Was ist das denn mit deiner Tante? Versteht ihr euch so schlecht, dass du fürchtest, sie könnte dir ans Bein pinkeln woölen?
Diese Links sollten für Klarheit sorgen; die zu finden dauerte keine 2 Minuten.
Alle Infos zum Thema Grabauflösung: ✓Ruhezeit ✓Nutzungsrecht verlängern ✓Ablauf ✓Kosten ✓vorzeitige Grabauflösung
www.bestatter.de
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
verwaltungsportal.hessen.de
ZITAT
"Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält."
Manchmal liest man sich im Internet die Biografie seines verstorbenen Lieblingsschauspielers durch, an deren Ende der Ort der letzten Ruhe genannt ist – nebst der direkt darauffolgenden Notiz, dass das Grab vor zig Jahren bereits aufgelassen wurde. Es stellt sich dann oft Bedauern ein, dass die...
www.testament-erben.de
ZITAT
"Das Grabnutzungsrecht kann übertragen werden. So könnten Sie sich auch als fremde Person in Absprache mit den bisher Nutzungsberechtigten durchaus auch das Grabnutzungsrecht übertragen lassen. Sie könnten sich also um das Grab kümmern, zumindest so lange, bis die regelmäßige Grabnutzungszeit (in der Regel 20 bis 30 Jahre) abgelaufen ist. Ist die Grabnutzungszeit abgelaufen, kann die Nutzungszeit für das Grab zumindest bei Wahlgräbern, bei Reihengräbern nicht unbedingt, verlängert werden. Wird das Grabnutzungsrecht während oder nach der Verlängerung der Grabnutzungszeit übertragen, erhalten Sie als neuer Grabnutzungsberechtigter eine Urkunde (Graburkunde)"