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Hab ich Anpruch auf Übergangsgeld während meiner Reha?

Kefir

Neues Mitglied
Hallo,

ich bin seit Mitte Juli im Krankenstand. Am vierten Tag meiner
Krankheit wurde ich vom Arbeitgeber ohne Begründung während der
Probezeit gekündigt. Bis zum Anlauf der Kündigungsfrist Ende Juli
habe ich noch vom Arbeitgeber Lohn erhalten; seit Anfang August
bekomme ich Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse. Weitere Einkünfte habe ich nicht.
Im Eilverfahren habe ich einen Antrag auf eine Maßnahme zur
Rehabilitation bei der Rentenversicherung eingereicht. Eine
Bewilligung für 26 Wochen habe ich jetzt erhalten. Darüber bin ich
enorm froh! Nur die Absicherung während der Reha ist mir noch unklar. Miete etc. muss ich ja weiter zahlen.
Meine Frage ist nun, ob ich während der gesamten Dauer der Reha ein Recht auf Übergansgeld von der Rentenversicherung habe und ob ich irgendetwas an Beiträgen, Abgaben etc. selbst bezahlen muss?!
Die zuständige Sachbearbeiterin von der RV ist derzeit im Urlaub.
Für eine zügige Antwort von einer fachkundigen Person wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
KEFIR
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S

Sonnenlicht

Gast
also es muss ja ein anderer ansprechpartner für dich zuständig sein,kann man ja nicht einfach sagen,der sachbearbeiter ist im urlaub:confused:

ich kenne es leider nur von einer beruflichen rehe,da habe ich den antrag fürs unterhaltsgeld gleich bei bewilligung der massnahme mitgesandt bekommen.

würde mich dort nict abwimmeln lassen.
bei meiner rentenversicherung...naja weiss nicht bei welcher du bist?...gibts auf deren seite auch einen live chat,da kannste dann fragen stellen,die vom sachbearbeiter dort beantwortet werden...
 

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