Dreamfighter
Mitglied
Liebe Com,
kürzlich habe ich einen PC per eb*y verkauft. Dies habe ich samt Bildern in folgendem Angebot veräußert:
Hallo!
Ich biete hier einen MEDION all in One PC an.
Folgende Merkmale bringt der PC mit:
- Intel(R) Core(TM) i5-2320 CPU @ 3.00 GHz
- 4 GB RAM
- Nvidia GeForce GT 530 Grafikkarte
- Kartenleser
- Windows 7
Ich bin leider technisch nicht so bewandert - leite Fragen aber gerne an eine sich auskennende Instanz weiter!
Der Rechner funktioniert einwandfrei!
Ich habe ihn sowohl für Office als auch für's Gaming genutzt - alles super!
Ich verkaufe diesen Computer auch nur, weil ich mir einen neuen zugelegt habe und hierfür nun kein Platz mehr da ist!
Da privat Auktion weder Garantie noch Rücknahme!
Viel Spaß beim Bieten!
Da ich den original Karton nicht mehr habe setze ich eine Verpackungspauschale von 5€ für Folie und Kartonage an!
Der Käufer hat mich sofort im Anschluss an die Auktion (es war 2:44h morgens) angeschrieben und mich regelrecht gedrängt den PC noch am selben Tag zu verschicken - obwohl ich im Angebot (hier nicht ersichtlich, weil zum Auswählen über die Plattform) einen Versand zwei Tage nach Geldeingang angekündigt hatte.
Darüber hinaus hatte es sich ergeben, dass ich nach Sichtung meines Kellers doch noch den Original-Karton hatte, welchen ich im Zuge dessen auch verwendet habe. Allerdings habe ich von der Verpackungspauschale - auf welche ich ja nicht detailliert eingegangen bin, noch Paketband gekauft um den Karton sachgemäß zu verschließen.
Ich hatte dann im Stundentakt Nachrichten von dem Käufer in der "Post", den Versand, der eigentlich schon im Angebot klar war, betreffend.
Ich habe den PC dann schlussendlich einen Tag eher verschickt, um weiteren Nachrichten zu entgehen.
Anscheinend ist der PC nun beim Käufer mit erheblichen Mängeln (u.a. abgebrochenen Teilen) angekommen.
Deshalb hat er eine "Problemlösung" eingeleitet und verlangt nun Schadensersatz, Gewährleistung und und und - und droht mir mich anzuzeigen u.a. wegen Betruges.
Meine Frage nach dem mega Roman: Kann er das? In meinen Augen steht hier Aussage gegen Aussage und ich habe zudem noch zwei unabhängige Zeugen, die anwesend waren, als ich das Gerät verpackte und verschickte.
Über sachdienliche Antworten wäre ich sehr dankbar - bis dahin,
dreamy
kürzlich habe ich einen PC per eb*y verkauft. Dies habe ich samt Bildern in folgendem Angebot veräußert:
Hallo!
Ich biete hier einen MEDION all in One PC an.
Folgende Merkmale bringt der PC mit:
- Intel(R) Core(TM) i5-2320 CPU @ 3.00 GHz
- 4 GB RAM
- Nvidia GeForce GT 530 Grafikkarte
- Kartenleser
- Windows 7
Ich bin leider technisch nicht so bewandert - leite Fragen aber gerne an eine sich auskennende Instanz weiter!
Der Rechner funktioniert einwandfrei!
Ich habe ihn sowohl für Office als auch für's Gaming genutzt - alles super!
Ich verkaufe diesen Computer auch nur, weil ich mir einen neuen zugelegt habe und hierfür nun kein Platz mehr da ist!
Da privat Auktion weder Garantie noch Rücknahme!
Viel Spaß beim Bieten!
Da ich den original Karton nicht mehr habe setze ich eine Verpackungspauschale von 5€ für Folie und Kartonage an!
Der Käufer hat mich sofort im Anschluss an die Auktion (es war 2:44h morgens) angeschrieben und mich regelrecht gedrängt den PC noch am selben Tag zu verschicken - obwohl ich im Angebot (hier nicht ersichtlich, weil zum Auswählen über die Plattform) einen Versand zwei Tage nach Geldeingang angekündigt hatte.
Darüber hinaus hatte es sich ergeben, dass ich nach Sichtung meines Kellers doch noch den Original-Karton hatte, welchen ich im Zuge dessen auch verwendet habe. Allerdings habe ich von der Verpackungspauschale - auf welche ich ja nicht detailliert eingegangen bin, noch Paketband gekauft um den Karton sachgemäß zu verschließen.
Ich hatte dann im Stundentakt Nachrichten von dem Käufer in der "Post", den Versand, der eigentlich schon im Angebot klar war, betreffend.
Ich habe den PC dann schlussendlich einen Tag eher verschickt, um weiteren Nachrichten zu entgehen.
Anscheinend ist der PC nun beim Käufer mit erheblichen Mängeln (u.a. abgebrochenen Teilen) angekommen.
Deshalb hat er eine "Problemlösung" eingeleitet und verlangt nun Schadensersatz, Gewährleistung und und und - und droht mir mich anzuzeigen u.a. wegen Betruges.
Meine Frage nach dem mega Roman: Kann er das? In meinen Augen steht hier Aussage gegen Aussage und ich habe zudem noch zwei unabhängige Zeugen, die anwesend waren, als ich das Gerät verpackte und verschickte.
Über sachdienliche Antworten wäre ich sehr dankbar - bis dahin,
dreamy