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Hohe Schulden bei Krankenkasse nach Obdachlosigkeit

Folgende Situation: Ich hatte in meinem Studium eine ziemlich harte depressive Episode, die zum Studiumabbruch geführt hat. Im Nachgang bin ich komplett aus dem sozialen Netz gefallen und auch eine Weile obdachlos geworden. Das ist nun ein paar Jahre her. In diesem Zeitraum hat die Krankenkasse den Höchstbetrag berechnet. Ich habe mich wieder zurück ins Leben gekämpft und arbeite seit etwa drei Jahren Vollzeit, aber ich habe immer noch 15.000 Euro Schulden bei der TK. Die hatten auch schon das Hauptzollamt auf mich angesetzt, aber mittlerweile habe ich eine sehr hohe Ratenzahlung (ca. 25% meines Einkommens) vereinbart, um die Vollstreckung abzuwenden. Diese Rate müsste ich aber noch einige Jahre zahlen und das schmerzt finanziell sehr, vor allem weil meine aktuelle Stelle befristet ist, ich noch andere Schulden (zB Bafög) habe und es einfach psychisch belastend ist, jeden Monat fast mein ganzes Einkommen für Lebenserhaltungskosten und Schuldenabbau auszugeben. Ich habe dadurch immer noch überhaupt keine Rücklagen, wenn mir irgendwas kaputt geht, kann ich es nicht ersetzen.

Ich hatte die TK gebeten, meine Beiträge rückwirkend anzupassen und dafür auch Belege eingereicht. Nach ein paar Schreiben hin und her ("Bitte reichen Sie noch den Zettel mit der Rechtsschutzbelehrung ihres Steuerbescheids nach") kam dann ein Brief, indem sie schrieben, dass der Betrag rechtskräftig geworden ist und sie nichts ändern (Wozu dann die ganzen angeforderten Unterlagen??). Ich bin mittlerweile ziemlich verzweifelt und merke, wie mir einfach die Kraft und der Lebenswillen verloren geht. Weiß jemand, ob man da noch irgendwas machen kann? Ich hatte ein wenig auf die Empathie der TK gehofft, aber anscheinend hat sie keine.

Hallo Jonas,

du schreibst, das ist schon ein paar Jahre her, es gibt eine Verjährungsfrist für Beitragsnachforderungen der KK von 4 Jahren.

Ein Problem sehe ich in der vereinbarten Ratenzahlung, diese gilt in der Regel als anerkanntes Schuldeingeständis.

Dennoch würde ich es versuchen, mich an vorgenannte Stellen zu wenden.

Die KK sind knallhart und können einen in den Ruin treiben. Das passiert oft auch auf Grundlage falscher und sogar rechtswidriger Entscheidungen. Die Erfahrung musste ich auch mal selbst machen. Kämpfen lohnt sich!

Ich wünsche dir viel Glück!
 
Hallo Jonas,

du schreibst, das ist schon ein paar Jahre her, es gibt eine Verjährungsfrist für Beitragsnachforderungen der KK von 4 Jahren.

Ein Problem sehe ich in der vereinbarten Ratenzahlung, diese gilt in der Regel als anerkanntes Schuldeingeständis.

Dennoch würde ich es versuchen, mich an vorgenannte Stellen zu wenden.

Die KK sind knallhart und können einen in den Ruin treiben. Das passiert oft auch auf Grundlage falscher und sogar rechtswidriger Entscheidungen. Die Erfahrung musste ich auch mal selbst machen. Kämpfen lohnt sich!

Ich wünsche dir viel Glück!

Die Verjährung von vier Jahren gilt aber nur, wenn sie vorher nicht (per Bescheid) festgestellt wurde. § 52 SGB X als lex specialis zu § 25 SGB IV, der eigentlich die vier Jahre regelt.

Dadurch sind es 30 Jahre...
 
Also mal ehrlich wie kann man als gebildeter Mensch und Student zur TK gehen. Ich war benfalls Obdachlos (AOK). Schulden null
 
Also mal ehrlich wie kann man als gebildeter Mensch und Student zur TK gehen. Ich war benfalls Obdachlos (AOK). Schulden null

Bei welcher AOK? Ich habe aktuell eine Klientin bei der AOK NordWest und da gibt es dasselbe Problem wie beim TE.

Zwar keine Obdachlosigkeit. Eine Familienversicherung, für die die AOK fälschlich Beiträge berechnet. Jetzt wird sogar ohne Bescheid die Erwerbsminderungsrente verrechnet und sie bekommt Sozialhilfe. Da dürfte nichts verrechnet werden.

Es kommt auf den Einzelfall an. Bei jeder KK kann es Probleme geben.
 
Bei welcher AOK? Ich habe aktuell eine Klientin bei der AOK NordWest und da gibt es dasselbe Problem wie beim TE.

Zwar keine Obdachlosigkeit. Eine Familienversicherung, für die die AOK fälschlich Beiträge berechnet. Jetzt wird sogar ohne Bescheid die Erwerbsminderungsrente verrechnet und sie bekommt Sozialhilfe. Da dürfte nichts verrechnet werden.

Es kommt auf den Einzelfall an. Bei jeder KK kann es Probleme geben.

Hatte ich nie auch nicht während meiner Obdachlosigkeit. AOK Rhl.
das weiss ich nicht dazu kann ich nichts sagen. meine Rente kam erst später.
 

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