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Gerichtstermin als Zeuge, kann nicht erscheinen was tun??

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The little things you do

Gast
Und zwar kann ich nicht erscheinen, weil ich auf meinen Opa aufpassen muss.
Hab meinen Arzt gefragt, weil der bei meinem Opa da war (Hausbesuch) und er meinte er könne mir nur ne Krankschreibung geben, wenn ich dann wirklich krank bin.

Was soll ich jetzt machen, wenn ich an diesem Tag nicht weg kann???

Wird der Gerichtstermin im Krankheitsfall dann verschoben?, es sind ja noch mehr Zeugen zur Verfügung, da brauch ich net unbedingt Aussagen.

Einfach nen Arzt suchen der mich krank schreibt, des ist wohl die beste Möglichkeit.
 
Ich würde sagen, Du teilst dem Gericht auf der Rückseite der Ladung mit, dass Du an dem Termin verhindert bist und dann sollte das eigentlich reichen.

LG Micha
 
Da wär ich aber ganz vorsichtig! Es gibt sicherlich Gründe ( wohl hauptsächlich medizinische ) dort nicht zu erscheinen, aber ich fürchte das dies kein Grund ist. Die Folge davon wäre, daß die Verhandlung neu angesetzt werden muß, es eventuell eine Geldbuße gibt und daß Du zum nächsten Termin ziemlich genau morgens um 6 Uhr von der Polizei abgeholt wirst. Zumeist geht es dann bis zum Beginn der Verhandlung in eine Ausnüchterungszelle! ( Gürtel bitte abnehmen ) Alles selbst erlebt.......
 
Da wär ich aber ganz vorsichtig! Es gibt sicherlich Gründe ( wohl hauptsächlich medizinische ) dort nicht zu erscheinen, aber ich fürchte das dies kein Grund ist. Die Folge davon wäre, daß die Verhandlung neu angesetzt werden muß, es eventuell eine Geldbuße gibt und daß Du zum nächsten Termin ziemlich genau morgens um 6 Uhr von der Polizei abgeholt wirst. Zumeist geht es dann bis zum Beginn der Verhandlung in eine Ausnüchterungszelle! ( Gürtel bitte abnehmen ) Alles selbst erlebt.......

wer krank ist und das bescheingt bekommt,
muss nicht erscheinen.
 
Ja, das ist korrekt. Der oder die TE ist aber nicht krank - sondern der Opa.
Und bei dem Dingens handelt es sich um eine VORLADUNG und nicht um eine BITTE. ( wie das bei der Polizei ist )
 
Ja, das ist korrekt. Der oder die TE ist aber nicht krank - sondern der Opa.
Und bei dem Dingesn handelt es sich um eine VORLADUNG und nicht um eine BITTE. ( wie das bei der Polizei ist )

Sogar wenn es nur um einen kranken Grossvater geht,
den sonst niemand betreuen kann ist es für das Gericht in Ordnung.

Ansonsten geht man zum Arzt seines Vertrauens und schildert ihm
die Umstände.
Der schreibt einem Entsprechendes.
Und wenn es Grippe mit starkem Fieber ist.

Oder denkst Du, dass das Gericht dann die Polizei oder
Gerichtsbeamte schickt, die das überprüfen ? 😉😀
 
Die werden argumentieren wie ich: Sie haben genug Zeit gehabt für die zwei Stunden der Betreuung jemanden zu suchen.
Und das auch mit Recht. Wo kämen wir hin, wenn einfach die Zeugen alle jemanden - gerade in der Zeit der Verhandlung - jemanden zu versorgen hätten.

Außerdem scheinst Du hier nicht zu lesen! Die TE hat ja den Arzt ihres Vertrauens gefragt - der nichts ausschreibt!
 
Die werden argumentieren wie ich: Sie haben genug Zeit gehabt für die zwei Stunden der Betreuung jemanden zu suchen.
Und das auch mit Recht. Wo kämen wir hin, wenn einfach die Zeugen alle jemanden - gerade in der Zeit der Verhandlung - jemanden zu versorgen hätten.

Außerdem scheinst Du hier nicht zu lesen! Die TE hat ja den Arzt ihres Vertrauens gefragt - der nichts ausschreibt!

stimmt, das habe ich nicht richtig gelesen, mike0,

aber:
dann gehe ich zum nächsten arzt.
einer wird sich schon finden.
ausserdem:
dann sagt man einfach, dass man den ganzen tag den opa betreuen muss.
wer soll das überprüfen ?
würde der staat die vertretung bezahlen ?
als zeuge bin ich nicht dazu verpflichtet geld dafür auszugeben
als zeuge aufzutreten.
es geht um die betreuung, so wie ich es verstanden habe,
nicht das der TE garnicht aussagen WILL.
 
Für die Aussage gibt es auf jeden Fall Zeugengeld.

Arzt suchen, der ungefragt, sowas ausstellt? Hihi. Gab es in den 70ern vielleicht.
Die brauchen nichts zu überprüfen! Das ist eine unbedingte Vorladung. Es sei denn man kann für sich ein ärtzliches Attest einreichen, daß man nicht verhandlungsfähig ist. Selsbt das amcht kein Arzt so einfach.
Vielelicht sollte die TE einfach mal hinfahren zum Amtsgericht, und dort mit einem Rechtspfleger reden. Der wird genau Auskunft geben, was möglich ist.
 

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