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Gutachtertermin wegen Rückführung zur leiblichen Familie

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Laut Gesetz bedeutet "Dauerpflege" nicht im Geringsten, dass das Kind in der Pflegefamilie bleiben soll. Das ist so einfach falsch. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Das stimmt, Winnetou.

Aber was hier leider die ganze Diskussion über zu kurz kommt (vielleicht fehlt auch das Wissen darüber) ist die Tatsache, dass gerade sehr junge Kinder sich an ihre Ersatzeltern BINDEN. Diese Bindung zu kappen, kommt einer (erneuten) Traumatisierung gleich. Deshalb gilt hier das Kindeswohl - sprich: vorhandene Bindungen der Kinder müssen erhalten werden.
Ein Kind, dass von Geburt an bei seinen Pflegeeltern lebt, sieht diese nach kürzester Zeit als seine Eltern an.
Die leibliche Mutter ist eine Fremde, zu der kaum Bindung besteht. Darauf und nur darauf ist Rücksicht zu nehmen. (Und das wird Gott sei Dank auch immer häufiger getan.)

cc
 
Das Kind in dem Alter, dass es jetzt hat, aus der gewohnten und sicher liebevollen Umgebung herauszureissen, gleicht einer schweren Traumatisierung.
Um diesen Übergang zu realisieren, braucht es unheimlich viel Zeit und Einfühlungsvermögen in das Kind.
Und nicht zuletzt wäre die Ideallösung: 2 Mütter, die sich gleichermaßen um das Kind kümmern, keine der Bindungen sollte gekappt werden. Das beste wäre noch, wenn das Kind mit der Zeit entscheiden könnte, bei wem es denn am Vormittag gern ist, bei wem am Nachmittag. (Mein jüngster Sohn hatte die Angewohnheit, wenn er sich über mich oder über meinen Mann geärgert hatte, die Tür zu öffnen und sagen: dann gehe ich zu "meine Vonling". Wir hatten Nachbarn, die aus Vietnam stammten, die eine Tochter hatten und die sich sehr gerne um meinen Sohn kümmerte. Zeitweise war er dort schon zu Hause. Ich empfand das als etwas sehr schönes und bereicherndes für meinen Sohn, der sich auch heute noch gerne daran erinnert. Er wollte auch mal "Blumen ausrupfen und dem Mädchen damit einen Heiratsantrag machen" da denken wir gerne lachend zurück) Die war natürlich ein Idealfall, zumal die Mutter sich dort ebenfalls mit Julian gern beschäftigte, wenn sie Zeit hatte. Oft hat er auch dor gegessen und kam abgefüttert wieder und war hochzufrieden. )
Und 2,5 Jahre ist noch eine sehr empfindliche Zeit für Trennungen, denke ich. Bevor das Kind nicht schon ein wenig selbständig ist, sprich Kindergartenalter, glaube ich nicht, dass eine Rückführung sinnvoll ist. Ist aber nur meine sehr subjektive Meinung.
Vor allem finde ich, muss das Kind langsam an die Situation herangeführt werden, dass es eine leibliche und eine Pflegemutter hat. Und wieso dieses so ist. Wie will man dies einem 2.5 Jahre kleinem Kind das gerade mal die Windeln los wird, im Trotzalter steckt und viele Entwicklungsschritte zu bewältigen hat, erkläre? Es reagiert nur mit noch mehr Trotz oder Verwirrtheit.
Wie alt ist eigentlich die Kindsmutter? Was hat sie für einen sozialen Hintergrund? Ist sie eigentlich einsichtig und will was für ihr Verhalten tun und dran arbeiten? Manches was für Dich so aussieht, wie Desinteresse kann vielleicht auch Unsicherheit und Traurigkeit, die sie nicht zeigen kann. Wenn sie selbst aus einem dysfunktionalen Familienverhältnis stammt, braucht auch die Mutter verdammt viel Unterstützung und erfahrene Kräfte, die sie anleiten.
Es heißt ja eigentlich auch Amt für Jugend und FAMILIE! Und zu einer Familie gehört in erster Linie die Mutter. Leider fällt der Begriff FAMILIE immer hinten runter und es wird ausschließlich NUR nach dem Kindeswohl geguckt. Wie es der Mutter mit der Situation geht, bleibt meist ungefragt. Und das ist meiner Meinung nach sehr sehr traurig, denn wenn es der Mutter gut geht, geht es meist auch den Kindern gut.
LG
Sehnsucht44
 
Hallo,

die letzte Antwort zu das Kind zu fragen wie hättest du es denn gerne ist falsch. Ein Kleines Kind, sprechen wir mal von Kinder unter 12 Jahren sind nicht in der Lage dies selber zu entscheiden.
Der eine Elternteil könne das Kind am Tage bevor es angehört wird besonders verwöhnen, so das es die Entscheidung nicht
selber überdenken, geschweige denn auch treffen kann.
Oft ist es auch gut, und dem Kindeswohl dienend wenn
ein anderer das entscheidet wo das Kind leben soll.
Grundsätzlich sind eigentlich die leiblichen Eltern für
ihre Kinder verantwortlich, und wenn dem nichts entgegensteht warum sollten diese auch für ihre Kinder
selber sorgen.
Dagegen ist die Frage bei wen das Kind leben möchte
eher überflüssig.
Unterbringungen kosten viel Geld, und wenn diese auf Grund
der Erzieungsbedienungen der leiblichen Eltern nicht
mehr notwendig sind, ist die Frage bei wem das Kind leben
möchte dochüberfllüssig.🙄
Ok, die Bindungen
man kann den Kontakt nach der Rückführung weit es gehend ja noch halten und den Pflegeeltern ein Umgangsrecht einräumen.
 
Ich habe heute mal gelästert 😛,
von meinem fast erwachsenem Kindie rief mich heute der Betreuer an 😀.
Kindie benötigt einen Antrag für Kindergeld , beruffördendes jahr 😀.
Den schickt mir die Kindergeldkasse zu.
Und diesen wollen die so schnell wie möglich wieder haben.
Und da kamen wir ins lästern .........
Zu Kindies Vormund nö habe ich gesagt , kostet Porto😛.
Zu Ihnen , reicht nicht, da Kindie über eine Woche bleibt.

Also bleibt nur der Weg zu meiner Freundin "Jugendamtslady" mit der Bitte um weiterleitung🙂. Und der Betreuer meint , und wehe sie kocht ihnen keinen kaffee als danke schön, das ich sie jetzt mal 3 Wochen nicht genervt habe .

CC

das Gefühl , das ich nicht mehr Mutter bei meinem Kindie bin ,
habe ich auch schon . Es ist hier ein Schaden durch willkürliche Entfremdung entstanden , geht gar nicht .

So ein junges Küken "Jugendamtslady " ist der Ansicht hier zu versuchen seine Macht zu positionieren *kotz* *nerv* ,
die Frau ist unfähig Hilfepläne zu schreiben etc etc ........

Selbst beim großen Kindie schütteln profesionelle Mitarbeiter den Kopf .
Sie ist maßlos überfordert und hat noch keine Erfahrung im realen Kinderleben.
Bin ja mal am hin und her überlegen , ob ich ein bißchen Vodoo mache , damit dieses so bleibt 😀
 
Hallo alle zusammen,

ich habe mich für alle Zweifler dann noch einmal über die verschiedenen Pflegeformen informiert.
Im folgenden können alle lesen wie die verschiedenen Pflegeformen definiert werden.

Ich muss einigen hier leider sagen, dass sie nicht Pipi Langstrumpf sind und sich ihre Welt so machen können, wie sie ihnen gefällt. Es gelten für uns alle die gleichen Gesetze, ob leibliche Mutter oder nicht!
Pflegeformen

Die folgenden Pflegeformen sind immer Unterbringungen des Kindes in Vollzeitpflege, dies bedeutet, dass das Kind Tag und Nacht in der Pflegefamilie lebt.

Kurzzeitpflege

Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie mit der klaren Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie. Die Herkunftsfamilie ist für eine gewisse Zeit nicht in der Lage, das Kind weiter zu erziehen und zu versorgen, möchte dies aber in Zukunft wieder tun. Darüber hinaus ist die Beziehung des Kindes zu seiner Familie so, dass eine Zukunftsperspektive besteht und die Eltern weiter Hauptbezugspersonen des Kindes bleiben wollen und sollen.
Die Pflegeeltern müssen in dieser Pflegeform eng mit den Herkunftseltern zusammen arbeiten.
Bereitschaftspflege

Zum Thema Bereitschaftspflege finden Sie ausführliche Informationen im einem Themen-Schwerpunkt. Den Link finden Sie unten.

Der Aufenthalt des Kindes ist auch hier zeitlich begrenzt. Die Perspektive ist jedoch nicht klar. Entweder geht das Kind zur Herkunftsfamilie zurück, oder es wird in eine Dauerpflegefamilie, manchmal auch in ein Heim vermittelt. Häufig sind die Kinder in Bereitschaftspflege "in Obhut" genommen worden, weil es eine Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie gab und nun erst einmal die ganze Situation abgeklärt werden muss.
Wochenpflege

Hier werden die Pflegekinder im Haushalt der Pflegefamilie während der Woche Tag und Nacht oder nur an bestimmten Tagen betreut. Die Gründe für die Wahl dieser Betreuungsform liegen meist in ungünstigen und unregelmäßigen Arbeits- und Ausbildungszeiten oder entfernten Arbeitsorten der Eltern des Kindes.
Dauerpflege

Diese Pflegeform ist eine dauerhafte (langjährige) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Das Kind lebt dort bis zur Verselbständigung. Die Pflegeeltern sind die Hauptbezugspersonen für das Kind.
Sonderpflege

Sonderpflegestellen sind Pflegefamilien, bei denen Kinder mit besonderen Bedürfnissen leben. Diese Pflegeeltern haben eine entsprechende pädagogische Ausbildung und/oder verfügen über langjährige Erziehungserfahrung. Hier werden behinderte, stark entwicklungsbeeinträchtigte oder ältere Kinder dauerhaft untergebracht. Diese Kinder haben einen besonderen erhöhten Erziehungsanspruch an die Pflegeeltern. Sonderpflegestellen bzw. Erziehungsstellen werden in ihrer Arbeit besser beraten und unterstützt und erhalten auch bessere finanzielle Leistungen.
Verwandtenpflege

Eine Forschungsgruppe der Universität Bremen hat einen Ratgeber für Verwandtenpflegeeltern geschrieben, den Sie hier herunterladen können: Download Ratgeber der Uni-Bremen

Ein Vielzahl von Kindern leben als Pflegekinder bei Verwandten. Großeltern, Tante und Onkel haben die Enkelin, Nichte oder Neffen aufgenommen und das Kind wird in dieser Familie groß. Die Verwandtenpflege kann einerseits eine "Hilfe zur Erziehung" gemäß §27 KJHG sein, d.h. hier werden Großeltern, Tante oder Onkel so wie eine fremde Familie finanziell (Pflegegeld) und beraterisch unterstützt. Andererseits kann Verwandtenpflege auch einfach eine Hilfe der Familie für die Eltern des Kindes sein, ohne dass sich das Jugendamt um diese Pflegestelle kümmern muss. Aber auch solche Pflegefamilien haben Anspruch auf die Beratung durch das Jugendamt und können Hilfe einfordern.
 
danke Dir liebe Tachi ,

jetzt wird mir mal so richtig das Ausmaß meiner Situation bewußt .
Meine Jugendamtsmadam meinte bereitschafts-oder Langzeitpflege ,
das es noch irgendwas dazwischen gibt 😕.
Wußte ich nicht , da sind ja 1000 Möglichkeiten.🙂

Es ist so anstrengend das Ganze .
 
Hallo Winnetou,

ich habe bei meinen zweiten Zitaten nie behauptet, dass es ein Gesetzestext ist. Ich habe nur einen Text eingestellt, der die verschiedenen Pflegeformen aufzeigt.

Ich verstehe auch dein Problem nicht, denn dein Auszug sagt das Gleiche aus wie meiner. (Und auch wie das Sozialgesetz!!!)


Außerdem habe ich aus meinem Wunsch, dass die Kleine bei uns bleibt nie ein Geheimnis gemacht. Der Unterschied zur leiblichen Mutter ist nur der, dass ich an das Wohl des Kindes denke, was glücklicherweise meinem Wunsch entspricht.
Aber ich wusste von Anfang an, dass es ein Pflegekind ist und dieses Kind zwei Elternpaare unter normalen Umständen hat.
Nur diese Gedanken könne nicht nur von Pflegeltern erwartet werden, sondern die müssen auch von leiblichen Eltern erwartet werden können (müssen).

LG, Tachi
 
Hallo Winnetou,

weißt du was, es wird mir langsam zu mühselig dir immer wieder Sachen zu erklären, die du mir vorher im Mund rumgedreht hast.

Ich bin gerne bereit mich mit dir auseinandersetzen, aber Fakten, die das Jugendamt festlegt oder Fakten, die gerichtliche Gutachter (Psychologen) für richtig befinden, die möchte ich mit dir nicht mehr erörtern.
Auch Fakten, die Gesetze schaffen können von uns nicht geändert werden.

Ich habe mich hier nicht angemeldet, um mir hier ein schlechtes Gewissen machen zu lassen. Natürlich ist es so, dass jeder versucht seine Sicht hervorzuheben und diese auch als richtig empfindet. Aber wenn es soweit ist, dass nicht mehr versucht wird die jeweils andere Seite zu verstehen, dann hat alles doch eigentlich keinen Zweck mehr.

Außerdem habe ich gedacht, dass hier versucht wird anderen Menschen zu helfen, sie zu unterstützen. Das man dabei auf Gegenwind stößt ist eine klare Sachen, aber sich über Gesetze zu streiten ist im Endeffekt sehr ineffektiv.

Vielleicht hast du ein schweres Schicksal hinter dir und das würde mir auch leid tun, aber du kannst dann jetzt nicht alle Pflegeeltern dafür verantwortlich machen. Vor allen Dingen ist es ja so, dass es vor Pflegeeltern immer ein Jugendamt gibt.

Außerdem solltest du bei deinem Wissen doch auch wissen, dass Pflegeeltern bei einer letzendlichen Entscheidung keine Rolle mehr spielen. Sie können nur solange einen Verbleibesantrag stellen, bis ein Gericht zum Beispiel eine Rückführung anordnet. Dann hat nur noch das Jugendamt ein Veto und sonst keiner mehr.

Gruß,

Tachi
 
Hallo Sherlock Helga,

ursprünglich haben wir uns für eine Adoption beworben. Die Dame bei der Adoptionsstelle fragte uns dann, ob wir uns auch vorstellen könnten ein Pflegekind aufzunehmen.
Nach reiflicher Überlegung haben wir das positiv beatwortet und sind so zu unserer Kleinen gekommen.

Denn wie jeder weiß, ist es nicht so einfach ein Kind zu adoptieren, da es Adoptivkinder nicht wie Sand am Meer gibt.

Gruß,

Tachi
 
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