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Hohe Schulden bei Krankenkasse nach Obdachlosigkeit

Jonas1992

Mitglied
Folgende Situation: Ich hatte in meinem Studium eine ziemlich harte depressive Episode, die zum Studiumabbruch geführt hat. Im Nachgang bin ich komplett aus dem sozialen Netz gefallen und auch eine Weile obdachlos geworden. Das ist nun ein paar Jahre her. In diesem Zeitraum hat die Krankenkasse den Höchstbetrag berechnet. Ich habe mich wieder zurück ins Leben gekämpft und arbeite seit etwa drei Jahren Vollzeit, aber ich habe immer noch 15.000 Euro Schulden bei der TK. Die hatten auch schon das Hauptzollamt auf mich angesetzt, aber mittlerweile habe ich eine sehr hohe Ratenzahlung (ca. 25% meines Einkommens) vereinbart, um die Vollstreckung abzuwenden. Diese Rate müsste ich aber noch einige Jahre zahlen und das schmerzt finanziell sehr, vor allem weil meine aktuelle Stelle befristet ist, ich noch andere Schulden (zB Bafög) habe und es einfach psychisch belastend ist, jeden Monat fast mein ganzes Einkommen für Lebenserhaltungskosten und Schuldenabbau auszugeben. Ich habe dadurch immer noch überhaupt keine Rücklagen, wenn mir irgendwas kaputt geht, kann ich es nicht ersetzen.

Ich hatte die TK gebeten, meine Beiträge rückwirkend anzupassen und dafür auch Belege eingereicht. Nach ein paar Schreiben hin und her ("Bitte reichen Sie noch den Zettel mit der Rechtsschutzbelehrung ihres Steuerbescheids nach") kam dann ein Brief, indem sie schrieben, dass der Betrag rechtskräftig geworden ist und sie nichts ändern (Wozu dann die ganzen angeforderten Unterlagen??). Ich bin mittlerweile ziemlich verzweifelt und merke, wie mir einfach die Kraft und der Lebenswillen verloren geht. Weiß jemand, ob man da noch irgendwas machen kann? Ich hatte ein wenig auf die Empathie der TK gehofft, aber anscheinend hat sie keine.
 
G

Gelöscht 126229

Gast
Hallo Jonas,

den Höchstbetrag kann ich mir fast nicht vorstellen, da dieser je nach Beitragssatz der Krankenkasse aktuell bei ca. 750 Euro im Monat liegt. Und das entspricht einem Einkommen von etwas weniger als 5000 Euro im Monat. Meinst du den Mindestbeitrag von ca. 170 Euro im Monat.

Erhebt die Krankenkasse aktuell noch Säumniszuschläge in Höhe von 5 vom 100 pro Monat?

Nach § 44 SGB X ist die Krankenkasse eigentlich verpflichtet einen früheren Bescheid auch rückwirkend aufzuheben, wenn er zu deinen Lasten und rechtswidrig war. Wenn du Unterlagen nachreichst, muss die KK dem nachgehen.

Das gilt selbst bei Bestandskraft des Beitragsbescheides. Hat die Mitarbeiterin bei der KK wirklich Rechtskraft geschrieben? Das wäre schon falsch - Rechtskraft ist etwas anderes.

Ich würde an deiner Stelle eine Sozialberatungsstelle aufsuchen, damit dort fundiert gegen die Krankenkasse vorgegangen werden kann.
 

Jonas1992

Mitglied
Hallo Jonas,

den Höchstbetrag kann ich mir fast nicht vorstellen, da dieser je nach Beitragssatz der Krankenkasse aktuell bei ca. 750 Euro im Monat liegt. Und das entspricht einem Einkommen von etwas weniger als 5000 Euro im Monat. Meinst du den Mindestbeitrag von ca. 170 Euro im Monat.

Erhebt die Krankenkasse aktuell noch Säumniszuschläge in Höhe von 5 vom 100 pro Monat?

Nach § 44 SGB X ist die Krankenkasse eigentlich verpflichtet einen früheren Bescheid auch rückwirkend aufzuheben, wenn er zu deinen Lasten und rechtswidrig war. Wenn du Unterlagen nachreichst, muss die KK dem nachgehen.

Das gilt selbst bei Bestandskraft des Beitragsbescheides. Hat die Mitarbeiterin bei der KK wirklich Rechtskraft geschrieben? Das wäre schon falsch - Rechtskraft ist etwas anderes.

Ich würde an deiner Stelle eine Sozialberatungsstelle aufsuchen, damit dort fundiert gegen die Krankenkasse vorgegangen werden kann.
Hi, nein ich meine schon den Höchstsatz. Der Säumniszuschlag ist dazu gekommen, dadurch auch innerhalb von knapp 2 Jahren die 15.000 Euro. In dem Brief steht rechtskräftig. Ich werde dann wohl nochmal die Diakonie aufsuchen, vielleicht gibt es ja doch noch eine Chance. Die Caritas sagte mir, dass die da auch nichts machen können.
 
G

Gelöscht 126229

Gast
Hi, nein ich meine schon den Höchstsatz. Der Säumniszuschlag ist dazu gekommen, dadurch auch innerhalb von knapp 2 Jahren die 15.000 Euro. In dem Brief steht rechtskräftig. Ich werde dann wohl nochmal die Diakonie aufsuchen, vielleicht gibt es ja doch noch eine Chance. Die Caritas sagte mir, dass die da auch nichts machen können.
Die Caritas kann da nichts machen?

Dann würde ich mal zum VdK oder zum Sozialverband Deutschland (SoVD) gehen. Das kostet einen kleinen jährlichen Mitgliedsbeitrag im zweistelligen Bereich, die haben aber sehr kompetente auf Sozialrecht spezialisierte Anwälte.

Ich hoffe diese Empfehlung verstößt nicht gegen die Forenregeln.
 

flower55

Aktives Mitglied
Hallo,
wende Dich, wie bereits im vorherigen Beitrag erwähnt, an den Sozialverband
VdK. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist sehr gering.
Nach einer ganz kurzen Mitgliedschaft wird sie Dich beraten.
Sozialverband VdK ist für die sozialen Angelegenheiten zuständig.

alles Liebe
flower55
 
G

Gelöscht 126229

Gast
Es ist leider so, dass nichtbezahlte KK-Beiträge eine "unerlaubte Handlung" darstellen und deshalb von der Insolvenz ausgeschlossen sind.
Der einzige Weg der dir bleibt, versuche einen günstigen langfristigen Verbraucherkredit bei der Bank aufzunehmen und begleiche die Schulden bei der KK.
Und versuchen über § 44 SGB X noch nachträglich auf den Mindestbeitrag umgestellt zu werden. Wahrscheinlich ist dann die Forderung nur noch ein Drittel oder noch weniger von 15.000 Euro.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wenn es hier nicht gerade einen Beitragsberechner bei einer gesetzlichen Kranlenversicherung im Forum gibt, wird niemand so genau wissen wie deine Chancen stehen. Klar ist, dass ein rechtmäßiger, nicht begünstigender Verwaltungsakt für die Zukunft widerrufen werden kann. Und ein rechtswidriger nicht begünstigender auch für die Vergangenheit. Das sind Paragraph 44 und 46 SGB X glaube ich. Vorrangig sind aber Regelungen im Spezialgesetz, also dem SGB IV. Ein Anwalt würde schauen, ob dein Fall im Krankenkassenrecht bereits geregelt ist und inwiefern man dann auf das SGB X zurückgreifen muss.

Praktisch könnte ich mir vorstellen, dass du dein Einkommen für die Zeit der Beitragsschulden durch Steuererklärungen nachweisen kannst. Wenn keine da, müssen die Erklärungen gemacht werden. Das könnte die KK als Grundlage zur Neuberechnung deiner Beiträge verwenden.

Ich rate dir einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen, am besten einer der speziell mit der GKV zu tun hat. Vielleicht hast du Anspruch auf Beratungshilfe, sonst kostet es dich ca. 200€. Also eine Erstberatung. Die Korrespondenz mit der KK incl. Ratenzahlungsvereinbarung nimmst du da mit hin. Eigentlich müsste die Schuldnerberatung auch gute Ideen dazu haben. Warum die angeblich nichts machen können weiss ich nicht. Eventuell bleibt nur noch der Rechtsweg, da du deine Sxhulden ja schon anerkannt hast. Dann sind die natürlich nicht mehr zuständig, weil es ja nicht um einen Insolvenzantrag geht.
 
G

Gelöscht 126229

Gast
Wenn es hier nicht gerade einen Beitragsberechner bei einer gesetzlichen Kranlenversicherung im Forum gibt, wird niemand so genau wissen wie deine Chancen stehen. Klar ist, dass ein rechtmäßigen, nicht begünstigender Verwsltungsakt für die Zukunft widerrufen wedeln kann. Und ein rechtswidriger nicht begünstigender auch für die Vergangenheit. Das sind Paragraph 44 und 46 SGB X glaube ich. Vorrangig sind aber Regelungen im Spezialgesetz, also dem SGB IV. Ein Anwalt würde schauen, ob dein Fall im Kranlenkassenrecht bereits geregelt ist und ibwiefern man dann auf das SGB X zurückgreifen muss.

Praktisch könnte ich mir vorstellen, sass du dein Einkommen für die Zeit der Beitragsschulden durch Steuererklärungen nachweisen kannst. Wenn keine da, müssen die Erklärungen gemacht werden. Das könnte die KK als Grundlage zur Neuberechnung deiner Beiträge verwenden.

Ich rate dir einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen, am besten einer der speziell mit der GKV zu tun hat. Vielleicht hast du Anspruch auf Beratungshilfe, sonst kostet es dich ca. 200€. Also eine Erstberatung. Die Korrespondenz mit der KK incl. Ratenzahlungsvereinbarung nimmst du da mit hin. Eigentlich müsste die Schuldnerberatung auch gute Ideen dazu jagen. Warum die angeblich nichts machen können weiss ich nicht. Eventuell bleibt nur noch der Rechtsweg, da du deine Sxhulden ja schon anerkannt hast. Dann sind die natürlich nicht mehr zuständig, weil es ja nicht um einen Insolvenzantrag geht.
Das Spezialrecht ist das SGB V.

Und wenn die KK rechtswidrigerweise den Höchstbetrag zugrunde gelegt hat muss sie den ursprünglichen Bescheid nach 44 zurücknehmen, weil der Bescheid dann rechtswidrig und nicht begünstigend ist.

@Jonas1992: Ich habe gerade einen ähnlichen Fall mit der AOK NW. Das ist echt Mist...
 

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