Schön, dass ihr mir so zahlreich antwortet.
Mir geht es aber nicht um eine mögliche Zuzahlungsbefreiung. Meine eigentliche Frage ist, ob das Amt den Regelsatz kürzt, wenn man wochenlang in der stationären Therapie beziehungsweise Klinik ist?
Nur ein Beispiel: Im Rahmen des Klinikaufenthaltes bekommt man ja alle Mahlzeiten. Es könnte ja sein, dass das Amt deshalb den Regelsatz beziehungsweise (den) Anteil für Essen&Trinken für die Zeit in der Klinik kürzt.
Im Internet habe ich nichts konkretes zu diesem Thema gefunden.
Ich bekomme die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Natürlich werde ich meine Sachbearbeiterin danach fragen, aber ich wollte mich gerne schon einmal im Voraus informieren.
Ich weiß gar nicht, ob ich ihr überhaupt mitteilen muss, wenn ich eine Therapie mache. Ich habe ja praktisch "keine" Verpflichtungen wie jemand, der Arbeitslosengeld II bezieht.
Euch allen ein schönes Wochenende.
Gruß