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Hammerschlags- und Leiterrecht

Hugo

Aktives Mitglied
Guten Tag,


Es geht um eine Grenze zu einen Nachbarn.

Dort stehen 2 alte Garagen.
Ich weis das der Nachbar gerne die Fassade Instandsetzen möchte...


Probleme : ich habe natürlich den Platz bis ran genutzt.


= meine Pflanze die an der Stelle stehen.
= Tonnen von Holz
= 4x ibc verkleidet
= 1x Schuppen

Stehen an dieser Seite.

Wie würde das theoretisch ablaufen?
Ich habe nicht groß Lust alles niederzureißen, aber gleichzeitig denke ich nicht das der Nachbar groß Lust hat das selber wegzuräumen und neu zubauen danach.

Ein Krieg mit den Nachbarn möchte ich wegen der Situation natürlich vermeiden.
(selbst wenn er immer auf den Stand steht das ich mein Grundstück nicht bis an die Grenze hätte nutzen dürfen)
Garagen sind alt Bestand und die Grenze läuft direkt dahinter. Sprich Wand = Grenze
Glaub die Dachrinne läuft schon auf meiner Seite.

Bsp Bilder

Nach Bild 2 fängt die zweite Garage an.
Die liegt tiefer und ich habe ab da ein Holzlager.
 

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Zuletzt bearbeitet:
Ich bin keine Juristin, aber ich fürchte, dass du hier ziemlich im Nachteil bist, wenn die Bauten deines Nachbarn rechtens sind.

Bei dem Bau deines Nachbarn handelt es sich und ein festes Bauwerk, vermutlich auch mit entsprechender Genehmigung.
Damit hat er nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, beispielsweise die Fassaden etc. in Stand zu halten.

Du hättest vorab nachdenken müssen, wo du deine "Installationen" angbringst. Man nimmt nicht eine fest gemauerte Wand des Nachbarn als Stütze für ein eigenes Holzlager. Zumindest nicht ohne vorherige Absprache.

Deine Installationen sind mit etwas zumutbarem Aufwand "verschiebbar" wenn du verstehst was ich meine, seine nicht und er wird sicherlich nicht seine fest gemauerte Garage aufgrund poröser Fassade einreissen, damit du deine Isocontainer und Holzlager nicht versetzen muss.

Abgesehen davon, selbst wenn er das täte / müsste, also seine Garage abreissen. Auch dann müsstest du deine Installationen versetzen.

Der Fehler liegt hier bereits im Ansatz auf deiner Seite. Mache keine große Sache daraus und verschiebe deine Sachen so, dass er an seine Bauwerke kommt.

Noch ein kleiner, aber wichtiger Tip zum Schluss:

Eine der wenigen Vorteile eines Mieters ist eine gewisse Flexibilität z. B. wenn es mit den Nachbarn zum Streit kommt. Notfalls ist man (theoretisch) innerhalb weniger Monate umgezogen. Du sprichst in deinem Eingangspost bereits davon, einen "Krieg" vermeiden zu wollen. Das lässt schon aufhorchen, zumal es sich um eine ziemliche Bagatelle handelt, die innerhalb eines Wochenendes erledigt wäre deinerseits.
Als Hausbesitzer in einer selbstgenutzen Immobilie entfällt diese Flexibilität größtenteils. Hier sollte man sich mindestens um ein neutrales Verhältnis zu den Nachbarn bemühen, da ein "Warmwechsel" hier in der Regel nicht so schnell möglich ist oder zumindest nur mit erheblichen finanziellen Einbußen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Tag,


Es geht um eine Grenze zu einen Nachbarn.

Dort stehen 2 alte Garagen.
Ich weis das der Nachbar gerne die Fassade Instandsetzen möchte...


Probleme : ich habe natürlich den Platz bis ran genutzt.


= meine Pflanze die an der Stelle stehen.
= Tonnen von Holz
= 4x ibc verkleidet
= 1x Schuppen

Stehen an dieser Seite.

Wie würde das theoretisch ablaufen?
Ich habe nicht groß Lust alles niederzureißen, aber gleichzeitig denke ich nicht das der Nachbar groß Lust hat das selber wegzuräumen und neu zubauen danach.

Ein Krieg mit den Nachbarn möchte ich wegen der Situation natürlich vermeiden.
(selbst wenn er immer auf den Stand steht das ich mein Grundstück nicht bis an die Grenze hätte nutzen dürfen)
Garagen sind alt Bestand und die Grenze läuft direkt dahinter. Sprich Wand = Grenze
Glaub die Dachrinne läuft schon auf meiner Seite.

Bsp Bilder

Nach Bild 2 fängt die zweite Garage an.
Die liegt tiefer und ich habe ab da ein Holzlager.
Was den Holzstapel angeht, so darf dieser eben nicht höher als 1 Meter sein, wobei dieser ja auch weggeräumt und wieder aufgebaut werden kann.
Was Garage und Deine Holzhütte angeht, so kommt es auf den Bauplan an.
Prinzipiell darf beides nicht direkt auf der Grenze stehen, es sei den es ist ein Baulast dafür eingetragen.
Das ist auf dem jeweiligen Bauplan ersichtlich.
Da Du aber vermutlich erst gar keinen Bauantrag für Deine Hütte gestellt hast , ist es sogar möglich, dass Du sie auf Verlangen abreißen musst.
Dasselbe gilt für die Garage des Nachbarn , sofern keine Baulast dafür eingetragen wurde.
Ist allerdings eine Baulast für die Garage eingetragen ist die Garage zu Recht auf die Grenze gebaut worden und kann so stehen bleiben.
So jedenfalls ist die rechtliche Lage.
Im Zweifel kannst Du ein Vermessungsbüro beauftragen, dass die Grenzen vermisst und die rechtlichen Details abklären kann.
 
Der Aufwand ist halt 18m lang, und zum Glück denke ich nicht das es dieses Jahr wird.

Es ist halt nicht wenig Aufwand,
Ein Rechtsstreit werde ich nicht in Kauf nehmen.
 
Was den Holzstapel angeht, so darf dieser eben nicht höher als 1 Meter sein, wobei dieser ja auch weggeräumt und wieder aufgebaut werden kann.
Was Garage und Deine Holzhütte angeht, so kommt es auf den Bauplan an.
Prinzipiell darf beides nicht direkt auf der Grenze stehen, es sei den es ist ein Baulast dafür eingetragen.
Das ist auf dem jeweiligen Bauplan ersichtlich.
Da Du aber vermutlich erst gar keinen Bauantrag für Deine Hütte gestellt hast , ist es sogar möglich, dass Du sie auf Verlangen abreißen musst.
Dasselbe gilt für die Garage des Nachbarn , sofern keine Baulast dafür eingetragen wurde.
Ist allerdings eine Baulast für die Garage eingetragen ist die Garage zu Recht auf die Grenze gebaut worden und kann so stehen bleiben.
So jedenfalls ist die rechtliche Lage.
Im Zweifel kannst Du ein Vermessungsbüro beauftragen, dass die Grenzen vermisst und die rechtlichen Details abklären kann.


Vermessen wurde damals das der Altbestand die Grenze ist.
Er plant wohl irgendwann die eine Garage hinten ca 50cm hoch zusetzen und das Asbestdach runter kommt.

Mein Grundstück hat keine Baulast.
 
Vermessen wurde damals das der Altbestand die Grenze ist.
Er plant wohl irgendwann die eine Garage hinten ca 50cm hoch zusetzen und das Asbestdach runter kommt.

Mein Grundstück hat keine Baulast.
Dann wirst Du im Zweifel ein Vermessungsbüro beauftragen müssen. Das kostet nicht die Welt.
Allerdings kann es dann auch sein, dass Du Deine Hütte rechtlich sowieso abreißen musst, weil die so nicht zulässig ist.
 
Hätte laut den recht auf eine gemeinsame Lösung spekuliert.

Da ich mein Grundstück, nur benutzt werden darf, bei geringst möglichen Einschränkungen.
Und ich natürlich mein Grundstück bis an die Grenze nutzen darf.

Naja abwarten die bauen wohl schon 7 Jahre an den Haus,
Bis die Garagen dran sind wer weiß
 
Hätte laut den recht auf eine gemeinsame Lösung spekuliert.

Da ich mein Grundstück, nur benutzt werden darf, bei geringst möglichen Einschränkungen.
Und ich natürlich mein Grundstück bis an die Grenze nutzen darf.

Naja abwarten die bauen wohl schon 7 Jahre an den Haus,
Bis die Garagen dran sind wer weiß
Nein , Du darfst Dein Grundstück nicht bis zur Grenze nutzen, sondern musst einen Abstand zum Nachbarn einhalten.
Zum Beispiel was den Holzstapel angeht, darf dieser zwar auf der Grenze stehen aber höchstens 1 Meter hoch sein und 6 Meter lang.
Die Hütte hättest Du ohne Baugenehmigung gar nicht hinstellen dürfen und schon gar nicht auf die Grenze.
 

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