Die Heizperiode beginnt offiziell am 1. Oktober bis 30. April.
Die Heizperiode ist irrelevant, da es sie so nicht gibt! Hierbei handelt es sich lediglich um Festlegungen durch Gerichte. Im Mietvertrag können andere Regelungen getroffen werden. Vermieter müssen lediglich das Heizen ermöglichen. Gerichte orientieren sich oft nach der DIN 4701.
So sollen
Vermieter sicherstellen, dass die Heizungen
folgende Temperaturen ermöglichen:
- In Wohnräumen tagsüber mindestens 20° C
- In Bädern und Toiletten tagsüber mindestens 21° C
- Nachts in allen Räumen mindestens 18° C (von 23:00 bis 06:00 Uhr), andere Gerichte gehen von 17° C aus.
Mieter müssen jedoch dafür sorgen, das Unterlassen des Heizens bzw. dass zu kühle Temperaturen nicht zu Schäden an der Mietsache führen können.
Sinkt die Raumtemperatur in einer Wohnung tagsüber, für mehr als ein paar Stunden, unter 18 Grad und ist absehbar, das kalte Wetter anhält, muss der Vermieter die Heizung einschalten.
* Dies gilt unabhängig von Monat und Heizperiode.
* Bei unter 16 Grad, in der Wohnung, geht man in der Regel von einer unverzüglichen Heizpflicht des Vermieters aus.
Infos kann man Finden unter:
anwalt-suchservice.d_ , wann_und_wie_muss_der_vermieter_heizen
mietrecht.co_ , heizkoerper-werden-nicht-warm ; mietrecht-heizung ; heizpflicht