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Ich will nicht raus

A

afrlokal

Gast
^Hallo ich habe ein großes Problem das einer schnellen Lösung bedarf. Ich bin jetzt 19 Jahre alt und wohne zuhause ich bekomme seit dem 16.Lebensjahr 25€/monatlich Taschengeld, habe vor ca. 1 Jahr die 10. Klasse abgeschlossen... meine Eltern haben mich nun rausgeworfen weil sie der Meinung sind ich sollte genau wie jeder andere von morgens um 6 bis um 15Uhr zu Hause arbeiten da ich noch keine Lehrstelle bekommen habe...Das sehe ich nicht ein da sie es nicht machen weil arbeit anstht sondern damit sie mich provozieren können...Auch Samstag muss ich um 8 Uhr aufstehen und bis Abends im Garten und Haushalt arbeiten.... Jetzt haben sie mich rausgeschmissen....Dürfen sie dass so einfach???...Was für Rechte habe ich , was steht mir zu... Wie ist das mit dem Kindergeld.... Könnte ihr mir da helfen und vielleicht ein paar Ausschnitte aus dem Jugendschutzgesetz oder so angeben..Danke ;-)
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo,

ich kenne weder dich noch deine Eltern. Kann also nur aus dem Gefühl heraus auf dein Posting antworten. Doch so wie du schreibst, fühlst du dich wirklich irgendwie ausgenützt, verraten oder ähnliches. Hast du tatsächlich einen Grund dazu?
Ich frage jetzt nicht, wieso du noch keine Lehrstelle hast, da ich weiß, dass das heutzutage nicht wirklich einfach ist. Doch was hast du dagegen, dich bei dir zu Hause nützlich zu machen. Was stört dich daran früh aufzustehen. Hast du dir diese Fragen schonmal selber gestellt? Es gibt so viele, die sich irgendwann aus lauter Frust über die fehlende Arbeitsstelle, selber aufgeben, weil ihnen solche Regelmäßigkeiten fehlen. Vielleicht wollen deine Eltern das ja verhindern. Oder gefällt dir das, keine Aufgaben zu haben? Lässt du seit einem Jahr alles schleifen? Wenn ja, hätten deine Eltern sogar das Recht dich rauszuschmeißen. Denn wenn ein junger Erwachsener nicht Willens ist, sich um Beschäftigung zu bemühen, sind die Eltern nicht unbedingt verpflichtet, ihn weiter zu unterstützen.
Denk mal drüber nach, ob da nicht irgendwie dein Verhalten zu beigetragen hat.
 

GZS

Aktives Mitglied
Hi,

ich sehe das ähnlich wie Micky II. Deine Eltern wollen Dich damit sicherlich nicht provozieren, sondern verhindern daß Du vor lauter Langeweile auf der Straße rumlungerst oder in falsche Gesellschaft gerätst.

Ob sie mit dieser Befürchtung recht haben oder nicht, sie machen sich Sorgen um Deine Zukunft. Sonst nichts.

Vielleicht solltest Du einfach mal mit ihnen reden. Ihnen sagen daß Du selbstverständlich bereit bist zu Hause mitzuarbeiten, daß Du aber auch mal ausschlafen willst wenn sich die Gelegenheit dazu schon ergibt.

Vielleicht kannst Du Dich ja einstweilen auch irgendwie fortbilden, VHS-Kurse besuchen oder so. Dann sehen Deine Eltern daß Du nicht nur faul rumsitzen willst, sondern etwas für Dein Weiterkommen tust.

Gerhard
 

Jens79

Aktives Mitglied
Hallo afrlokal,

rausschmeißen dürfen dich deine Eltern, aber sie sind unterhaltspflichtig, solange du dich nicht selbst versorgen kannst. Und sie können dich nicht zwingen, zu Hause zu arbeiten. --> BGB §1601ff

Wie das mit dem Kindergeld ist, weiß ich auch nicht so genau...jedenfalls steht es nur deinen Eltern zu und nicht dir selber.

Viele Grüße,
Jens

--

aus: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf (1,5MB)

BGB § 1601 Unterhaltsverpflichtete
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
BGB § 1602 Bedürftigkeit
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
 
R

registriert!Micky

Gast
Das Rauswerfen ist okay(denn Du bist 18!)...sie KÖNNEN,müssen aber nicht,den Dir zustehenden(!!) Unterhalt statt in "Naturalien"(Wohnung,Essen..)zu Hause AUCH in bar entrichten.wenn Du mit Zu-Hause -wohnen einverstanden bist(und sie auch),könen sie ANBIETEN ,den Unterhalt so zu verrechnen.

Ehrlich gesagt...ich würde IMMER als 18 jähriger ausziehen,wenn die Harmonie nicht mehr stimmt....
Normalerweise steht Dir Unterhalt bis Ende der ersten(zügig betriebenen) Ausbildung zu.
Für die Wartezeit hast Du auch Ansprüche...es kann aber sein,daß bei LÄNGEREN Wartezeiten(also mehr als die Sommerferien zw.letztem Schultag und Beginn der Herbstsemester/1.Lehrjahr)dann zur Berufsberatung des AA gehen mußt,Dich als ausbildungssuchend melden,nachweislich Dich selbst um Ausbildung bemühen mußt..und dann ALG2 Ansprüche hast.

Bei volljährigen Kindern mit eigener Wohnung beträgt der Unterhaltsanspruch gg.Eltern mit Einkommen über der Bemessungsgrenze 600 eu.Dabei ist das Kindergeld,was DEN ELTERN zusteht(als Lastenausgleich) inbegriffen.
Frag beim AA,ob Dir ALG2 zusteht,wenn nicht,fordere Deine Eltern zur Auskunft über ihr Einkommen auf..und dann kannst Du errechnen lassen,ob sie zahlungsfähig sind,oder unterhalb der Selbstbehaltsgrenze liegen.
Rat kannst Du mit Beratungsschein(Amtsgericht!) beim Anwalt holen.Da Du ohne Einkomen bist,ist Rechtsberatung/Prozeß kostenlos..Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen..gegebenenfalls.
Du bist beim ALG eine EIGENE Bedarfsgemeinscheft..da ist es sowieso besser,wenn Du eigene kleine Bude hast..Du kekommst bei ALG2 die Miete +Grundbedarf.
Während des Wartens auf Ausbildung mußt Du SELBSTVERSTÄNDLICH auch jede Hilfsarbeit suchen/annehmen.Sonst erlischt der ALG Anspruch und Du erhältst maximal Sozialhilfe...

Mit ALG2 + gnädig rübergereichtem Kindergeld kämst Du am besten.....

Ab 18 bist DU SELBST VERANTWORTLICH für Deinen Lebensbedarf!!!
Zwar sind die Eltern u.U.zu Unterhalt verpflichtet...
das volljährige Kind ist aber AUCH allein verantwortlich für das Durchsetzen der Rechte...und für EIGENE BEMÜHUNGEN
!!!!
Die Bitten/Forderungen um Arbeit zu Hause können nur im gegenseitigen Einverständnis erfolgen.Ihr seid eine "Wohn-u.Wirtschaftsgemeinschaft gleichgestellter Erwachsener" gewesen.Da geben einerseits Deine Eltern Unterhalt(in Naturalien)andererseits muß natürlich jedes Haushaltsmitglied auch Arbeiten für alle übernehmen im Rahmen seiner Möglichkeiten.Sprich:Hausarbeit teilen.
Für 25 Euro "Taschengeld" von früh bis abends arbeiten ist ...klingt nach Ausbeutung.
Mach Dich auf die Socken,frag einen Anwalt,ob Eltern oder AA zuständig für Geldzahlung sind(ehrlich gesagt ,weiß ich es nicht,weil es da unterschiedliche Deutungen gibt )...und such Dir WG und Neben-Jobs bis Zuteilung einer Lehrstelle.
Versuch auf jeden Fall eine friedliche Klärung...ich würde an Deiner Stelle BUNDESWEIT nach Ausbildung suchen!!!!!
 
G

Gel06

Gast
Warum und wieso die Eltern das nun gemacht haben, mag ich nicht zu urteilen. Es kann sehr plausible Gründe dafür geben, genau wie gemeine auch.
Aber wenn das Problem wirklich darin liegt, dass Deine Eltern Dich nicht rumlungern sehen wollen und ihr eigentlich ansonsten gut zurecht kommt, dann schlage doch zwei Fliegen mit einer Klappe:
Suche Dir einen Praktikumsplatz, mache ein freiwilliges soziales Jahr oder dergleichen. 1. sammelst Du damit gute Qualifikationen, die auch Deine Chancen für einen Ausbildungsplatz im nächsten Jahr erhöhen (auch Arbeitgeber nehmen nicht gerne Leute, die ein Jahr lang gar nichts gemacht haben außer Hausarbeit) und 2. nimmst Du Deinen Eltern den Wind aus den Segeln, immerhin arbeitest Du dann ja (und das sogar mit Sinn dahinter).
Unabhängig von Deinen Eltern, halte ich das schon alleine für Dich und Deine Zukunft für eine sehr vernünftige Lösung.

Gel06
 
M

michela

Gast
ich habe mit 14 meine lehre angefangen. 3 jahre. danach 1 jahr realschule gemacht. 1 jahr fachabitur. sei fraoh das dich die eltern rausschmeissen.
1. weil du bei solchen eltern nichts wirst.
2. weil du mit 19 jahren auch schon mal alleine denken sollst.

unterhalt müssen die zahlen, aber du solltest auch mal bei dir selbst schauen.

schaffst du schon.
 
U

Unregistriert Lilly

Gast
"Unterhalt zahlen müssen die" ? Ist so nicht ganz richtig. Gebt doch mal bei Google Unterhalt und Volljährigkeit ein, da bekommt ihr einige Seiten genannt. Unter anderem auch von Rechtsanwälten die recht gut erklären, wie die Rechtslage ist. Da wird natürlich auch unterschieden ob sich jemand in der Ausbildung befindet oder nicht.

Hab auch unter der Rubrik "Familie" bei "Unterhalt" mal was reinkopiert. Vielleicht interessiert es ja.

Liebe Grüße

Lilly
 
L

Luise.Beyer

Gast
Hallo,
was heist da unterhalt zahlen müssen die? Kann mann noch nicht einmal Eltern sagen. Ich bin Mutter von zwei Kinder und würde auch nicht wollen das meine Kinder zu hause rumlungern. Viielleicht solltest Du mal in ruhe mit Deinen Eltern sprechen. Mir wäre das zu dumm das ich meine Eltern auf Unterhalt verklage. Da würde ich doch lieber mal am Wocheende aufstehen und helfen. Immerhin haben Sie Dich jahrelang finanziert und grossgezogen.
 
U

Unreg

Gast
Groß-gezogen.Genau.mit 19 alt genug(und auch lt.Gesetz verpflichtet)sich SELBST zu kümmern.
NUR bei Ausbildung gibts evl.Zuschuß der Eltern.
VERANTWORTLICH ist der VOLLJÄHRIGE!
Für sich selbst.
 

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