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Ich habe es getan - nun brauche ich einen Rat

Dreamfighter

Mitglied
Liebe Com,

kürzlich habe ich einen PC per eb*y verkauft. Dies habe ich samt Bildern in folgendem Angebot veräußert:

Hallo!

Ich biete hier einen MEDION all in One PC an.

Folgende Merkmale bringt der PC mit:

- Intel(R) Core(TM) i5-2320 CPU @ 3.00 GHz
- 4 GB RAM
- Nvidia GeForce GT 530 Grafikkarte
- Kartenleser
- Windows 7

Ich bin leider technisch nicht so bewandert - leite Fragen aber gerne an eine sich auskennende Instanz weiter!

Der Rechner funktioniert einwandfrei!

Ich habe ihn sowohl für Office als auch für's Gaming genutzt - alles super!

Ich verkaufe diesen Computer auch nur, weil ich mir einen neuen zugelegt habe und hierfür nun kein Platz mehr da ist!

Da privat Auktion weder Garantie noch Rücknahme!

Viel Spaß beim Bieten!

Da ich den original Karton nicht mehr habe setze ich eine Verpackungspauschale von 5€ für Folie und Kartonage an!

Der Käufer hat mich sofort im Anschluss an die Auktion (es war 2:44h morgens) angeschrieben und mich regelrecht gedrängt den PC noch am selben Tag zu verschicken - obwohl ich im Angebot (hier nicht ersichtlich, weil zum Auswählen über die Plattform) einen Versand zwei Tage nach Geldeingang angekündigt hatte.

Darüber hinaus hatte es sich ergeben, dass ich nach Sichtung meines Kellers doch noch den Original-Karton hatte, welchen ich im Zuge dessen auch verwendet habe. Allerdings habe ich von der Verpackungspauschale - auf welche ich ja nicht detailliert eingegangen bin, noch Paketband gekauft um den Karton sachgemäß zu verschließen.

Ich hatte dann im Stundentakt Nachrichten von dem Käufer in der "Post", den Versand, der eigentlich schon im Angebot klar war, betreffend.

Ich habe den PC dann schlussendlich einen Tag eher verschickt, um weiteren Nachrichten zu entgehen.

Anscheinend ist der PC nun beim Käufer mit erheblichen Mängeln (u.a. abgebrochenen Teilen) angekommen.

Deshalb hat er eine "Problemlösung" eingeleitet und verlangt nun Schadensersatz, Gewährleistung und und und - und droht mir mich anzuzeigen u.a. wegen Betruges.

Meine Frage nach dem mega Roman: Kann er das? In meinen Augen steht hier Aussage gegen Aussage und ich habe zudem noch zwei unabhängige Zeugen, die anwesend waren, als ich das Gerät verpackte und verschickte.

Über sachdienliche Antworten wäre ich sehr dankbar - bis dahin,
dreamy
 

_Tsunami_

Urgestein
Au Backe, klingt irgendwie kompliziert. Abzocke?

Und wenn da wirklich was auf dem Wege kaputt gegangen sein sollte, ist das dann nicht in der Haftung des Logistikunternehmens?
 
I

Invader

Gast
Da du privat und nicht gewerblich verkaufst, bist du nicht für Schäden verantwortlich, die auf dem Versandweg entstehen. Außer du hast es so schlecht verpackt, dass es schon fahrlässig war und er das nachweisen kann.

Ansonsten musst du dir keine Sorgen machen. Anzeigen kann er dich natürlich, das kann man schließlich immer. Aber das würde ihm nichts bringen.

§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf - dejure.org
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Also eigentlich ist shon alles gesagt .

Aber nochmal zum klaren Verständnis.

Hast Du von dem Käufer Geld bekommen ?

Wie hoch ist die Versicherung des Paketes , bei Hermes Versand Service ist es zum Beispiel automatisch bis 500 € versichert.

Folgendes ist zu tun. Du schickst dem Käufer die Quittungskopie Deiner Versandquittung und sagst ihm das Du den PC ordnungsgemäß verpackt hast , wenn es so ist .


Da ein Transportschaden vorliegt, hat weder ebay noch sonstwer irgend etwas damit zu tun.

Du hast noch kein Geld vom Käufer bekommen ....


in dem Fall ist der Käufer verpflichtet, Dir den Kaufbetrag zu zahlen.


Er hat über die EBAY Auktion einen gültigen Kaufvertag abgeschlossen . Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.

Auch hier haftet das Transportunternehmen, wenn Schäden an der Ware durch den Transport entstanden sind .


Ein Tip von mir .

Ware erst nach Geldeingang verschicken .

Die Höhe der Versandversicherung im Auktionstext angeben oder verlinken .

Fotos zur Beweisführung beim Verpacken machen . Ware ordnungsgemäß verpacken .


Versandkosten zahlt der Kunde , die Option zur Selbstabholung mit dem Satz " Barzahlung bei Selbstabholung " versehen.

Ohne Geld keine Übergabe der Ware , egal an wen.

Fakt ist, es tummeln sich mitlerweile bei EBAY oder anderen Plattformen mitlerweile die lustigsten Vögel.....wenn einer z.B. Ware kauft und es schafft aufgrund der Unerfahrenheit der Verkäufer die Preise zu drücken, dann wird er beim Wiederverkauf der Ware das Gedrückte als Reingewinn erzielen .


Jeder vernünftige prvate Verkäufer läßt die Option zur Vorbesichtigung der Ware zu , läßt die Option zur Selbstabholung gegen Barzahlung zu .Natürlich quittierst Du dann den Erhalt des Geldes.

Als korrekter Verkäufer hast Du nichts zu verbergen ,ganz einfach .
 
G

Gast

Gast
Ja, er kann dich wegen allem und jedem anzeigen. Die Frage ist bloß, ob er damit Erfolg hat. Viele Leute benutzen das als Drohkulisse, um den anderen einzuschüchtern. Man kann immer mit Anzeige drohen, du ja auch.

Wie hat der gute denn bezahlt? Sollte es Pa*pal sein, werden die es regeln und das Geld an den Käufer schicken. Kannste wohl nix machen.

Du solltest unbedingt Fotos anfordern (ohne Fotos würde ich nichts machen) und unbedingt darauf achten, dass es auch dein PC auf den Fotos ist. Behaupten kann man nämlich viel.

Du bist für die sichere Verpackung verantwortlich. Wenn der der Originalkarton für den Rechner aus einem normalen Laden war, ist er sehr wahrscheinlich nicht ausreichend verpackt gewesen, denn solche Kartons sind nicht für den Postversand gedacht. Wenn du den PC damals per Versand erhalten hast, würde ich das dem Käufer auch um die Ohren hauen.

Biete ihm an, den Rechner zurückzuschicken mit Erstattung aller Kosten (nur wenn du es auch machen würdest). Mal sehen, wie er reagiert. Viele Preisdrücker machen dann einen Rückzieher und weichen aus, denn sie wollen ja den angeblich kaputten Kram unbedingt behalten.

Wenn er noch nicht bezahlt haben sollte, würde ich einen unbezahlten Artikel melden (nur meine Meinung).

Lies mal im Ebay-Forum herum, da gibt es bereits Erfahrungen aus zahlreichen anderen Fälle.

Lass dich nicht mit der Drohung einer negativen Bewertung einsschüchtern, die kann er dir auch geben, wenn du nach seiner Pfeife tanzt.
 

cucaracha

Urgestein
Wenn du den PC nicht ordentlich verpackt hast und er aus diesem Grunde auf dem Versandweg kaputt ging ,ist es fairer dem Käufer das Geld zurückzugeben..
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Das ist leider eine beliebte Masche: Das macht der wahrscheinlich öfter und wenn von 10 Leuten nur einer Schadensersatz zahlt hat er schon Gewinn gemacht. Wenn überhaupt haftet das Transportunternehmen. Da er noch nicht gezahlt hat kann er Dir garnichts. Anzeigen kann er natürlich (das kann jeder immer), aber so ein Verfahren wird sofort eingestellt.
 

cucaracha

Urgestein
Ich habe auch schon Ware bei ebay gekauft.Wenn die Ware zerbrochen ankam, nur weil der Verkäufer sie im Karton nicht genug gepolstert hatte...habe ich mich über das rausgeschmissene Geld geärgert.
Mit dem Verkäufer konnte ich mich dann aber einigen..
 
G

Gast

Gast
Hallo Dreamfighter,

ich würde die Mails, die Du ja in Deinem ebay-Nachrichtenkonto hoffentlich hast, kopieren und an ebay versenden.

Außerdem hat ebay selber ein sehr gutes Forum, wo man schnell Hilfe bekommt.

Es ist leider aus meiner eigenen Erfahrung auch so, dass es immer mehr um sich greift, dass die Empfänger nach Ersteigerung über die Versandkosten diskutieren ... wobei ich mich immer frage, wenn ich als Privatverkäufer versende, wer mir denn die Portokosten für Päckchen oder Paket geben sollen? Da bleibt bei einem Verkaufspreis von angenommen 10 Euro und einem kostenlosen versandten Päckchen ja kaum die Hälfte übrig ... als letztendlicher Gewinn. Dazu kämen noch Verpackung, der Weg zur Post ... das ist dann kein Spaß mehr. Weshalb soll ich die Versandkosten aus eigener Tasche zahlen, würde ich einen Verkäufer nie fragen, wobei ich mich auch freue, wenn gewerbliche ebay-Händler kostenlosen Versand anbieten.

Als ebay-Käufer habe ich mir angewöhnt, ein empfangenes Päckchen oder Paket ab einem bestimmten Wert unter Zuhilfenahme der Technik zu öffnen ... da mache ich eine Videoaufnahme davon, von allen Seiten und vom Öffnen und natürlich vom erhaltenen Artikel.

Viel Erfolg und lass Dich nicht einschüchtern ... sage dem Käufer, dass Du dich erst wieder melden würdest, wenn Du fundierte Angaben machst.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Hallo! Hab mich grad schlau gemacht: Schadensersatz kann er von Dir nicht verlangen. Dazu müsste er nachweisen, dass er einen Schaden dadurch erlitten hat (über den Wert des kaputten PCs hinaus). Wie sollte der aussehen? Er ist auf jeden Fall in der Beweispflicht. Er kann höchstens sein Geld wiederhaben wollen (da er noch nicht gezahlt hat ist das ja eh keine große Sache). Er kann auch nicht verlangen, dass Du ihm ein anderes Gerät schickst, wie er es bei Gewerblichen Händlern dürfte. Du brauchst auch nicht für Reperatur aufkommen.
Also ich würde sagen, er soll Dir das Teil zurückschicken und wenn es echt kaputt ist, würd ich mich mal mit dem Transportunternehmen in Verbindung setzen. Möglicherweise ist es nämlich garnicht kaputt, sondern er will Dich nur abzocken. Also keine Sorge! Der soll erstmal mit Beweisen kommen!
 

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