@ Schatten 2009
Natürlich haftet Hermes für einen Transportschaden , der durch unsachgemäße Beförderung entstanden ist .
Guckst Du mal hier ....
[h=2]6. Haftung[/h]6.1 Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Hermes bei nationalen Beförderungen nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen nur nach Maßgabe der Artikel 17 ff. CMR.
6.2 Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.
6.3 Im Übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Hermes verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Artikel 23 CMR, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Hermes Päckchen unter 50 €, Paketen unter 500 € und bei Reisegepäck unter 1.000 € pro Stück liegt.
6.4 Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen, und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Hermes kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Artikel 17 CMR berufen.
6.5 Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens, anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
6.6 Ein Totalverlust wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen abgeliefert wurde. Ein Totalverlust muss unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Verlustvermutung schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlusts ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet Hermes von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweise werden auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und ihre Reproduktion anerkannt.
6.7 Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Hermes unter Vorlage der Einlieferungsquittung geltend machen.
6.8 Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Artikel 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrags nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von Hermes gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB bzw. des Artikel 32 CMR entsprechend.
6.9 Der Auftraggeber haftet gegenüber Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Fall des Auftrags eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
6.10 Sofern der Empfänger im Rahmen einer Zustellung anfallende Zusatzkosten (Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben) nicht entrichtet, hat der Auftraggeber Hermes die Kosten der Rückbeförderung der annahmeverweigerten Sendung zzgl. angefallener Zusatzkosten zu ersetzen.
6.11 Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.
Ich habe ordnungsgemäß verpackt eine Kristallvase verschickt , die zebrach , weil wohl irgendwer mit dem Paket Fußball gespielt hat oder es als Testpaket für einen Hammer verwendete .
Der Käufer war natürlich enttäuscht. Da ich durch die Fotos ordnungsgemäße Verpackung nachwies , der Käufer den Schaden an der Ware umgehend gemeldet hat , bekam dieser durch Hermes den vollen Kaufpreis + Porto ersetzt !!!!
Genauso ist es bei versicherten Sendungen anderer Versanddienste.
Auch Speditionen bieten Versicherungen an .
Nur mal so am Rande erwähnt ....