Hallo alle zusammen,
ich habe mich für alle Zweifler dann noch einmal über die verschiedenen Pflegeformen informiert.
Im folgenden können alle lesen wie die verschiedenen Pflegeformen definiert werden.
Ich muss einigen hier leider sagen, dass sie nicht Pipi Langstrumpf sind und sich ihre Welt so machen können, wie sie ihnen gefällt. Es gelten für uns alle die gleichen Gesetze, ob leibliche Mutter oder nicht!
Pflegeformen
Die folgenden Pflegeformen sind immer Unterbringungen des Kindes in Vollzeitpflege, dies bedeutet, dass das Kind Tag und Nacht in der Pflegefamilie lebt.
Kurzzeitpflege
Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie mit der klaren Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie. Die Herkunftsfamilie ist für eine gewisse Zeit nicht in der Lage, das Kind weiter zu erziehen und zu versorgen, möchte dies aber in Zukunft wieder tun. Darüber hinaus ist die Beziehung des Kindes zu seiner Familie so, dass eine Zukunftsperspektive besteht und die Eltern weiter Hauptbezugspersonen des Kindes bleiben wollen und sollen.
Die Pflegeeltern müssen in dieser Pflegeform eng mit den Herkunftseltern zusammen arbeiten.
Bereitschaftspflege
Zum Thema Bereitschaftspflege finden Sie ausführliche Informationen im einem Themen-Schwerpunkt. Den Link finden Sie unten.
Der Aufenthalt des Kindes ist auch hier zeitlich begrenzt. Die Perspektive ist jedoch nicht klar. Entweder geht das Kind zur Herkunftsfamilie zurück, oder es wird in eine Dauerpflegefamilie, manchmal auch in ein Heim vermittelt. Häufig sind die Kinder in Bereitschaftspflege "in Obhut" genommen worden, weil es eine Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie gab und nun erst einmal die ganze Situation abgeklärt werden muss.
Wochenpflege
Hier werden die Pflegekinder im Haushalt der Pflegefamilie während der Woche Tag und Nacht oder nur an bestimmten Tagen betreut. Die Gründe für die Wahl dieser Betreuungsform liegen meist in ungünstigen und unregelmäßigen Arbeits- und Ausbildungszeiten oder entfernten Arbeitsorten der Eltern des Kindes.
Dauerpflege
Diese Pflegeform ist eine dauerhafte (langjährige) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Das Kind lebt dort bis zur Verselbständigung. Die Pflegeeltern sind die Hauptbezugspersonen für das Kind.
Sonderpflege
Sonderpflegestellen sind Pflegefamilien, bei denen Kinder mit besonderen Bedürfnissen leben. Diese Pflegeeltern haben eine entsprechende pädagogische Ausbildung und/oder verfügen über langjährige Erziehungserfahrung. Hier werden behinderte, stark entwicklungsbeeinträchtigte oder ältere Kinder dauerhaft untergebracht. Diese Kinder haben einen besonderen erhöhten Erziehungsanspruch an die Pflegeeltern. Sonderpflegestellen bzw. Erziehungsstellen werden in ihrer Arbeit besser beraten und unterstützt und erhalten auch bessere finanzielle Leistungen.
Verwandtenpflege
Eine Forschungsgruppe der Universität Bremen hat einen Ratgeber für Verwandtenpflegeeltern geschrieben, den Sie hier herunterladen können:
Download Ratgeber der Uni-Bremen
Ein Vielzahl von Kindern leben als Pflegekinder bei Verwandten. Großeltern, Tante und Onkel haben die Enkelin, Nichte oder Neffen aufgenommen und das Kind wird in dieser Familie groß. Die Verwandtenpflege kann einerseits eine "Hilfe zur Erziehung" gemäß §27 KJHG sein, d.h. hier werden Großeltern, Tante oder Onkel so wie eine fremde Familie finanziell (Pflegegeld) und beraterisch unterstützt. Andererseits kann Verwandtenpflege auch einfach eine Hilfe der Familie für die Eltern des Kindes sein, ohne dass sich das Jugendamt um diese Pflegestelle kümmern muss. Aber auch solche Pflegefamilien haben Anspruch auf die Beratung durch das Jugendamt und können Hilfe einfordern.