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Ich habe es getan - nun brauche ich einen Rat

G

Gelöscht 49042

Gast
Ich habe früher auch oft Sachen bei Eb*y verkauft und es gab auch mal so einen Fall, dass der Käufer die Ware angeblich nicht erhalten hätte. Er drohte mir dann auch mich anzuklagen und es an den Support weiter zu leiten. Im Endeffekt passierte nichts, weil er nicht über PayPa bezahlt hat und in dem Fall ist das nicht abgesichert und als Verkäufer übernimmt man dafür keine Haftung.

Er müsste aber auf jeden Fall erstmal beweisen, dass der Pc kaputt ist, damit überhaupt etwas passiert - behaupten kann man ja vieles.

Außerdem ist das ein Privatkauf und wie schon in den AGB steht, von Umtausch ausgeschlossen und ohne Garantie. Wenn er etwas kauft erklärt er sich damit einverstanden.
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
@ Schatten 2009

Natürlich haftet Hermes für einen Transportschaden , der durch unsachgemäße Beförderung entstanden ist .

Guckst Du mal hier ....

[h=2]6. Haftung[/h]6.1 Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Hermes bei nationalen Beförderungen nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen nur nach Maßgabe der Artikel 17 ff. CMR.
6.2 Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.
6.3 Im Übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Hermes verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Artikel 23 CMR, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Hermes Päckchen unter 50 €, Paketen unter 500 € und bei Reisegepäck unter 1.000 € pro Stück liegt.
6.4 Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen, und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Hermes kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Artikel 17 CMR berufen.
6.5 Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens, anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
6.6 Ein Totalverlust wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen abgeliefert wurde. Ein Totalverlust muss unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Verlustvermutung schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlusts ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet Hermes von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweise werden auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und ihre Reproduktion anerkannt.
6.7 Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Hermes unter Vorlage der Einlieferungsquittung geltend machen.
6.8 Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Artikel 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrags nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von Hermes gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB bzw. des Artikel 32 CMR entsprechend.
6.9 Der Auftraggeber haftet gegenüber Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Fall des Auftrags eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
6.10 Sofern der Empfänger im Rahmen einer Zustellung anfallende Zusatzkosten (Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben) nicht entrichtet, hat der Auftraggeber Hermes die Kosten der Rückbeförderung der annahmeverweigerten Sendung zzgl. angefallener Zusatzkosten zu ersetzen.
6.11 Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.



Ich habe ordnungsgemäß verpackt eine Kristallvase verschickt , die zebrach , weil wohl irgendwer mit dem Paket Fußball gespielt hat oder es als Testpaket für einen Hammer verwendete .

Der Käufer war natürlich enttäuscht. Da ich durch die Fotos ordnungsgemäße Verpackung nachwies , der Käufer den Schaden an der Ware umgehend gemeldet hat , bekam dieser durch Hermes den vollen Kaufpreis + Porto ersetzt !!!!


Genauso ist es bei versicherten Sendungen anderer Versanddienste.


Auch Speditionen bieten Versicherungen an .


Nur mal so am Rande erwähnt ....
 

Seth

Aktives Mitglied
Grundsätzlich würde ich überhaupt nichts mehr über eBay abwickeln... weder in die eine noch andere Richtung. Fahrräder sind meine letzten, leidigen Erfahrungen mit dieser Plattform gewesen.

Da wurden dann irgendwelche rostigen Göppel als liebevolle Oldtimer für mehrere hundert € angeboten, andere fand man trotz Verkauf zwei Wochen später wieder im Angebot, oder es steckten gleich irgendwelche dubiosen Hobby-Händler dahinter. Flohmärkte und Anzeigen in irgendwelchen Blättern enden dann doch weitaus weniger frustrierend.
 

Dreamfighter

Mitglied
Hey,

erstmal ein Danke für die vielen Antworten.

Leider ist etwas untergegangen: Der Käufer hat die Ware bezahlt. Ich hatte es nur nicht wie angekündigt 2 Tage nach Erhalt des Geldes verschickt - sondern bereits einen Tag nach Geldeingang.

Er hat nun auch Bilder vom Innenleben angefügt...und ich muss gestehen, da ich den PC nie offen hatte, sah das schon ein bisserl "dreckig" aus. Eine Freundin von mir (die Administratorin ist und sich auskennt) hatte sich den PC vorab aber noch einmal angesehen, eben weil ich keinen Müll verkaufen wollte.

Sie hat mir dabei einen guten Zustand versichert. Auf jetzige Nachfrage hin (der Käufer meinte u.a. der Rechner sei "versifft") hat sie die Anschuldigungen auch ausgeschlagen und sagte mir, das die Ansammlung von Staub an Lüfter usw. normal sei und wenn man ihn eben nicht regelmäßig reinigt, dann ist das eben so.

Ich habe mich ja auch als Laie ausgewiesen, eben weil ich von dem ganzen Zeug wirklich keine Ahnung habe...

Ich habe bei dieser Problemlösung über ebay nun auch reagiert und lasse es darauf ankommen. Ich habe alles sachgemäß getan und einen gebrauchten Artikel verkauft, der technisch einwandfrei funktionierte - bis zum letzten Tag.

Abgebrochen soll nebenbei erwähnt die Abdeckung vom Cardreader gewesen sein - was ich auch für eine mutwillige Aktion halte.

Ich bin in letzter Instanz Rechtschutz versichert und weiß mich zur Wehr zu setzen.

Meine Lehre daraus wird sein, zukünftig alle Eventualitäten zu berücksichtigen ehe ich eine Auktion erstelle.

Für Menschen, die irgendwann vielleicht einmal eine ähnliche Situation haben müssen wie ich, werde ich auch noch hier hinein schreiben, wie es nun ausgeht.

Bis dahin,
dreamy
 

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