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HRQ:defekter Zentrozyt, Bendamustin:defekter Zentroblast, der Staat darf nicht töten

Kolya

Aktives Mitglied
Hallo lieber NHL Betroffener,

mit Spannung habe ich Deinen Beitrag verfolgt, da ich beruflich mit NHL Patienten zu tun habe.

Zuerst habe ich Deinen Beitrag nicht so ganz verstanden, weswegen ich mir Deinen ersten Beitrag aus dem Jahr 2011 durchgelesen habe.

Daß Du an dieser hämatologischen Erkrankung laborierst, tut mir übrigens leid.

Soweit ich aus Deinem Post verstanden habe, suchst Du Betroffene, die ebenfalls mit diesem Gerät behandelt worden sind. Du forderst Entschädigung, weil man Dich nach Bekanntgabe der cancerogenen Effekte dieser Strahlungen und Entnahme der Geräte nicht informiert hat bzw. keine Präventionsmaßnahmen vorgenommen hat. Du sprichst von Mord.

Habe ich Dich soweit richtig verstanden?

Welche Präventionsmaßnahmen hast Du denn erwartet? Wie sähen diese aus?
Wann (Jahr) wurden diese Behandlungsmethoden aufgrund der Nebenwirkungen denn nicht mehr angewendet? (Wann wurde das Gerät entfernt?)

LG
Kolya
 

Kolya

Aktives Mitglied
Sauerei sowas, wirklich. Ich verstehe nicht bis ins Detail, was da passiert ist. Aber da ist einiges im Argen, das glaube ich ungeschaut.

Eigentlich sollte doch auch ein Off-Label-Use von einem Sozialgericht genehmigt werden, wenn es das einzige ist was hilft; es ist ja nachweisbar, dass es hilft. Ich hoffe der Verfassungsgerichtshof genehmigt das dann.

Was den Auslöser für die Erkrankung in den 60er Jahren angeht, das ist halt leider schwer zu beweisen.

Alles Gute!
ungeschaut sollte man übrigens nix hinnehmen.

Seit wann wird ein Medikament vom Sozialgericht genehmigt? Was ist eigentlich die Tätigkeit der BfARM? Hast Du Dich das mal hinterfragt? Und dann genehmigt es auf einmal der Verfassungsgerichtshof? Lieber noch mal auf Dein Beitrag hinschauen als ungeschaut so zu veröffentlichen. Da ist eine Menge Unsinn drinne.

Warum ist Rituximab ein Off-Label-Use? Das habe ich nicht verstanden?

Es ist ein Off-Label Use, soweit ich verstanden habe, weil TE Rituximab außerhalb der üblichen Praxis fordert als "Entschädigung"? So ganz genau - so muß ich gestehen - verstehe ich den Betrag auch nicht, er ist ein wenig konfus.

Aber einfach "draufhauen" und den Staat "ungeschaut" als Mörder zu bezeichnen, finde ich unangemessen.

Es gibt durchaus Personal im med. Bereich, die sich für die Gesundheit ihrer Patienten einsetzen. Was genau an Präventionsmaßnahmen erfolgen sollte und ob eine Benachrichtung der Patienten in den 70ziger erfolgen mußte, ist mir nicht klar, ob dies damals gesetzlich vorgesehen war. Ich weiß es nicht.

Ja, Chemotherapie wie z.B. Bendamustin können Zweitmalignome auslösen. JEDER Patient unterschreibt ein Informationsblatt über die Gefahr von Zweitmalignome.

Ich kann den Frust von NHL_Betroffenen verstehen. Ich verstehe ich auch nicht, warum man Ende der 60ziger Jahre eine Nagelmykose mit dieser Methode geheilt hat. Ich war da gerade mal zarte 2 Jahre alt und hatte vom Leben keine Ahnung. Aber der Staat hätte schon ABSICHTLICH und mit NIEDEREN MOTIVEN diesen Apparat dort aufstellen müssen mit der Zielverfolgung, Leben auszulöschen.

In den 90ziger Jahren war man in der Lage mit Hilfe der PCR die DNA zu amplifizieren. Also, wie hätte man präventiv einem Krebsausbruch entgegenzuwirken?

Oftmals wird im Anfangsstadium eines NHL "watch and wait" angewandt, also gar nix gemacht.

Liebe Grüße

Kolya
 
Dank für die Aufmerksamkeit ("Off-Label-Use" von Rituximab steht in Sozialgerichtsbeschlüssen). Daher darf ich bitte hoffentlich klar erläuternd, zur Diskussion und für inhaltliche Verbesserung darstellen, was ich als Verfassungsbeschwerde an das BVerfG sowie ggf. an den EGMR vorhabe ->


Staatsverbrechen als Rechtsbruch des Grundrechtsentzugs zerstört und bedroht wegen klinischer HRQ-Einwirkung durch Lymphomaufbau mein Leben.


So kurz es mir bei dem Terrorablauf möglich ist:
Wegen Grundrechtsentzug erfolgt meine gesundheitliche und daraus ökonomische Lebenszerstörung durch den Staat und sein Gesundheitswesen: 1968 wurde das Zentrozyt-Lymphom durch mir von dem Arzt verheimlichte HRQ-Einwirkung einminütig wegen Nagelmykose in den linken Fuß hergestellt (die HRQ war in dem Deckengerät der städt. Klinik als mir nicht erkennbar enthalten), ab da 38 Jahre Vorsorgeverweigerung trotz staatlich immer breiter gestreuter Kenntnis aus Personenschäden und aus den bis 2000 bei der Rentenversicherung über mich aufgelaufenen 169 Seiten, dadurch seit weit über 20 Jahren lymphombewirkte Lebenszerstörung (der Beruf wurde vernichtet, Sperrzeiten häuften sich), durch den Befallsaufbau ab 2000 Erwerbsunfähigkeit (begann mit 1000 DM und liegt jetzt bei 555 € monatlicher Überweisung von der Rentenversicherung, ansonsten erhalte ich nichts), 2006 6 mal Chemo nach der Diagnose im Höchststadium (die durch mehr Rituximab voll vermeidbare mutagene und karzinogene Alkylantie Bendamustin im Monatsabstand, deswegen einmal zusammen 2 Beutel Fremdblut) und dadurch die aggressivere Unterart defekter Zentroblasten (Ärzte nennen es Kippen und Komorbidität), 5 Jahre elende Chemowirkung (massive Qualen durch aus dem Körper fortwährend in das Gehirn einwirkendes Gift, die ersten 3 Jahre höllisch mit Aktiendepotverlust wegen Chemobrain ohne irgendeine Betreuung), von Okt. 2006 bis Jan. 2013 6 Jahre und 4 Monate keine Behandlung, dadurch ab 2010 (zuvor ab 2006 erheblicher Befallsabbau) bis Anfang 2013 erneut massiver Befallsaufbau, 2014 und 2015 durch zu wenig Rituximab (völlig nebenwirkungsfrei alle 3 Monate) Verweigerung von weiterem Befallsabbau (der Status läßt sich am Hals tasten), ab 2016 alles offen, während der Befall mit defekten Zentrozyten und Zentroblasten immer weiter in das Alter verschleppt wird.
Zusätzlich negativ: 2006 nur 6 mal Rituximab (2tägig zusammen mit Bendamustin) im Monatsabstand bei Vorhofflimmern (eiweißallergische Schockzustände im Infusionsraum) wegen offenbar minderwertigem Vorlauf.
Positiv: ab Feb. 2013 11 mal nebenwirkungsfrei alle 3 Wochen Rituximab (jeweils optimaler Vorlauf, die letzten 4 mal per Sozialgericht als "Off-Label-Use" mit Flankierung der Ärztin) ohne Chemo brachte da erheblichen Befallsabbau - Beleg für mögliche kurative Therapie.
Med. Gerichtsgutachten vom 02.02.14: regelmäßig tödlicher Verlauf im höchsten Stadium überhaupt, in der höchsten Risikogruppe, 15 % Anteil der aggressiveren Unterart an Zentroblasten - alles wie von mir dargestellt fremdverursacht.
Das Gutachten benennt Dosiseskalation von Rituximab durch Intervallverkürzung, sogar 4 mal im Wochenabstand - es hätte meines Erachtens 2006 bei optimalem Vorlauf eindrücklich gezeigt, dass Chemo (schädigt generell auch zuvor gesunde DNA) nicht erfolgen darf.
Seit 2006 könnte der Befall - zudem ohne aggressivere Unterart - durch geeignete Rituximab-Applikationsintervalle entfernt sein, weil die defekten Zellen sich nur aus ihrem Pool aufbauen.
2013 schmolz der Pool rascher, als er aus sich selbst heraus nachwächst. Somit ist das Zentrozyt- und Zentroblast-Lymphom chemofrei mit Antikörpern kurativ therapierbar.
Ist kein Befall mehr nachweisbar, haben lebenslang Vorsorgeuntersuchungen zu erfolgen.
Bei erneutem Befallsnachweis hat es vorübergehend den Befall entfernende Antikörper zu geben, während Chemo grundsätzlich zu unterlassen ist.
Bis Ende 2015 erhalte ich 25 mal Rituximab. Wesentlich öfter infundiert, hätte es den Befall entfernen können.
Meine Verfassungsbeschwerde erfolgt, weil mir Klinik und Staat nach menschenverachtender HRQ-Einwirkung Vorsorge vorsätzlich verweigerten, während ich immer noch keine einen tödlichen Verlauf verhindernde kurativ angelegte Therapie erhalte und mir in 2006 stattdessen per Bendamustin+Fremdblut auch noch die aggressivere Unterart hinzugefügt wurde.
Hiermit klage ich meine Lebensrettung durch kurativ angelegte Antikörper und Unterlassung von Chemo ein.
Für die lymphombewirkt fremdverschuldete Lebenszerstörung beantrage ich Entschädigung:
Klinik und Staat verweigern mir wie dargestellt ab in 1968 erfolgter HRQ-Einwirkung ihre Schutzpflicht für das Leben aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG.
 

Kolya

Aktives Mitglied
Hallo,

ich kann Dich schon verstehen bei Deinem Weg, den Du bislang beschritten hast und mußtest.

Helfen kann ich Dir nicht. Ich kann Dir nur die Daumen drücken, daß du mit Deiner Klage durchkommst zumindest im Fall von 1968. Ob Du durch die Chemotherapie Gabe von Bendamustin Entschädigung erhälst, bleibt zweifelhaft, denn die Patienten werden aufgeklärt. Unsere zumindest und dies wird auch schriftl. festgehalten.

Wesentlich öfter infundiert, hätte es den Befall entfernen können.
Du wirst recherchieren müssen (Medline), um diese These zu stützen. Das weißt Du, oder? Gibt es klinische Studien, die das wirklich belegen können? Ansonsten liegt die Beweiskraft erst einmal bei Dir.

Es tut mir leid. Ich muß allerdings auch sagen, daß ich der Meinung bin, daß Ärzte und Pflegepersonal ihr größtmöglichstes Versuchen. Ich arbeite mit Ärzten zusammen und glaube mir, die sind NICHT so cool und unbetroffen, wie das manchmal den Anschein hat. Ich spreche oft - nein täglich mit Onkologen und egal, wie lange ihre Tätigkeit ist, sie fühlen mit!!!!

Liebe Grüße

Kolya
 
Kolya,

HRQ-Einwirkung entartete 1968 den Zentrozyt. Die dadurch ab Anfang der 90er Jahre zunehmende Lebenszerstörung und Berufsvernichtung (ab 2000 Erwerbsunfähigkeit) ist zu entschädigen. Mit Antikörpern ist der Befall zu entfernen. Dazu tragen die defekten Zellen den CD20-Marker.
Generell darf keine Behandlung die Erbsubstanz in Menschen schädigen, wenn das wie bei mir vermeidbar ist.
Das wird noch ein katastrophales Kapitel des Gesundheitswesens werden, wenn endlich die Grundrechte auch hier gelten. Massenhaft dürften hier massivste Schäden durch per Chemo und Bestrahlung hergestellte Tumore und Lymphome rechtlich abzuhandeln sein. Ungeheuerlich, wie lebensverachtend mit Menschen umgegangen wird.
Erbsubstanzentartung ist wie eine tödlich wirkende Pistolenkugel, nur in Ultrazeitlupe über bis zu Jahrzehnte.
Es ist ein Angriff auf das Leben und damit auf die Grundrechte.

Kurative Therapie defekter Zentrozyten und Zentroblasten dürfte seit 1997 (Zulassung von Rtx in USA) bekannt geworden sein. Auch in D müssen Experten wissen, dass es damit zur Befallsentfernung kommen kann. Dieses Wissen wird der Öffentlichkeit und damit z.B. mir unterschlagen. Daher sagte die Ärztin, ich soll "froh" sein, dass es nicht bereits 2000 anläßlich Magenspiegelung und Ultraschall wegen Unterleibsbeschwerden diagnostiziert wurde. Sie weiß, da wäre mir weitere Erbsubstanzentartung durch z.B. CHOP und Bestrahlung zugefügt worden.
Grauenhaft: aus Kostengründen wird Erbsubstanz entartet.

Ich schätze, NH-Lymphome sind immer dann heilbar, wenn es Antikörper gibt, die an entsprechenden Markern andocken. Denn der Körper stellt diese defekten Zellen nicht her: die kommen durch äußere Einflüsse zustande, wohl meist durch Chemo und Bestrahlung, also durch sogenannte "Behandlung". Es ist ungeheuerlich, wie sich damit immer noch medizinisch vorsätzlich dann an den Grundrechten vergriffen wird, wenn derartige Behandlung entfallen kann. Es ist eine Katastrophe des Gesundheitswesens.
Und dann noch "Böses Blut" - gesundes Fremdblut: CLL, Lymphdrüsenkrebs und Tumore als Spätschäden dieser Minitransplantationen. Man sollte darauf hin auch mal Organtransplantation im Langzeitverlauf darstellen. Inzwischen werden sogar Gliedmassen transplantiert, also nicht aus Notstand auf Lebensrettung bezogen. Was nützt einem da z.B. eine Spenderhand, wenn man dadurch bösartige Erkrankungen erhält.

Viele Grüße
NHL-Betroffener
 

Kolya

Aktives Mitglied
Hallo,
vielen lieben Dank für Deine Rückmeldung.


Ich schätze, NH-Lymphome sind immer dann heilbar, wenn es Antikörper gibt, die an entsprechenden Markern andocken
Nur exprimieren nicht alle Lymphome CD 20 Rezeptoren, z.B. keine T-Zell-Lymphome.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob eine Monotherapie mit einem Antikörper eine komplette Remission hervorrufen kann. Immerhin exprimieren diese Tumoren CD Rezeptoren aufgrund einer DNA Schädigung oder Schädigung des Transkript. Der Antikörper blockiert eben die Rezeptoren und somit unterbindet somit die Signaltransduktion in die Zelle. Seit Rituximab gibt es gute Langzeitüberlebende, aber ob eine Monoimmunotherapie zum gewünschten Erfolg, nämlich Heilung führt, wage ich mal zu Bezweifeln. Normalerweise ist die Tumortherapie durch eine Kombination durch Antikörper und Chemotherapie, CHOEP z.B. kombiniert mit anschließender Erhaltungstherapie

Denn der Körper stellt diese defekten Zellen nicht her: die kommen durch äußere Einflüsse zustande, wohl meist durch Chemo und Bestrahlung, also durch sogenannte "Behandlung".
Ein gesunder Mensch wird ja auch nicht mit einer Chemotherapie gegen Lymphome einfach so behandelt. Der Patient kommt mit einer LK Schwellung zum Arzt, bei Verdacht erfolgt ein Staging, das die oder jene Diagnose führt und dann wird mit dem Patienten die Behandlungsmöglichkeiten besprochen. Bei uns in der Klinik bekommen die Patienten schriftlich die Vor- und Nachteile jeder einzelner Substanz mit Nebenwirkung bzw. Risiken.

Die Behandlung mit Chemotherapeutika ist freiwillig, wobei der Begriff "Freiwilligkeit" auch mir sauer aufstößt. Eine Chemotherapie ist einfach nur sch****.

Auch in D müssen Experten wissen, dass es damit zur Befallsentfernung kommen kann. Dieses Wissen wird der Öffentlichkeit und damit z.B. mir unterschlagen.

Das ist nicht wahr. Ich arbeite auf der Onkologie und sowohl bei uns als auch in den umliegenden Praxen wird Rituximab seit Jahren gegeben. Vor einem Jahr ungefähr hatten wir einen Mann aus Syrien, der in seiner Heimat mit Rituximab behandelt worden ist und zu uns zur Weiterbehandlung war. WO wird denn verschwiegen, daß Rituximab im Rahmen einer Tumortherapie eingesetzt wird.

Du versetzt hier den Nichtmediziner, den Leser (meiner Meinung nach), daß nur Du über das Wissen des kurativen Ansatz mit Rituximab Bescheid weißt und kein anderer und auch nicht behandelt wird. Das ist einfach nicht wahr und völlig aus der Luft gegriffen! Rituximab ist heutzutage Standardtherapie.

Grauenhaft: aus Kostengründen wird Erbsubstanz entartet.
Zu dieser Zeit wurde Rituximab noch in klinischen Studien getestet. So ist nun mal die Gesetzeslage in Deutschland, daß Medikamente ohne Zulassung mehrjährigen klinischen Untersuchungen unterzogen werden müssen, damit es als Standardtherapie auf dem Markt kommt. Würden kliniksche Studien dies nicht beweisen und Langzeittoxizitäten erfolgen, wäre das Geschrei auch groß...warum hat man das denn nicht getestet?

Heute ist es Standard nachdem die RICOVER Studie dies nachgewiesen hat. Also, das Argument: Kosten, stimmt einfach nicht.


Zum anderen: Die Eigenschaft eines Tumor ist immer, daß die Regulation der Genexpression aufgrund einer Entartung der Erbsubstanz nicht funktioniert. Antizytostatika greifen u. a. in den wachsenden Strang der exprimierenden DNA ein, um so das Wachstum zu unterbinden. Es gibt noch andere Angriffspunkte und ja, die hat Sekundärmalignome u. U. zur Folge. Das stimmt. Aber aus meiner Erfahrung heraus wollen die Patienten eine Chemotherapie.

Welche Alternativen hast DU denn gegen eine Tumorerkrankung?

Und dann noch "Böses Blut" - gesundes Fremdblut: CLL, Lymphdrüsenkrebs und Tumore als Spätschäden dieser Minitransplantationen
Welches "böses Blut"? Meinst Du damit eine allogene Stammzelltransplantation aus peripheren Blutstammzellen? Das ist keine Minitransplantation. Ich weiß nicht, was Du meinst, bitte kläre mich auf.

Was nützt einem da z.B. eine Spenderhand, wenn man dadurch bösartige Erkrankungen erhält.
Es gibt Erfolgsfälle einer allogenen Stammzelltransplantation. Ansonsten würde das doch gar nicht bezahlt werden!!!!

Liebe Grüße

Kolya
 
Kolya,

weil Antikörper an die CD20-Marker andocken, musste bei mir Chemo unbedingt unterlassen werden. Die Krankenkasse verweigerte 2006 Rituximab, was ein Angriff auf die Grundrechte ist. Die Ärztin damals: ich müsse an einer Studie teilnehmen, weil die AOK keine Antikörper bezahle. Das ist ein Angriff auf die Grundrechte, ebenso, wie voll vermeidbare Chemo. Die aggressivere Unterart defekter Zentroblasten lag bei mir vor der Chemo nicht vor. Ärzte nennen es Kippen und Komorbidität, was sie mit Chemo bewirken.
Erhaltungstherapie hat Befallsentfernungstherapie mit Antikörpern der B-Zellreihe zu sein. Sie darf zudem nicht auf 2 Jahre befristet werden, was ebenfalls ein Angriff auf die Grundrechte ist.
Ärzte konfigurieren aus Kostengründen Behandlungsverfahren, die gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit verstossen - z.B. per MDK von Krankenkassen. Wieviele Menschen sind deswegen bereits verstorben?
An der HRQ-Einwirkung sind ebenfalls Menschen verstorben. Deswegen bei der Generalstaatsanwaltschaft: "Ich lasse mich von Ihnen nicht erpressen." Sogar Staatsanwälte leisteten Beihilfe zum Sterben von Menschen, denen Ärzte ihre Erbsubstanz entarteten.

Seit wann ist bekannt, dass Rituximab zudem ohne Chemo kurativ einzusetzen ist?
Gibt es damit weltweit bereits Geheilte im Bereich entarteter Zentrozyten und Zentroblasten?
Hätten Kosten keine Rolle gespielt, wäre ich den Befall mit ärztlich entarteten Zentrozyten seit 2006 längst los.
Stattdessen ist er noch vorhanden, während mit Bendamustin die aggressivere Unterart defekter Zentroblasten hinzu kam. Auch das muss von dem BVerfG beurteilt werden, weil das eben das Leben frontal angreift.
Wo wird dargestellt, dass Rituximab defekte Zentrozyten aus dem Organismus entfernt?
Chemo ist immer dann ein Verbrechen, wenn sie erübrigbar ist. Genau das wusste auch der MDK und die Krankenkassen, ebenso die Ärztin, der von kriminellen Behandlungsvorgaben die Hände gebunden waren.
Noch immer erhalte ich zu wenig Antikörper, zudem ist ab 2016 alles offen, was mich ebenfalls vor das BVerfG zwingt.
Ebenso zwingt mich der massive ökonomische Schaden dorthin. Ich bin Opfer massivsten Verbrechens bei Kenntnis von Beamten an Behörden, die mit ihrem Amtseid der Schutzpflicht des Staates für das Leben verantwortlich sind.
Diese Amtsträger haben als meine Todfeinde jahrzehntelang vollständig versagt. Auch das ist von dem BVerfG zu beurteilen. Es geht tatsächlich um mörderische Kriminalität, um heimtückischen Mordversuch mittels 38jähriger Vorsorgeverweigerung nach schwerstkrimineller HRQ-Einwirkung in meinen linken Fuß wegen Nagelmykose.

Wo läßt sich in der DNA im Zehenbereich HRQ-Einwirkung genetisch objektivieren?
Mir sagten Ärzte mehrfach, meine massiven Nagelveränderungen können von der damaligen "Bestrahlung" stammen.
Können dort in Knochen Radionuklide stecken?
Es geht tatsächlich um die denkbar schwerste Kriminalität im Gesundheitswesen und im Bereich staatlicher Kenntnisträger.
Hoffentlich bin ich nicht der einzige Langzeitüberlebende.

Ansonsten fehlt mir nichts.
Ich will noch viele Jahrzehnte massiv entschädigt leben, während der Befall mit ärztlich entarteter Erbsubstanz durch Nutzung von Antikörpern aus meinem Körper zu entfernen ist.
Ohne medizinisch hergestellte Erbsubstanzentartungen wäre ich kerngesund.

Apropos "klinische Studien": noch vor Marktzulassung war alles über Rituximab bei dem Hersteller aus der dortigen Entwicklung bekannt, wozu es da bereits Studien Freiwilliger gegeben haben musste.
Danach nochmals Studien herzustellen, ist ein Angriff auf die Grundrechte, weil es eben bereits bekannt war.
Das war der Grund zur Marktzulassung dieses Produkts.
Ab da erübrigten sich Studien. Vielmehr war es zumindest bei defekten B-Zellen kurativ einzusetzen.
Ich behaupte: klinische Studien dienten dazu, den kurativen Einsatz von Mono-Rituximab aus Kostengründen zu verhindern!
Auch das ist ein Angriff auf die Grundrechte.

Allogene SZ-Transplantation kann mich schon alleine aus Altersgründen umbringen, sagen mir Ärzte.
Zudem ist mein Immunsystem kerngesund: meine SZ liefern keinerlei defekte Zellen nach.

Mit "Böses Blut" meine ich den so benannten ARD-Beitrag (google findet ihn):
Fremdblutbeutel entarten Erbsubstanz, werden in dem tv-Beitrag von Medizinern als "Minitransplantation" bezeichnet.
Da schätze ich mal, kommen fremde Organe oder Gliedmassen in den Körper, entartet das ebenfalls Erbsubstanz.
Ich erhielt wegen Blutmangel aus Chemo in 2006 einmal hintereinander 2 Beutel Fremdblut.
Immer wieder wird Patienten in dem Infusionsraum Fremdblut und auch Chemo verabreicht.
Es ist einfach grauenhaft, wenn man noch viele Jahrzehnte vor sich hätte.
Ärzten ist offenbar egal, was spätestens nach Jahrzehnten aus Erbsubstanz entartenden Infusionen und Transplantationen im Körper dieser Patienten wird.
Die denken nicht in diesen Zeiträumen und zocken gehörig ab, indem sie viel verdienen, während es darum geht aus Kostengründen z.B. Antikörper zu verweigern.
Es ist wie ein blutiger Bürgerkrieg: schädigen und selber Vorteile daraus ziehen.
Einfach grauenhaft, völlig unethisch. Was ich da schreibe, wissen die Experten natürlich schon seit Jahrzehnten und weit besser.
Das Gesundheitswesen darf nicht morden!


vG
NH-Betroffener
 
Zuletzt bearbeitet:

Kolya

Aktives Mitglied
Hallo NHL-Betroffener,

nochmals danke für die Rückmeldung.

Ich verstehe einerseits Deinen Frust und das eine Erkrankung das Nervenkostüm angreift vor allen Dingen dann, wenn eine Erkrankung aufgrund einer Behandlung ausgelöst worden ist.

Ich behaupte: klinische Studien dienten dazu, den kurativen Einsatz von Mono-Rituximab aus Kostengründen zu verhindern!
Ich habe mit Deinem Beitrag Schwierigkeiten Dir zu helfen, weil ich der Meinung bin, daß Du Behauptungen aufstellst, die nicht belegbar sind. Es sind Anschuldigungen, die meiner Meinung nach völlig aus der Luft gegriffen sind.

Es werden klinische Studien durchgeführt für viel Geld und Arbeitseinsatz mit dem einzigen Ziel, Menschen zu töten? Du bist Dir darüber im Klaren, daß dies (RICOVER) KEINE Pharma Industriesstudie, sondern eine IIT Studie war!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Warum werden denn eigentlich Therapieoptimierungsstudien durchgeführt mit dem Ziel Chemotherapien bzw. Bestrahlungen zu vermindern bzw. gänzlich wegzulassen? Aus Kostengründen sicherlich und um den Patienten zu schützen, denn weniger Zytostatika, weniger Belastung! Ganz bestimmt nicht als Arbeitsbeschaftsmaßnahme: Wir machen mal eben eine Studie, weil uns langweilig ist!

Deine Behauptungen sind haltlos. Sorry, das ich das so knall hart sage. Lese Dir das Zitat oben mal durch! Das kann einfach nicht Dein Ernst sein.

Ich wünsche Dir alles alles Gute.

Liebe Grüße

Kolya
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kolya und Interessierte,

es geht um kein Nervenkostüm, um keine Psyche, sondern um ein Staatsverbrechen heimtückischen Mordversuchs
mittels Vorsorgeverweigerung nach krimineller HRQ-Einwirkung in 1968.
Der Befallsaufbau dadurch hergestellter defekter Zentrozyten begann so ab 1990, mein Leben zu zerstören.
2000 begann deswegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Frust hat das nichts zu tun, sondern mit dem Verbrechen.
Wäre ich 2006 nicht endlich behandelt worden, wäre ich 2007 elend an Organbefall gestorben.
Beamte und Klinikverantwortliche sind für die staatliche Schutzpflicht für das Leben zuständig.
Wer klinisch und staatlich von der HRQ-Einwirkung wusste, ist an meiner Lebenszerstörung tatbeteiligt.
Wie dargestellt S 17: 'Ra-226 Neutronenquellen (Ra/Be) früher Medizin' ->
File:Teletherapy Capsule.jpg - Wikimedia Commons passt in diese Deckengeräte.
Ein Arzt, ab 1975 in dieser Klinik, nannte mir 2011 zu den Deckengeräten am Telefon den Begriff "Strontium".
Bei der StA Amberg in 2010 zur Gefährlichkeit der Deckengeräte: "Ich bin nur die Registratur ... traurig, aber wahr."
Bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg zu Personenschäden aus den Deckengeräten: "Ich lasse mich von Ihnen nicht erpressen."
Meiner Bedrohungslage zu begegnen, wäre für derartige Grundrechtsgegner Erpressung gewesen.
Alle meine Behauptungen sind belegbar und resultieren aus Fremdaussagen, vor allem von Ärzten.
Die in 2013 kurativ erfolgte Methode (11 mal Mono-Rtx) belegt eindrücklich, dass es heilbar ist.
Sie wird mir von dem Gesundheitswesen zuvor und danach laufend verweigert, was ein Angriff auf die Grundrechte ist.


Klinische Studien zu dem Subtyp (Zentrozytdefekt) waren ab Marktzulassung von Rituximab überflüssig und immer dann schädlich,
wenn damit durch Chemo und Bestrahlung weitere Erbsubstanz entartet wurde.
Stattdessen musste damit kurative Behandlung erfolgen.
Kostengründe als Antikörper-Verweigerung durfte es nie geben.
Bei der Studie sagte man mir zu 5 Chemofolterjahren und zu der damit hergestellten aggressiveren Unterart
defekter Zentroblasten: "Sie wären doch sonst gestorben."
Nein, in keinster Weise. Vielmehr wäre ich mit genügend viel Antikörpern den Befall zudem ohne aggressivere Unterart längst los.
Das angebliche Ziel derartiger Studien war bei Marktzulassung der Antikörper längst bekannt.
Damit ging es darum, Antikörper 8 Jahre nach ihrer Zulassung immer noch möglichst gering zu verwenden,
während sie Krankenkassen so nicht zu bezahlen brauchten.
Hätten Kosten keine Rolle gespielt, wäre von der Ärztin diese Studie unterlassen worden.
2006 hätte sich nach mehrmals Rituximab im Abstand von ein bis zwei Wochen sofort gezeigt, dass damit der Befall ohne Chemo reduziert wird.
Damit war zudem schon lange zuvor klar, dass sich genau deswegen Chemo und Bestrahlung erübrigen.
Patientenleben durften also längst nicht mehr mit Chemo bedroht werden.
An derart schädigenden Studien wurde verdient, Kassen sparten Behandlungskosten und alles wurde in den Schaden von Patienten abgewälzt.
Kurative angelegte Antkörperintervalle wurden zu "Off-Label-Use" deklariert, was die Grundrechte angreift.
Auf 2 Jahre befristete sog. "Erhaltungstherapie" greift ebenfalls die Grundrechte an.
Sie impliziert sozusagen, danach 'lebensunwertes Leben' zu sein.
Was ist das für ein Gesundheitswesen, in dem so etwas Menschenverachtendes möglich ist?


Ein Arzt lachte zu den Neutronenquellen: "Das waren die wilden 60er".
Die Ärztin vor Jahren: "Ich habe früher Gutachten geschrieben, Sie wollen doch Entschädigung ... es zerstört sein Leben ....
es hat Neutronenquellen gegeben."


Nebst anderen Geschädigten oder Hinterbliebenen suche ich auch Hinweise auf eine geeignete Forschungseinrichtung,
in der die DNA aus meinem massiv veränderten Zehennagelbereich
bzgl. HRQ-Einwirkung analysiert werden kann, die ich mir dazu entnehmen lasse - auch im Vergleich z.B. zu dem rechten Fuß.
Ärzte sagten mir mehrfach, diese Nagelverkrümmungen können von damals stammen.
Können in Knochen Radionuklide stecken?


Zudem suche ich Erkenntnisse über kurativ angelegte Behandlung mit Antikörpern bzgl. defekten Zentrozyten
und in mir 2006 durch Bendamustin hergestellte defekte Zentroblasten (alles trägt den CD20-Marker der B-Zellreihe unseres Immunsystems).
Seit 1997 (Marktzulassung in USA) dürfte bekannt sein, dass es mit Rtx heilbar ist, wenn es nur um diese Erbsubstanzentartung geht.
Die Ärztin verweigert dazu eine mir nicht zugängliche Literaturrechere bei Roche AG. Man könne der Pharmaindustrie sowieso nichts glauben.
Vermutlich weiss sie auch von dem Hersteller über Heilung, weil Ärzte so etwas natürlich interessieren muss.


Generell sind per vermeidbarer Chemo hergestellte Erbsubstanzentartungen ein Skandal, weil Chemo wie bei mir großteils entfallen kann und
nur zu 2 bis 3 % in die Zielzellen geht, ansonsten im gesamten Organismus gesunde DNA schädigt, was die Lebenserwartung reduziert und Folterjahre herstellt.
Ab 2016 ist alles ungeklärt, nachdem ich bisher 22 mal Rituximab erhielt. Vermutlich könnte ich seit 2006 den 1968 per HRQ-Einwirkung
ärztlich hergestellten Befall mit chromosomentranslokierten Zentrozyten durch hinlänglich viel Mono-Rtx und ohne aggressivere Unterart längst los sein.
Der medizinisch entartete Zellpool schmolz 2013 mittels 11 mal Rtx rascher, als er sich aus sich selbst heraus aufbauen kann.
Genau deswegen sollte es heilbar sein. U.a. die behandelnde Ärztin dürfte darüber voll Bescheid wissen.
Ärzte zumindest aus dem Lymhombereich wissen von diesen HRQ, weil es über Jahrzehnte durchsickerte.
Ebenso Ethik, Recht, Philosophie und klerikale Kreise in Forschung und Lehre.


Dieses defekte Gesundheitswesen gehört gründlich überarbeitet.
Die Ärztin sagte mir 2006, die AOK bezahle keine Antikörper, ich müsse an StiL teilnehmen und meinte, ich soll "froh" sein, dass es nicht bereits
in 2000 anlässlich Magenspiegelung und Ultraschall bei ihren Kollegen wegen Unterleibsbeschwerden entdeckt wurde.
Sie sagte, Bendamustin sei noch die "mildeste" Chemo.
Grauenhaft, wenn Krankenkassen seit 1998 bei derartigen Diagnosen diese ab da in der EU zugelassenen Antikörper verweigerten und
stattdessen mittels z.B. CHOP und Bestrahlung Tumore und weitere Lymphome herstellten.
Die AOK 'bietet' mir SZ-Transplantation an, wozu mir Ärzte sagen, das könne schon alleine altersbedingt tödlich sein.
Es wäre für sie damit billiger. Meine Stammzellen liefern keine defekten Zentrozyten und Zentroblasten und auch sonst keine fehlerhaften Zellen nach.
Ich werde ausschliesslich von durch HRQ sowie Chemo+Fremdblut (Experten in ARD "Böses Blut") medizinisch hergestellter Erbsubstanzentartung terrorisiert.
Aus Chemo resultierende Erbsubstanzentartung nennen Ärzte "Kippen" und "Komorbidität".
Der Befall mit dem 1968 hergestellten HRQ-Verbrechensprodukt konnte und musste in den vergangenen 9 Jahren bereits entfernt werden.
2013 verlief super. So ist das fremdverursachte NHL aus mir zu entfernen.


Der Staat hat meine Heilung zu finanzieren, weil das NHL in seinem Bereich verschuldet wurde.
Wer für das Gesundheitswesen politisch verantwortlich ist, konfigurierte menschenverachtende Behandlungsmethoden wie z.B. HRQ und Chemo.
Verweigerung möglicher Heilung ist ebenfalls verfassungswidrig.
Ich will keinen "tödlichen Verlauf" und auch kein "höchstes Stadium überhaupt", ebenso in keiner "höchsten Risikogruppe" sein,
sondern Heilung und Entschädigung.


Chemo bewirkt Folterjahre, Tumore und weitere Lymphome. Das lasse ich natürlich nicht zu, weil es Antikörper gibt.
Verweigerung von Antikörpern zwingt mich wieder zu dem Sozialgericht.
Wieso ist das in diesem Gesundheitswesen so gewollt?


Daher ist alles aufzuklären, um den Grundrechten Geltung zu verschaffen.
Diese HRQ gab es da im Kellerraum. Damit gab es weitere Geschädigte. Es wurde Behörden bekannt.
Ich muss erneut zu dem Sozialgericht, um kurativ angelegte Antikörperinfusionen einzuklagen.
Das zu "Off-Label-Use" zu erklären, ist verfassungswidrig. Ab 2016 ist alles offen, was ein Angriff auf die Grundrechte ist.


Zusammenfassend suche ich also Betroffene, Hinterbliebene, Forschungseinrichtungen für DNA-Analyse im Zehenbereich auf HRQ-Einwirkung und
kurative Erkenntnisse mittels Antikörpern bzgl. defekten Zentrozyten und Zentroblasten.






vG


NH-Betroffener
 

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