdaten nicht gespeichert werden. Daher kann später niemand die Messdaten auf Fehler prüfen.
Wenn Du schon einen Anwalt eingeschaltet hast,hätte der mindestens Einspruch einlegen können.
Dann wäre das da passiert:
Ein Urteil bestätigt einen Einspruch gegen eine ESO 8.0-Messung wegen fehlender Messdaten und verhindert ein Bußgeld von über 100 Euro.
bussgeldportal.de
Jetzt und aktuell bleibt nur noch die Frage, ob das Urteil schon rechtskräftig ist, ggf Wiedereinsetzung in einen vorherigen Stand möglich ist.
Der Chef fordert ( zu Recht), dass sich Arbeitnehmer gesetzeskonform verhalten, kassiert aber gleich eine Schelle, wenn er das für seine Vorteile in Kauf nimmt.
Also anweist, dass Du Überstunden machst, die jenseits von gut und böse liegen. Das.... darfst Du dann natürlich auch mal überdenken...
Indem es ihm möglich war, Dich für die zeit in Urlaub zuschicken, sind seine firmeninternen Bedürfnisse befriedigt. Also hat es das für ihn gewesen zu sein.
Sollte er demnächst fragen, wieso Du länger brauchst, so antwortest Du, dass es Dir eine Lehre gewesen ist, dass er angewiesen hat, rechtskonform zu bleiben. Mal sehn was er dann sagt.