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Grundsteuerreform, "jeder" rät zum Einspruch, eure Erfahrungen ?

Daoga

Urgestein
Da jedes Bundesland sein eigenes Grundsteuersüppchen kocht, kann man das nicht pauschal sagen. Wenn in einen Bescheid ein offensichtlicher sachlicher Fehler zu finden ist, z. B. zu viel oder zu wenige Flächen oder falsche Eigentümer, kann man das sofort anzeigen auch ohne Einspruch, bei uns reicht oft schon ein Telefonat mit der zuständigen Stelle, die haben so viele Berichtigungen daß sie oft nicht mal eine schriftliche Bestätigung wollen, macht nur doppelte Arbeit und wenn die richtigen Daten mit dem übereinstimmen was man in der Altakte hatte, wird das unbesehen geglaubt und übernommen. Die Einzelheiten spricht man am besten mit dem zuständigen Bearbeiter ab, ob schriftlicher Antrag ja oder nein. Aber wie gesagt, läuft so nur in Bayern, was die anderen Länder machen wissen nur die.

Einsprüche kommen im wesentlichen (da sachliche Fehler immer berichtigt werden müssen, egal ob Einspruch oder nicht, da reicht ein einfacher Antrag auf Berichtigung) wegen verfassungsrechtlicher Fragen, ob das neue System überhaupt rechtens ist und so. Wird sich bei uns noch explosiv erhöhen, da zumindest für Nürnberg jetzt der neue Hebesatz raus ist, und der ist um einiges höher als der alte, da werden vor allem Eigentümer von alten Hundehütten schlucken, weil im neuen System nämlich keine Abschläge mehr wegen Alter des Gebäudes und schlechtem Zustand vorgesehen sind (im alten System gab es die und die haben ordentlich im Wert was ausgemacht).

Merke: ein Einspruch ist was anderes als ein Antrag auf simple Änderung. Sind zwei unterschiedliche Verfahrenswege, auch wenn sie zum gleichen Ergebnis führen sollen, nämlich einer Berichtigung. Ein Einspruch macht dem Bearbeiter mehr Arbeit, der muß nämlich extra erfaßt werden.
 

Daoga

Urgestein
Tatsächlich ist die neue Grundsteuer für die Meisten Eigentümer immer noch schwer durchschaubar und die Mehrheit weiß immer noch nicht was auf sie zukommt. Während früher nur ein Einheitsmesswert zu Grunde gelegt wurde, werden heute bei der Bewertung verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. Lage, Grundstücksgröße, Baujahr und die Art der Nutzung.
In Bayern ist es genau umgekehrt, da spielten Lage, Baujahr, Nutzung (eigengenutzt oder vermietet) früher eine Rolle in der Berechnung des Einheitswertes, jetzt nicht mehr, was vor allem wegen der weggefallenen Abschläge für altes Baujahr und schlechtem Bauzustand für böses Blut sorgt, die machen nämlich ordentliche Unterschiede im Wert aus, und die billigen Außenbezirke wurden generell billiger angesetzt als die teuren Innenstadtbereiche und Villenviertel.
Außerdem werden in Bayern jetzt keine Bodenrichtwerte angesetzt (die anderswo für Klagen ohne Ende sorgen), sondern einfach nur ein Pauschalwert von 4 Cent pro qm, egal wo das Teil liegt, in bester Lage Innenstadt/Villenviertel oder auf irgendeinem unbeliebten feuchten Grundstück in den Außenbezirken, wo man nicht mal einen Keller hinbauen kann, weil der sonst regelmäßig unter Wasser steht. Nur die Landwirte haben wieder ihre eigenen Konditionen, aber die wurden immer schon anders bewertet (Ertrag).
Also egal wie man es macht, falsch ist es immer. Bayern hätte auf den ganzen Reform-Mist locker verzichten können, denn das alte System war durchschaubar und praktisch. Das neue dagegen versucht alles über einen Kamm zu scheren und wird deshalb keinem gerecht.
 

kasiopaja

Urgestein
In Bayern ist es genau umgekehrt, da spielten Lage, Baujahr, Nutzung (eigengenutzt oder vermietet) früher eine Rolle in der Berechnung des Einheitswertes, jetzt nicht mehr, was vor allem wegen der weggefallenen Abschläge für altes Baujahr und schlechtem Bauzustand für böses Blut sorgt, die machen nämlich ordentliche Unterschiede im Wert aus, und die billigen Außenbezirke wurden generell billiger angesetzt als die teuren Innenstadtbereiche und Villenviertel.
Außerdem werden in Bayern jetzt keine Bodenrichtwerte angesetzt (die anderswo für Klagen ohne Ende sorgen), sondern einfach nur ein Pauschalwert von 4 Cent pro qm, egal wo das Teil liegt, in bester Lage Innenstadt/Villenviertel oder auf irgendeinem unbeliebten feuchten Grundstück in den Außenbezirken, wo man nicht mal einen Keller hinbauen kann, weil der sonst regelmäßig unter Wasser steht. Nur die Landwirte haben wieder ihre eigenen Konditionen, aber die wurden immer schon anders bewertet (Ertrag).
Also egal wie man es macht, falsch ist es immer. Bayern hätte auf den ganzen Reform-Mist locker verzichten können, denn das alte System war durchschaubar und praktisch. Das neue dagegen versucht alles über einen Kamm zu scheren und wird deshalb keinem gerecht.
Die Reform ist ja nicht erfolgt , weil die Bundesländer das so wollten, sondern weil jemand gegen die unterschiedlichen Richtwerte in Ost und West geklagt hatte und Recht bekam.
 

Daoga

Urgestein
Die Reform ist ja nicht erfolgt , weil die Bundesländer das so wollten, sondern weil jemand gegen die unterschiedlichen Richtwerte in Ost und West geklagt hatte und Recht bekam.
Und jetzt ist wieder alles unterschiedlich, Erfolg also gleich Null. Ich habe allerdings gehört, jemand hat geklagt weil er generell die Grundsteuer für seine eigengenutzte Wohnung weghaben wollte (was er natürlich vergessen konnte, das ist ein wichtiger Einnahmetopf für die Gemeinden) und als Ausrede dazu benutzt hat, daß die letzte Hauptfeststellung 1964 erfolgt ist und daher alles veraltet wäre. Witzigerweise gehen aber die Brandversicherer auf noch viel ältere Daten aus den 1920/1930er Jahren zurück und kompensieren die Wertzuwächse seither über Zuschläge, so wie es die Grundstücksbewertung auch gehalten hat. Müssen die dann auch eine totale Reform über sich ergehen lassen?

@kasiopaja
@Daoga

bitte keine Grundsatzdiskussion zur Grundsteuer ;):)
Sorry das ist wichtig und mußte gesagt werden.
 

Daoga

Urgestein
Wichtig auf jeden Fall bei einem Einspruch: die Begründung! Viele Leute neigen dazu, erst mal unbegründet "zur Fristwahrung" einen zu schicken, vergessen dann aber sehr gern, die Begründung hinterherzuschicken, und dann können die Bearbeiter in den Ämtern nur raten, um was es beim Einspruch überhaupt geht, ein sachlicher Fehler (den die nicht erriechen können, muß man ihnen sagen!) oder bloß mal wieder wegen Verfassungsmäßigkeit, wo längst alle möglichen Musterklagen anhängig sind, weshalb die relativ wenig Nutzen haben. Denn wenn die Gerichte entscheiden, daß irgendwas am gängigen Verfahren geändert werden muß, trifft es ohnehin alle Grundstücksbesitzer die unter diese Rubrik fallen, mit der großen Gießkanne. Einheitsbewertung heißt: alles wird über den gleichen Kamm geschoren, und wegen der Massen an Fällen sind die Ämter bei Berichtigungen mehr als kulant, die haben gar nicht die Zeit oder Mannstärke für Rosinenpickerei.
 

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