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Gast nrw
Gast
Aus eigener Erfahrung: 1. Schritt Trennung + einstweillige Verfügung+ sehr guter Rechtsanwalt für Familienrecht. 2.Schritt logischerweise keine Umgangskontakte wegen EV, lass ihn vor Gericht klagen, fordere unbedingt ein psychiatrisches Gutachten über ihn wg. seiner Gewalttätigkeiten (dürfte nicht positiv für ihn ausfallen), bis dahin vergehen bstimmt ca. 2 Jahre. Aufgrund des Zeitraums (Entfremdung Kind zum Vater) und des Gutachtens werden sicherlich nur begleitete ggf. beschützte Kontakte (ohne dein Beisein) in Frage kommen. Das Kontaktverbot zu Dir sollte möglichst für immer bestehen bleiben.
Bei mir war es so, dass der Kindvater bei begleitetem Umgang die Betreuer bedroht habe und somt seit 2 Jahren gar kein Umgang stattfindet. Für mein Kind gut so. Und mit dem Sorgerecht hat er sich dann auch recht schnell aus dem Rennen gebracht, da er die Unterschrift für eine notwendige OP des Kindes verweigert habe und bei Einsetzen der Umgangskontakte geleistet hätte!! So war ich innerhalb von 6 Monaten durch 2 Instanzen erfolgreich. Manchmal kommen die unmöglichen Verhaltensweisen des EX einem echt gelegen, man muss nur abwarten.
Lieber kein Vater fürs Kind als ein solcher, vor allem dieser ist ggf. sein Vorbild.
Die Verhandlung schaffst Du schon, irgendwann ist es nur Rutine.
Bei mir war es so, dass der Kindvater bei begleitetem Umgang die Betreuer bedroht habe und somt seit 2 Jahren gar kein Umgang stattfindet. Für mein Kind gut so. Und mit dem Sorgerecht hat er sich dann auch recht schnell aus dem Rennen gebracht, da er die Unterschrift für eine notwendige OP des Kindes verweigert habe und bei Einsetzen der Umgangskontakte geleistet hätte!! So war ich innerhalb von 6 Monaten durch 2 Instanzen erfolgreich. Manchmal kommen die unmöglichen Verhaltensweisen des EX einem echt gelegen, man muss nur abwarten.
Lieber kein Vater fürs Kind als ein solcher, vor allem dieser ist ggf. sein Vorbild.
Die Verhandlung schaffst Du schon, irgendwann ist es nur Rutine.