Das Rauswerfen ist okay(denn Du bist 18!)...sie KÖNNEN,müssen aber nicht,den Dir zustehenden(!!) Unterhalt statt in "Naturalien"(Wohnung,Essen..)zu Hause AUCH in bar entrichten.wenn Du mit Zu-Hause -wohnen einverstanden bist(und sie auch),könen sie ANBIETEN ,den Unterhalt so zu verrechnen.
Ehrlich gesagt...ich würde IMMER als 18 jähriger ausziehen,wenn die Harmonie nicht mehr stimmt....
Normalerweise steht Dir Unterhalt bis Ende der ersten(zügig betriebenen) Ausbildung zu.
Für die Wartezeit hast Du auch Ansprüche...es kann aber sein,daß bei LÄNGEREN Wartezeiten(also mehr als die Sommerferien zw.letztem Schultag und Beginn der Herbstsemester/1.Lehrjahr)dann zur Berufsberatung des AA gehen mußt,Dich als ausbildungssuchend melden,nachweislich Dich selbst um Ausbildung bemühen mußt..und dann ALG2 Ansprüche hast.
Bei volljährigen Kindern mit eigener Wohnung beträgt der Unterhaltsanspruch gg.Eltern mit Einkommen über der Bemessungsgrenze 600 eu.Dabei ist das Kindergeld,was DEN ELTERN zusteht(als Lastenausgleich) inbegriffen.
Frag beim AA,ob Dir ALG2 zusteht,wenn nicht,fordere Deine Eltern zur Auskunft über ihr Einkommen auf..und dann kannst Du errechnen lassen,ob sie zahlungsfähig sind,oder unterhalb der Selbstbehaltsgrenze liegen.
Rat kannst Du mit Beratungsschein(Amtsgericht!) beim Anwalt holen.Da Du ohne Einkomen bist,ist Rechtsberatung/Prozeß kostenlos..Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen..gegebenenfalls.
Du bist beim ALG eine EIGENE Bedarfsgemeinscheft..da ist es sowieso besser,wenn Du eigene kleine Bude hast..Du kekommst bei ALG2 die Miete +Grundbedarf.
Während des Wartens auf Ausbildung mußt Du SELBSTVERSTÄNDLICH auch jede Hilfsarbeit suchen/annehmen.Sonst erlischt der ALG Anspruch und Du erhältst maximal Sozialhilfe...
Mit ALG2 + gnädig rübergereichtem Kindergeld kämst Du am besten.....
Ab 18 bist DU SELBST VERANTWORTLICH für Deinen Lebensbedarf!!!
Zwar sind die Eltern u.U.zu Unterhalt verpflichtet...
das volljährige Kind ist aber AUCH allein verantwortlich für das Durchsetzen der Rechte...und für EIGENE BEMÜHUNGEN
!!!!
Die Bitten/Forderungen um Arbeit zu Hause können nur im gegenseitigen Einverständnis erfolgen.Ihr seid eine "Wohn-u.Wirtschaftsgemeinschaft gleichgestellter Erwachsener" gewesen.Da geben einerseits Deine Eltern Unterhalt(in Naturalien)andererseits muß natürlich jedes Haushaltsmitglied auch Arbeiten für alle übernehmen im Rahmen seiner Möglichkeiten.Sprich:Hausarbeit teilen.
Für 25 Euro "Taschengeld" von früh bis abends arbeiten ist ...klingt nach Ausbeutung.
Mach Dich auf die Socken,frag einen Anwalt,ob Eltern oder AA zuständig für Geldzahlung sind(ehrlich gesagt ,weiß ich es nicht,weil es da unterschiedliche Deutungen gibt )...und such Dir WG und Neben-Jobs bis Zuteilung einer Lehrstelle.
Versuch auf jeden Fall eine friedliche Klärung...ich würde an Deiner Stelle BUNDESWEIT nach Ausbildung suchen!!!!!