Ostwind1957
Sehr aktives Mitglied
Nein , Du darfst Dein Grundstück nicht bis zur Grenze nutzen, sondern musst einen Abstand zum Nachbarn einhalten.
Zum Beispiel was den Holzstapel angeht, darf dieser zwar auf der Grenze stehen aber höchstens 1 Meter hoch sein und 6 Meter lang.
Die Hütte hättest Du ohne Baugenehmigung gar nicht hinstellen dürfen und schon gar nicht auf die Grenze.
Abstand zum Nachbarn: 3-Meter-Regel mit Ausnahmen
Rein rechtlich betrachtet, dürfen Sie in der Regel (!) ein Gartenhaus nur dann an die Grenze bauen, wenn es
- keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthält,
- die Wand an der Grenze nicht höher als 3 Meter ist,
- das Gartenhaus insgesamt nicht länger als 9 Meter ist.
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Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei. Bei einer Höhe von 2 Metern entspricht das einer Grundfläche von 5 m².
In Bayern sind Gartenhäuser bis zu einem Größe von 75 m³ genehmigungsfrei.
Quelle: https://www.mein-eigenheim.de/praxistipps/baugenehmigung-gartenhaus.html