Ich denke auch, dass sich die TE unbedingt an eine Beratungsstelle wenden muss: Diakonie, Caritas, Pro Familia und am besten auch an einen Anwalt. Zu der Frage, ob es besser wäre, den Vater anzugeben, oder nicht kann man aus der Ferne wenig sagen: Es gibt für beides Argumente aber eben auch gegen beides. Manchmal ist es besser, den Vater nicht anzugeben- auch um ihn ein für alle mal loszuwerden: Klingt hart, aber wenn vom Vater eine Gefahr ausgeht, kann das eine gute Möglichkeit sein: Diese Frage sollte aber echt ein Anwalt beantworten oder umindest eine Beratungsstelle. Schließlich wäre er als Vater auch berechtigt, umgang mit dem Kind zu haben!!!!! Es geht ja nicht nur ums Geld: Er bekommt damit auch Rechte!
Zu der Frage mit der Kindesentführung: Ich persönlich kennen leider tatsächlich Fälle, in denen genau das passiert ist. Es ist möglich. Das hat nichts mit Moslems zu tun (in dem Fall, den ich kenne war der Vater Christ). Aber wenn genug kriminelle Energie vorhanden ist, ist es möglich. Deswegen ist es wichtig, sich beraten zu lassen, welche Sicherheitsmaßnahmen in so einem Fall üblich sind- besser man hat einmal zu viel gehandelt, als nicht getan und dann passiert was. Das hat nichts mit Panik zu tun: Panik ist fehl am Platz, denn ich gehe auch davon aus, dass der Typ nur Feuer spuckt. Trotzdem: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Übrigens: Der mann wird NICHT abgeschoben, wenn er solche Drohungen ausspricht! Kenne auch hierzu ein Beispiel im Umfeld! ABER: Wenn man den Vater schon angibt, sollte man seine Drohungen umgehend anzeigen (JugendAmt, oder Polizei- hierwürde ich auch den Anwalt fragen). Denn dann können Maßnahmen ergriffen werden, dem Vater den Umgang zu begrenzen usw.
Würde sie den Vater einfach nur angeben, wäre das sehr fahrlässig: Denn dann stünde ihm auch Umgang zu! Wenn man den Vater angibt, dann nur mt der Absicherung, dass er niemals Umgang ohne Aufsicht haben wird!