Da jedes Bundesland sein eigenes Grundsteuersüppchen kocht, kann man das nicht pauschal sagen. Wenn in einen Bescheid ein offensichtlicher sachlicher Fehler zu finden ist, z. B. zu viel oder zu wenige Flächen oder falsche Eigentümer, kann man das sofort anzeigen auch ohne Einspruch, bei uns reicht oft schon ein Telefonat mit der zuständigen Stelle, die haben so viele Berichtigungen daß sie oft nicht mal eine schriftliche Bestätigung wollen, macht nur doppelte Arbeit und wenn die richtigen Daten mit dem übereinstimmen was man in der Altakte hatte, wird das unbesehen geglaubt und übernommen. Die Einzelheiten spricht man am besten mit dem zuständigen Bearbeiter ab, ob schriftlicher Antrag ja oder nein. Aber wie gesagt, läuft so nur in Bayern, was die anderen Länder machen wissen nur die.
Einsprüche kommen im wesentlichen (da sachliche Fehler immer berichtigt werden müssen, egal ob Einspruch oder nicht, da reicht ein einfacher Antrag auf Berichtigung) wegen verfassungsrechtlicher Fragen, ob das neue System überhaupt rechtens ist und so. Wird sich bei uns noch explosiv erhöhen, da zumindest für Nürnberg jetzt der neue Hebesatz raus ist, und der ist um einiges höher als der alte, da werden vor allem Eigentümer von alten Hundehütten schlucken, weil im neuen System nämlich keine Abschläge mehr wegen Alter des Gebäudes und schlechtem Zustand vorgesehen sind (im alten System gab es die und die haben ordentlich im Wert was ausgemacht).
Merke: ein Einspruch ist was anderes als ein Antrag auf simple Änderung. Sind zwei unterschiedliche Verfahrenswege, auch wenn sie zum gleichen Ergebnis führen sollen, nämlich einer Berichtigung. Ein Einspruch macht dem Bearbeiter mehr Arbeit, der muß nämlich extra erfaßt werden.
Einsprüche kommen im wesentlichen (da sachliche Fehler immer berichtigt werden müssen, egal ob Einspruch oder nicht, da reicht ein einfacher Antrag auf Berichtigung) wegen verfassungsrechtlicher Fragen, ob das neue System überhaupt rechtens ist und so. Wird sich bei uns noch explosiv erhöhen, da zumindest für Nürnberg jetzt der neue Hebesatz raus ist, und der ist um einiges höher als der alte, da werden vor allem Eigentümer von alten Hundehütten schlucken, weil im neuen System nämlich keine Abschläge mehr wegen Alter des Gebäudes und schlechtem Zustand vorgesehen sind (im alten System gab es die und die haben ordentlich im Wert was ausgemacht).
Merke: ein Einspruch ist was anderes als ein Antrag auf simple Änderung. Sind zwei unterschiedliche Verfahrenswege, auch wenn sie zum gleichen Ergebnis führen sollen, nämlich einer Berichtigung. Ein Einspruch macht dem Bearbeiter mehr Arbeit, der muß nämlich extra erfaßt werden.