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Hammerschlags- und Leiterrecht

Nein , Du darfst Dein Grundstück nicht bis zur Grenze nutzen, sondern musst einen Abstand zum Nachbarn einhalten.
Zum Beispiel was den Holzstapel angeht, darf dieser zwar auf der Grenze stehen aber höchstens 1 Meter hoch sein und 6 Meter lang.
Die Hütte hättest Du ohne Baugenehmigung gar nicht hinstellen dürfen und schon gar nicht auf die Grenze.


Abstand zum Nachbarn: 3-Meter-Regel mit Ausnahmen

Rein rechtlich betrachtet, dürfen Sie in der Regel (!) ein Gartenhaus nur dann an die Grenze bauen, wenn es
  1. keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthält,
  2. die Wand an der Grenze nicht höher als 3 Meter ist,
  3. das Gartenhaus insgesamt nicht länger als 9 Meter ist.
Quelle: https://www.gartenhausfabrik.de/magazin/gartenhaus-abstand-zum-nachbarn/
-------------------

Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei. Bei einer Höhe von 2 Metern entspricht das einer Grundfläche von 5 m².

In Bayern sind Gartenhäuser bis zu einem Größe von 75 m³ genehmigungsfrei.

Quelle: https://www.mein-eigenheim.de/praxistipps/baugenehmigung-gartenhaus.html
 
Abstand zum Nachbarn: 3-Meter-Regel mit Ausnahmen

Rein rechtlich betrachtet, dürfen Sie in der Regel (!) ein Gartenhaus nur dann an die Grenze bauen, wenn es
  1. keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthält,
  2. die Wand an der Grenze nicht höher als 3 Meter ist,
  3. das Gartenhaus insgesamt nicht länger als 9 Meter ist.
Quelle: https://www.gartenhausfabrik.de/magazin/gartenhaus-abstand-zum-nachbarn/
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Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei. Bei einer Höhe von 2 Metern entspricht das einer Grundfläche von 5 m².

In Bayern sind Gartenhäuser bis zu einem Größe von 75 m³ genehmigungsfrei.

Quelle: https://www.mein-eigenheim.de/praxistipps/baugenehmigung-gartenhaus.html


Bauen durfte ich das schon ohne Genehmigung.
Aber die Hütte ist nicht das Problem. Eher der ganze Aufwand und die Arbeit es wieder rückgängig zu machen.

Seine Garage dürfte er ja auch nicht mehr so bauen.
Bestandsschutz und stören mich natürlich nicht.
 
Seine Garage dürfte er ja auch nicht mehr so bauen.
Bestandsschutz und stören mich natürlich nicht.

Laut bundesweit gültiger Musterbauordnung (MBO) können Garagen im Gegensatz zu den meisten anderen Gebäuden direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, solange sie eine mittlere Wandhöhe von 3 Metern und eine Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern nicht überschreiten.

Quelle: https://www.musterhaus.net/ratgeber/grenzbebauung-garage
 
Wieso errichtest du Bauten etc. an der Wand deines Nachbarn, ohne dies mit diesem abzuklären?
Da fängt es doch schon an, abgesehen von der rechtlichen Seite fehlt es da an Anstand.

Warum nimmst du nicht Einsicht in die Regelungen deines zuständigen Bauamtes, um dir die nötigen Infos zu beschaffen?
Das wäre die einzig verlässliche Quelle, was bei dir genau gültig ist.

I.d R. brauchst du die Zustimmung deines Nachbarn, wenn du seine Wand nutzen willst, auch wenn es Ausnahmen gibt. Der Nachbar könnte einen Rückbau verlangen.

Abgesehen davon ist der Eigentümer zuständig für die Grenzwand, deren Fassade und muss für die Instandhaltung/Instandsetzung sorgen.
Wie soll er seiner Pflicht nachkommen, wenn du dein Gerümpel nicht wegschaffst?

Für mich ist die Sachlage hier klar, du musst die Wand zugänglich machen für die geplanten Arbeiten.

Wäre ich als Nachbar so entgegenkommend und würde kein Wort darüber verlieren, was du an meiner Wand treibst, würde ich dir den Vogel zeigen, wenn du mir bei geplanten Arbeiten an meinem Gebäude das Leben schwermachen würdest.
Und ich wäre über die Rechtslage, die Vorgaben meines zuständigen Bauamtes, informiert.

Also räum deinen Kram weg.
Und kläre mit dem Nachbarn, was nach Erneuerung der Fassade für ihn in Ordnung ist.
 
Laut bundesweit gültiger Musterbauordnung (MBO) können Garagen im Gegensatz zu den meisten anderen Gebäuden direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, solange sie eine mittlere Wandhöhe von 3 Metern und eine Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern nicht überschreiten.

Quelle: https://www.musterhaus.net/ratgeber/grenzbebauung-garage


Die Dinger haben Bestandsschutz
Es waren sogar früher wohl mal 3 Garagen.
Er kann die bestehenden Gebäude natürlich nutzen.
Der Aufbau dürfte da schon schwrieger werden. (die steht zum Teil bei den ein anderen Nachbarn auf den Grundstück)

Ist ja erstmal egal, dann bereite ich mich halt mental drauf vor das irgendwann zurück zubauen.

(in einen Dorf ist vieles nicht so genau....
Sprich ich nutze das Wasser von den Garagen, der Nachbar baut einfach Sontag ein ganzes Hausdach, Grenzen verlaufen wild etc.

Jeder hat irgend eine Sünde im Keller.
 
Also, sprich mit ihm, wann er an seiner Garagenrückwand die Arbeiten ausführen will und räum zu dem Zeitpunkt deinen Sachen und Gestelle da weg.

Ganz ehrlich, ich versteh dich nicht.


Ob er das überhaupt in den Umfang verlangen kann.
Sprich :du willst ran dann kannst du ran, baust alles weg und wieder auf fertig.

Nicht mein Problem.

Das ist so ungefähr, worauf ich hinaus will.
Selbst wenn man ja nie deutlich schreiben darf.
 
Ob er das überhaupt in den Umfang verlangen kann.
Sprich :du willst ran dann kannst du ran, baust alles weg und wieder auf fertig.

Nicht mein Problem.

Das ist so ungefähr, worauf ich hinaus will.
Selbst wenn man ja nie deutlich schreiben darf.
Es kann durchaus zu Deinem Problem werden, wenn der Nachbar will, dass Du die Sachen wegräumst bzw. die Hütte entfernst.
Im Prinzip ist es Dein Problem durchaus.
 
Ich finde dein Verhalten, sorry das ich das so deutlich sage, ziemlich asozial deinem Nachbarn gegenüber. Noch bevor ihr miteinander redet willst du die Rechtslage klären und schreibst, dass die ganze Angelegenheit nicht dein Problem wäre. Ein gutes Nachbarschaftsverhältnis stelle ich mir jedenfalls ganz anders vor. Wenn ich meinen Schuppen so baue, dass ich ihn im Falle von Instandhaltungsarbeiten abreißen muss, habe ich das selber verkackt und sollte das nicht zum Problem meines Nachbarn machen.

Insofern: sollte das Nachbarschaftsverhältnis kippen, vermute ich mal das du das Problem sein wirst. Denk mal drüber nach, ob es dir das wert ist.


Es sind erst einmal Kurden, bei den läuft es genauso ab.
Sprich Winterdienst für die gemeinsame Anlieger Straße = nö interessiert sie nicht.
Haben direkt an der Anlieger Straße die Ihnen mit gehört (1/4 anteil) ein Zaun gezogen und fahren vorne raus.
Wir können nun kucken wo man mit den Schnee bleibt.

Kommuniziert wurde der Zaunsbau auch nicht.
Es gibt Nachbarn da hat man guten Kontakt und die die halt einfach machen.

Ist ja egal ich weiß ja nun das es wohl mein Bier ist Platz da zunmachen fertig.

Das ich Jahrelang mein Grundstück nicht so nutze wie gewollt?
Ging auch nicht.

Streß will, und wollte ich nicht. Nur mal die rechtliche Lage wissen, wie weit ich die Einschränkung auf meinen Grundstück akzeptieren muss.
 

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