Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung, wenn man einen Verkauf auf Rentenbasis durchführen möchte.
Mittlerweile gibt es ja Firmen die auf solchen Immobilienerwerb spezialisiert sind. Wohl würde ich persönlich mich aber nicht damit fühlen.
Meistens verkauft man die Immobilie gegen einen Teil in Barkaufpreis, einen Teil in Rente (kann man ja auf die Lebenserwartung kapitalisieren) und einen Teil auf Wohnrecht, das wird genauso kapitalisiert.
Je nachdem, was Rente und Wohnrecht fiktiv wert sind und wie hoch der Verkehrswert ist, ergibt sich der Barkaufpreis. Man kann auch einen Mietvertrag abschließen anstatt eines unentgeltlichen Wohnrechts und dafür den Barkaufpreis erhöhen. Am Ende sollte halt immer ungefähr die Gegenleistung in Höhe des Verkehrswerts rauskommen.
Meistens wird heutzutage eine zeitliche Obergrenze vereinbart für die Rente, für den Fall, dass jemand seeehr alt wird. Und auch eine Vererbbarkeit für den Fall, dass jemand vor Ablauf einer bestimmten Anzahl von Jahren, also z.B. deutlich vor Ablauf seiner statistischen Lebenserwartung verstirbt.
Den Gewinn macht der Käufer dann aus der im Normalfall eintretenden Wertsteigerung.
Vielleicht wäre es auch eine Alternative, das Haus insgesamt zu verkaufen, eine hübsche Wohnung zu mieten und sich aus dem Erlös einen schönen Lebensabend zu machen. Würde ich vermutlich so machen, denn abhängig von jemandem, der auf mein Ableben spekuliert, wollte ich nur ungern sein.
Mittlerweile gibt es ja Firmen die auf solchen Immobilienerwerb spezialisiert sind. Wohl würde ich persönlich mich aber nicht damit fühlen.
Meistens verkauft man die Immobilie gegen einen Teil in Barkaufpreis, einen Teil in Rente (kann man ja auf die Lebenserwartung kapitalisieren) und einen Teil auf Wohnrecht, das wird genauso kapitalisiert.
Je nachdem, was Rente und Wohnrecht fiktiv wert sind und wie hoch der Verkehrswert ist, ergibt sich der Barkaufpreis. Man kann auch einen Mietvertrag abschließen anstatt eines unentgeltlichen Wohnrechts und dafür den Barkaufpreis erhöhen. Am Ende sollte halt immer ungefähr die Gegenleistung in Höhe des Verkehrswerts rauskommen.
Meistens wird heutzutage eine zeitliche Obergrenze vereinbart für die Rente, für den Fall, dass jemand seeehr alt wird. Und auch eine Vererbbarkeit für den Fall, dass jemand vor Ablauf einer bestimmten Anzahl von Jahren, also z.B. deutlich vor Ablauf seiner statistischen Lebenserwartung verstirbt.
Den Gewinn macht der Käufer dann aus der im Normalfall eintretenden Wertsteigerung.
Vielleicht wäre es auch eine Alternative, das Haus insgesamt zu verkaufen, eine hübsche Wohnung zu mieten und sich aus dem Erlös einen schönen Lebensabend zu machen. Würde ich vermutlich so machen, denn abhängig von jemandem, der auf mein Ableben spekuliert, wollte ich nur ungern sein.