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Ich bin verzweifelt: Hoher Mietschaden droht...

Ich würde keinerlei schriftliche Konversation mit dem Vermieter führen , sondern an die Versicherung verweisen.
Der Kostenvoranschlag ist viel zu teuer
Es gibt zig günstige Laminatleger bei Kleinanzeigen
 
Ich werde aus dem ganzen Faden nicht schlau.
Beim Entlüften einer Heizung sieht man nach dem Zudrehen, ob was kommt oder nicht. Danach kommt eher wenig und es zischt, also ist ein Schaden auch gering.
Im Zuge der Schadensminderungspflicht des Vermieters kann nicht die gesamte Wohnung renoviert werden, überdies gilt eher nicht: neu für alt.
Am Ende trocknet das noch von selber?!
 
Hallo lieber Fragesteller,

Mieterhaftpflichtversicherung
die ist hier für dich zuständig. Du brauchst eigentlich gar nichts zu tun, außer den Schaden deiner Mieterhaftpflichtversicherung zu melden. Deine Versicherung setzt sich innerhalb kürzester Zeit mit deinem Vermieter in Verbindung. Er muss der Versicherung den Ausmaß des Schadens belegen. Bei einem höheren Schaden wird eventuell ein Gutachter zum Vorort Termin eingesetzt. Ansonsten muss der Vermieter einen Kostenvoranschlag der Versicherung vorlegen. Dabei fragt die Versicherung auch nach dem ursprünglichen Kaufbetrag des Bodens. Wobei das meines Erachtens unerheblich ist, war ein Laminat bisher in der Wohnung gibt es auch künftig wieder einen Laminat und keinen teureren Parkett.
Bei einem Laminatboden geht die Versicherung von einer Haltbarkeit von cirka 15 Jahren aus.
Sollte der Boden bereits mehr als 15 Jahre in der Wohnung verlegt gewesen sein, war er bereits abgewohnt und der Vermieter bekommt nichts. Sein Pech - nicht dein Pech. Der Kostenvoranschlag ist definitiv zu hoch. brutto 4000 € sind angemessen, wenn er verklebt war, hier muss eventuell der Estrich abgeschliffen werden.
Warum ich das weiß? Mein Mieter hat in 3 Jahren Mietzeit einen Rundumschlag an Schäden verursacht: Natürlich hat er bis zu seinem Auszug nichts verlauten lassen. Böden, Türen, Badewanne , Einbauküche - alles war ruiniert. Dabei hatte er und ich echt Glück, dass seine kulante Versicherung einen Großteil der Schäden übernommen hat. Natürlich nur zum Zeitwert - mein Pech, aber rechtlich in Ordnung. Nach meinem Empfinden hätten die Versicherung gar nichts übernehmen müssen, weil er seine Obliegenheits- und Sorgfaltspflichten nicht gewahrt hatte. In dem Fall wäre er persönlich mir gegenüber haftbar gewesen. Der Gutachter von Dekra, den seine Versicherung zur Schadensbeurteilung vorbeisandte vertrat diese Ansicht. Er meinte aber, falls eine Versicherung kulanterweise den Schaden übernimmt wäre es die ....! Genau die hatte mein Mieter.
z. B. 140m2 hochwertiger verklebter Vinyl mit 30 jähriger Herstellergarantie waren total ruiniert mit Löchern tiefen Kratzern und Silikatfarbe. Der Boden lag 8 Jahre in der Wohnung. Der Kostenvoranschlag lautete auf 13500 € brutto. Man rechnet🤐3500 € :30 Jahre Herstellergarantie=450 €; Ich hätte den Boden rein rechnerisch noch 22 Jahre nutzen können, 450 € x 22=9900 €. Genau diesen Betrag hat die Versicherung meines Mieters bezahlt. 3600 € gingen zu meinen Lasten. Argumentation der Versicherung: Ich habe nun einen neuen Boden. ( Alt gegen neu - heißt die Devise und der Vermieter darf durch den Schaden nicht besser gestellt sein als vorher) Die 3600 €, die ich zuzahlen musste, kann ich bei der Steuer bei meinen Mieteinnahmen als Ausgaben gegenrechnen. Wäre nun mein Boden 24 Jahre alt gewesen, top in Ordnung beim Einzug des Mieters und durch den Mieter nun ruiniert, hätte ich trotzdem nur 2700 € von der Versicherung bekommen. 450x6 Jahre Restjahre.
Für deinen Vermieter bedeutet das viel Arbeit und Ärger - du kannst dich entspannt zurücklehnen. Die ganze Schadensbehebung ist allein Sache deines Vermieters, die Erstattung des Schadens einzig und allein eine Sache zwischen dem Vermieter und der Versicherung. Du solltest keinen Handwerker beauftragen. Denn sonst bist du Auftraggeber und für die Rechnung zuständig. Du solltest dem Vermieter auch keine schriftlichen Zugeständnisse bezüglich des Schadens machen, sondern auf deine Versicherung verweisen. Deine private Mieterhaftpflichtversicherung ist für die Regulierung des Schadens und für alle Ansprüche, die der Vermieter an dich stellt zuständig.
Die Versicherung meines Mieters wollte ursprünglich auch nur 20 Jahre Haltbarkeit für meinen Vinylboden ansetzen und eben nur den Restwert für 12 Jahre übernehmen. Ich musste nachweisen, dass der verlegte Boden einen 30 jährige Herstellergarantie hat. Das war ganz allein mein Part mich mit der Versicherung meines Mieters auseinanderzusetzen.
Dein Vermieter tut gut daran, den Schaden auch seiner Gebäudeversicherung zu melden und zu überprüfen, ob eventuell Wasser in die Estrichdämmung (kann vorkommen, wenn Wasser in den Zimmerecken beim Dämmstreifen in den Estrich läuft) reingelaufen ist. Man macht eine Bohrung und misst die Feuchtigkeit in der Dämmung. Falls die Dämmung nass ist, muss mittels mehreren Bohrungen eine Trocknung des Estrichs erfolgen. Die Gebäudeversicherung würde dann eventuell Regressanspüche an deine private Haftpflichtversicherung stellen. Aber auch hier gilt: nicht dein Problem. Die Trockung dauert mehrere Wochen und kostet viel Strom(sicher 1000 €)- den bezahlt auch die Versicherung. Warum ich das weiß? Ich hatte bei meinem eigenen Neubau letztes Jahr einen Wasserschaden, weil der Handwerker eine Schelle nicht richtig angezogen hat.
Lässt dein Vermieter nur den Laminat auswechseln, hat er später bei nicht getrockneter Estrichdämmung ein Schimmelproblem. Das dauert eventuell Jahre, bis du modrigen Geruch bemerkst, aber der kommt, so sicher wie das Amen in der Kirche.

Fazit: Wir Vermieter sind bei Schäden echt die Deppen. In deinem Fall bist du selbst auch der Leidtragende während der Sanierungsmaßnahmen. In meinem Fall, ging der alte Mieter und ich stand da mit den neuen Mietern und einer ramponierten Wohnung. Nervenaufreibende Monate liegen hinter mir, bis alles saniert war und Handwerker gefunden waren. Und natürlich habe ich cirka 10 000 € Kosten, die von mir getragen werden müssen. Ich habe jetzt ja alles neu:-(!
Dein Vermieter wird natürlich nicht begeistert sein, aber rein rechtlich kann er dir gar nichts. Außer du unterschreibst ihm eine private Vereinbarung, dass du für die Schäden selbst aufkommst. Deshalb vermutlich auch sein Schreiben an dich.

Grüße der Gast3261
 
Regressansprüche? Die sind ja lustig. Jetzt weiß ich wieder weshalb ich eher unterversichert lebe. Weil ich keine Lust habe 40 Jahre die Prämie zu bezahlen und wenn dann 1 Schadenfall auftritt wird das nicht mal sauber reguliert.
Ich würde als Vermieter meine Versicherung damit doch nicht belasten. Das Ding muss zu 100 Prozent über deine Haftpflicht laufen, ohne irgendwelche Umwege und Kram.

Und es ist auch Sache des Versicherers zu prüfen ob der Kostenvoranschlag in Ordnung geht. Sie haben Experten für die Prüfung und vergleichen den alten Laminatboden mit dem Neuen.
Wasserschäden, ganz egal ob aus Heizungen oder sonstwas gehören zu der Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung holt sich die Kosten im Regressfall wieder bei der Mieterhaftpflichtversicherung des Mieters. So geht auch die Prämie der Gebäudeversicherung nicht hoch.
Allerdings zahlt die Gebäudeversicherung den aktuellen Bodenneuwert-die Mieterhaftpflicht nur den Zeitwert. War der Boden schon abgewohnt, kann die Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung für den Vermieter günstiger werden als die Mieterhaftpflichtversicherung. Zudem die Versicherungsprämie dem Vermieter egal sein kann, denn diese Prämien legen wir Vermieter auf die Mietermit der Nebenkostenabrechnung um . 🙂 Ergo, ich als Vermieter würde lieber die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Rechnet der Vermieter aufgrund eines Kostenvoranschlages ab, zahlt die Versicherung die Mehrwertsteuer nicht aus, sogenannte fiktive Abrechnung. Der Vermieter kann den Boden dann auch in Eigenleistung ersetzen.
Für den Mieter: Dir kann alles furzegal sein. Das ist Sache deines Vermieters, er muss sich mit dem Schaden, der Sanierung und den Versicherungen auseinandersetzen. Deine einzige Aufgabe: Den Schaden deinem Vermieter umgehend anzeigen, bei der Wahrheit bleiben, vorsorglich den Schaden deiner Versicherung melden und deine Versicherungsdaten dem Vermieter weitergeben. Kurz per Mail und gut ist es.
 
Danke für eure Antworten.

Da es hier ja noch Rückfragen gab, will ich nochmal etwas genauer darauf eingehen: Also, ich war bislang in der Tat etwas "unspezifisch". Konkret soll das heißen, dass das Wasser genau genommen zunächst in das Schlafzimmer meiner Wohnung (14,5 qm) gelaufen ist. Dafür hat der Betrieb, den mein Vermieter beauftragt hatte, einen Kostenvoranschlag von 1.600 Euro gemacht. Da mein Vermieter mir die Rechnung gegeben hatte, habe ich die Bilder unten in diesem Beitrag hier veröffentlicht, damit ihr das Ganze besser nachvollziehen könnt.
Der Laminatboden in meinem Schlafzimmer ist nicht verklebt und ich hatte mittlerweile auch den Großteil des Bodens aus meinem Schlafzimmer entfernt.

Der Malermeister meinte jedoch, dass das Wasser angeblich auch vom Schlafzimmer aus in das benachbarte Wohnzimmer gelaufen sein soll. Ich persönlich kann da jetzt nicht erkennen, ob da Wasser drunter gelaufen ist oder nicht. Das Problem ist, dass der Laminatboden im Wohnzimmer tatsächlich verklebt ist und da man den Boden ja nicht so einfach raus bekommt, konnte ich das bislang noch nicht prüfen. Für die Fläche im Wohnzimmer hatte der Betrieb laut meinem Vermieter ebenfalls nochmal einen Kostenvoranschlag von 4.100 Euro gemacht. Da ich davon nichts schriftlich habe, kann ich das Ganze nicht so wirklich nachvollziehen.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich übrigens leider nicht.


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Wasserschäden, ganz egal ob aus Heizungen oder sonstwas gehören zu der Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung holt sich die Kosten im Regressfall wieder bei der Mieterhaftpflichtversicherung des Mieters. So geht auch die Prämie der Gebäudeversicherung nicht hoch.
Allerdings zahlt die Gebäudeversicherung den aktuellen Bodenneuwert-die Mieterhaftpflicht nur den Zeitwert. War der Boden schon abgewohnt, kann die Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung für den Vermieter günstiger werden als die Mieterhaftpflichtversicherung. Zudem die Versicherungsprämie dem Vermieter egal sein kann, denn diese Prämien legen wir Vermieter auf die Mietermit der Nebenkostenabrechnung um . 🙂 Ergo, ich als Vermieter würde lieber die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Rechnet der Vermieter aufgrund eines Kostenvoranschlages ab, zahlt die Versicherung die Mehrwertsteuer nicht aus, sogenannte fiktive Abrechnung. Der Vermieter kann den Boden dann auch in Eigenleistung ersetzen.
Für den Mieter: Dir kann alles furzegal sein. Das ist Sache deines Vermieters, er muss sich mit dem Schaden, der Sanierung und den Versicherungen auseinandersetzen. Deine einzige Aufgabe: Den Schaden deinem Vermieter umgehend anzeigen, bei der Wahrheit bleiben, vorsorglich den Schaden deiner Versicherung melden und deine Versicherungsdaten dem Vermieter weitergeben. Kurz per Mail und gut ist es.
Super, vielen Dank für deine Antwort.

Ist natürlich sehr praktisch für mich, sowas von jemandem geschildert zu bekommen, der selber Vermieter ist und sich dementsprechend sehr gut damit auskennt.

Ich kann mir natürlich gut vorstellen, dass sowas für einen Vermieter auch stressig ist. Allerdings ist es bei meinem Vermieter wie gesagt so, dass ich ihn auch vor der ganzen Geschichte nicht sonderlich leiden konnte und ihm nicht über den Weg traue. Mein Vermieter ist übrigens ein Immobilienmakler (falls ich das hier im Thema bislang noch nicht erwähnen haben sollte).

Das mit dem außergewöhnlich hohen Kostenvoranschlag passt da ein bisschen ins Bild.

Ich hoffe natürlich, dass ich da ähnlich großes Glück habe wie dein ehemaliger Mieter. Muss aber natürlich mal abwarten, wie die ganze Geschichte jetzt ausgeht...
 
Hallo Lars,
eines ist gewiss, du bleibst auf keinen Eigenanteil sitzen, außer du würdest eine private Vereinbarung mit deinem Vermieter treffen. In dem Fall mischt sich deine Versicherung nicht ein, sondern du allein bezahlst und kannst eventuell den Teil abziehen, den deine Versicherung erstattet. Ansonsten wehrt die Versicherung alle unberechtigten Ansprüche ab.
Du darfst allerdings weder bei einem Handwerker etwas beantragen noch selbst Hand anlegen. Das ist allein Sache des Vermieters. Deine einzige Pflicht ist, dem Vermieter umgehend Bescheid zu sagen und der hat sich dann um alles zu kümmern.
Wenn dein Vermieter ein Immobilienmakler ist, dann kennt er doch das Vorgehen! Will der dich veräppeln?
Selbst wenn deine Versicherung den Boden nicht ersetzt, weil er schon den Zeitwert überschritten hat, dann ist und bleibt es Sache des Vermieters. Dann hat er halt Pech gehabt. Er muss das schon seiner Gebäudeversicherung melden, die Kostenvoranschläge gehen dich nichts an. Die soll er doch bitte seiner Gebäudeversicherung zusenden und die überprüfen dann die Rechtslage und die Höhe der Forderung ggf. mit einem Gutachter.
Für was brauchst du einen Rechtsanwalt? Es ist ein Versicherungsfall und basta. Lass dich nicht einschüchtern. Ich bin hier nur Gast, deshalb kann ich die Kostenvoranschläge nicht öffnen.
1600 € für 14.5 qm nicht verklebten Laminat? In welcher Phantasiewelt lebt dein Makler? Auswechseln kostet hier eventuell 700 € nach meiner Einschätzung. Frage doch einfach mal in einem Geschäft in deiner Nähe nach. Und dann wird nur der Zeitwert erstattet - siehe meine Berechnung in einem vorhergehenden Beitrag. Ist der Boden also über 15 Jahre ( das wird vermutlich bei Laminat als Höchstlebensdauer angesetzt, manche Versicherungen setzen auch nur 10 Jahre an) geht der Nette Vermieter mit NULL heraus und muss einen neuen Boden auf seine Kosten legen.
Ich habe bei den Schäden meines Mieters auch Beifall geklatscht, sicher hat es mich total genervt und vor allem die wochenlange Arbeit und das Gezetter mit den Handwerker, aber thats life. In deinem Fall finde ich es schon dreist und grenzt an den Mieter über den Tisch ziehen wollen. Der Makler hat doch viele Wohnungen in seinem portfolio, der kennt das normale Vorgehen, der hat genügend Handwerker mit denen er ständig zusammenarbeitet. Ich würde dem mal meine Artikel weiterleiten.
Grüße
 

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