Nee,das ist schon so...wenn man "theoretisch"Anspruch auf Unterhalt v.d.Mutter hat,gibts kein Bafög(bis das geklärt ist) und bei Unterhaltsanspruch/Baföganspruch gibts kein Sozi.
Ist so ein Teufelskreis...
Gibt aber irgendwo eine "einmalige Notleistung" beim Bafögamt(weiß aber nicht,ob das auch f.Schülerbafög gilt...
Zu den Vereinen kannst Du rennen...manchmal gibts einen Fonds,wo sowas unterstützt wird.
Vielleicht gibt es auch "Notzahlung" b.Sozialamt...versuchen würde ich es...und wenns Essengutscheine sind,vielleicht hilft ein Schreiben Deines Anwaltes...bitte ihn,dem Sozialamt den Stand der Dinge zu bestätigen!!!Das mußt Du zwar dann zurückzahlen bei Klärung...aber:vielleicht haben sich die Bestimmungen geändert....ich kenne es halt noch anders(keine Ausnahme).
Möglich ist auch Blutspende...da gibt es ab der zweiten Spende bissel Geld(oder Blutplasma...das geht öfter!).
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Dann würde ich SOFORT zur Kindergeldkasse gehen,versuche,daß Du das Kindergeld bekommst...vielleicht kann man das ohne Zustimmung der Eltern.
Im besten Fall hast Du ab 1.2. 154 Euro.(evl.auch mit Zweizeiler v.Anwalt)
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Was ist mit dem Papa? Es ist ein Notfall...er würde Dir sicher helfen?
Was evl.auch wirkungsvoll wäre: geh zu den Verwandten...bitte um Kredit....dann reagiert die Mutter evl.doch blitzschnell?
Oder mal die Auskunftsaufforderung "aus Versehen" per mail über den Firmen-PC...irgendeine "verschwiegene Sekretärin" tut das übrige....naja...ist wohl verboten...irgendwie kann man aber manchmal aus lauter Schusseligkeit eine mail-addi verwechseln,nich??? (-: (-: (-:
Blöde Situation...Dein Freund ist wohl nicht so fair,Dir Kredit zu geben...so viel wirst Du doch nicht verfuttern in ein paar Tagen....und wohnen kann er Dich doch mal gratis lassen?
Mit fällt nicht viel mehr ein...nach der Schule wirst Du ja kaum Zeit für stundenweisen Nebenjob haben? Würde ich ansonsten auch noch probieren..in Supermärkten fragen(nachts Regale packen) oder Tankstellenaushilfe...damit paar Euros wenigstens für Lebensmittel da sind....
Trotzdem....wirst schon sehen,das läuft gut...
Ich glaube,der Anwalt kann auch eine sofortige einstweilige Verfügung beantragen wg.Unterhalt(ist das der Notunterhalt?)
nächtlicher Gruß ganz herzlich von der
Micky