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Grab meiner Großeltern soll plattgemacht werden

Andreas972

Aktives Mitglied
Die Tendenz geht aktuell dahin, dass ich einen Termin bei der Friedhofsverwaltung habe und alles auf mich überschreiben lasse.
Ich hab ein geregeltes Einkommen und kann es stemmen.
Muss nur noch meine Tante mitmachen.
Die Frage ist auch, muss sie das, wenn ich es freiwillig zahle, aber so weit ich weiß, geht ihr Wille vor, oder?
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Muss nur noch meine Tante mitmachen.
Die Frage ist auch, muss sie das, wenn ich es
Deine Tante muss überhaupt nichts.
Dein Verhältnis zu deiner Tante scheint nicht das Beste zu sein. :(
freiwillig zahle, aber so weit ich weiß, geht ihr Wille vor, oder?
Freiwillig kannst du viel wollen :eek:

Wenn du ihren Willen nicht bezwingen kannst, solltest du einen Anwalt empfehlen.
Der soll prüfen wie die Vertragsbedinungen sind und ggf. weitere Schritte einleiten.

Persönlich würde ich mich nach den besprochenen Wünschen der Verstorbenen richten, nicht das sie sich noch im Grab umdrehen müssen 😢😇:oops:
 

Andreas972

Aktives Mitglied
Deine Tante muss überhaupt nichts.
Dein Verhältnis zu deiner Tante scheint nicht das Beste zu sein. :(
Freiwillig kannst du viel wollen :eek:

Wenn du ihren Willen nicht bezwingen kannst, solltest du einen Anwalt empfehlen.
Der soll prüfen wie die Vertragsbedinungen sind und ggf. weitere Schritte einleiten.

Persönlich würde ich mich nach den besprochenen Wünschen der Verstorbenen richten, nicht das sie sich noch im Grab umdrehen müssen 😢😇:oops:
Die kennt aber keiner mehr.
 

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Was ist das denn mit deiner Tante? Versteht ihr euch so schlecht, dass du fürchtest, sie könnte dir ans Bein pinkeln woölen?

Diese Links sollten für Klarheit sorgen; die zu finden dauerte keine 2 Minuten.





ZITAT
"Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält."



ZITAT
"Das Grabnutzungsrecht kann übertragen werden. So könnten Sie sich auch als fremde Person in Absprache mit den bisher Nutzungsberechtigten durchaus auch das Grabnutzungsrecht übertragen lassen. Sie könnten sich also um das Grab kümmern, zumindest so lange, bis die regelmäßige Grabnutzungszeit (in der Regel 20 bis 30 Jahre) abgelaufen ist. Ist die Grabnutzungszeit abgelaufen, kann die Nutzungszeit für das Grab zumindest bei Wahlgräbern, bei Reihengräbern nicht unbedingt, verlängert werden. Wird das Grabnutzungsrecht während oder nach der Verlängerung der Grabnutzungszeit übertragen, erhalten Sie als neuer Grabnutzungsberechtigter eine Urkunde (Graburkunde)"
 

Andreas972

Aktives Mitglied
Was ist das denn mit deiner Tante? Versteht ihr euch so schlecht, dass du fürchtest, sie könnte dir ans Bein pinkeln woölen?

Diese Links sollten für Klarheit sorgen; die zu finden dauerte keine 2 Minuten.





ZITAT
"Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält."



ZITAT
"Das Grabnutzungsrecht kann übertragen werden. So könnten Sie sich auch als fremde Person in Absprache mit den bisher Nutzungsberechtigten durchaus auch das Grabnutzungsrecht übertragen lassen. Sie könnten sich also um das Grab kümmern, zumindest so lange, bis die regelmäßige Grabnutzungszeit (in der Regel 20 bis 30 Jahre) abgelaufen ist. Ist die Grabnutzungszeit abgelaufen, kann die Nutzungszeit für das Grab zumindest bei Wahlgräbern, bei Reihengräbern nicht unbedingt, verlängert werden. Wird das Grabnutzungsrecht während oder nach der Verlängerung der Grabnutzungszeit übertragen, erhalten Sie als neuer Grabnutzungsberechtigter eine Urkunde (Graburkunde)"
Dafür muss sie das aber auch wollen.
 

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