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Ich will nicht raus

T

Tyra

Gast
Ref. die letzten beiden Beiträge:

Gesetzlich ist es so dass alle (!) Eltern bis zu einer abgeschlossenen Ausbildung ihres/ihrer Sprösslinge unterhaltspflichtig sind. Machen die Eltern ihren Job menschlich, pädagogisch und sonstwie gut und gerecht kommt es auch zu keinen Schwierigkeiten und die Kinderlein traben von ganz allein zum 18.ten oder 20,ten Lebensjahr selbständig aus dem Haus.
Allerdings muß man die heutzutage geänderte Arbeitsmarktlage mitbetrachten und feststellen, daß die Jugend -zu Recht!- (vgl. 10 Mio. Arbeitslose!) arg entmutigt, sprich oft motivationslos ist, und die Eltern da pädagogisch sinnvolle MOTIVATIONSARBEIT leisten müssen.
Der Zeitpunkt des Verlassens des Elternhauses verschiebt sich immer weiter nach hinten. Bei meinen Eltern der Nachkriegszeit war es noch normal, daß die mit spätestens 16-18 Jahren "aus'm Haus"waren. Heutzutage sitzen immer mehr 25-jährige noch bei Mama und Papa auf dem Soffa.
Mithilfe und Mitarbeit im elterlichen Haushalt ist vollkommen gerecht und o.k. Aber nur in vernünftiger Absprache und auch die junge Person achtend (die auch mal am Freitag abend in die Disco gehen darf und daher halt am Samstagmorgen nicht um 8 im Gemüsebeet stehen kann....). Und bitte nicht freidespotisch nach dem Motto: ewige Dankbarkeit und Unterwürfigkeit dafür dass wir Alten dich in die Welt gesetzt haben oder: "solange du in meinem Haus wohnst, machst du was ich will"...etc. Das führt dann zu diesen Konflikten wie Verweigerung, Rausschmiss, Unterhaltsklage. Muss nicht sein!

Gruß
Tyra
 
U

Unregistriert Lilly

Gast
"Machen die Eltern ihren Job menschlich, pädagogisch und sonstwie gut und gerecht kommt es auch zu keinen Schwierigkeiten und die Kinderlein traben von ganz allein zum 18.ten oder 20,ten Lebensjahr selbständig aus dem Haus."
Wer entscheidet denn ob die Eltern ihren Job wie oben beschrieben machen? Und wer garantiert, dass die Kinderlein im angegebenen Alter dann tatsächlich traben?

Und was ist wenn die junge Person gar keine Absprachen will oder sie zwar macht und sich dann nicht daran hält? Was ist wenn die junge Person einfach nur ihr Leben geniessen will, gerne bereit ist alle Annehmlichkeiten zu geniessen aber das unangenehme was das Leben so zu bieten hat, auch Arbeit und Mithilfe im Haushalt genannt, weit von sich weist?
 
U

Unreg

Gast
Dann ist ein "gemeinsamer Haushalt" nicht ratsam!!!!!

Dann endet ab dem 18.Geburtstag die Fürsorgepflicht,der junge Erwachsene(der NICHT Besitzer/Mieter der Behausung ist!),kann der Wohnung verwiesen werden(Hausrecht/Hausfriedensbruch/freie Wohnungswahl...
Niemand muß zwangsweise dem Volljährigen Unterkunft gewähren...es sei denn,der ist nicht geschäftsfähig!
Der Wohnungsinhaber hat/hatte schon immer ein HAUSRECHT.Siehe Verfassung. Es sind keine "Sondererlasse"wie nach dem Krieg..es gibt keine "Zwangseinweisung" in Wohnungen.
Nur Eltern+ MINDERJÄHRIGE KINDER sind vom Gesetz her zum Zusammenwohnen vedonnert!!!!
Weder Großeltern,Schwiegerkinder,Enkel,erwachsene Söhne,Schwippschwager,Nachbarn...muß jemand gegen seinen Wusch beherbergen!!!!


Es gibt nur in einer(!!!) Richtung die Option der Abgeltung der Unterhaltspflicht in Naturalien!!!

Nämlich von Seiten der unterhaltspflichtigen Eltern!

DIE dürfen optional den FESTGESTELLTEN konkreten Unterhaltsbedarf(oder die Ergänzung) WAHLWEISE dann in Naturalien abgelten,wenn sie vorher den Sprößling in ihrer Wohnung beherbergten...
UND WENN SIE DAS WOLLEN!!!!
Wenn der 18jährige auszieht/wenn die Eltern ihn zum Ausziehen drängen...
dann hat er Volljährige maximal Geldansprüche.

Die sind ganz klar an Bedarf(Ausbildung/kein ausreichendes eigenes Einkommen) und Vermögen zur Zahlung(Eltern überm Selbstbehalt) gekoppelt.

Er hat weder ein Recht auf Obdach(das ist SEINE SACHE!! eigentlich),er hat auch erst Recht kein Recht auf UMHEGUNG durch bienenfleißige putzende kochende wohnungschaffende Mütter/Väter!
Die "junge Person" kann da faul sein,kann das "Leben genießen"....aber muß halt die Konsequenzen tragen.Und sich um die Sachen selbst kümmern.

Weder kann eine Mutter "festlegen",was ein Erwachsener dann tut (Haushalt),noch kann ein Sohn von der Mutter Rundumpflege erwarten.

Wenns nicht klappt,hat das Gesetz klare Möglichkeiten.
Rechte und Pflichten Erwachsener untereinander sind völlig anders als die "Erziehungsberechtigter und minderjähriger Kinder".

Statt Rumeierei hilft Konsequenz.
Entweder klappt das Zusammenleben---oder man geht getrennte Wege.

WARUM soll man sich gegenseitig jahrelang nerven???????
 
T

Tyra

Gast
An unreg. Lilly, Beitrag von heute 15:30 Uhr:

Niemand entscheidet außer den Eltern selbst und es gibt auch keine Garantien. Wohl denen, die von allein weise und gerecht entscheiden und handeln können. Die es nicht können, oder unsicher sind können sich aber immerhin an fachkundige und unparteiische Dritte wenden...(muß nicht gerade die Supernanny sein...)
Und wenn die Kinderlein (v.a. die Intelligenten und Faulen, die wissen welche Knöpfe sie bei ihren Eltern drücken müssen..) nicht von allein traben wollen, muß man halt mal schubsen...aber natürlich auf vernünftige Weise!

Und: im Zusammenleben geht's nicht ohne Absprachen, wer das nicht will, muß sich verziehen und allein wohnen PUNKT. Absprachen möglichst kurz schriftlich festhalten, bei Nichteinhalten auf Konsequenzen (z.B. Rauswurf) aufmerksam machen und diese auch durchführen.
Tit for Tat-Strategie: Grundhaltung freundlich und positiv, wenn der andere schmarotzt, reagieren (aber ruhig und angemessen) und sich das nicht gefallen lassen.
Übrigens: wenn das stimmt mit den 25,- € Taschengeld im Monat für einen 19-jährigen sehe ich hierin ein echtes Mißverhältnis und nicht o.k. von den Eltern. Es sei denn dat Söhnchen will wirklich gar nix tun...Dann würde ich keinen Pfennig Taschengeld zahlen. Von einem 19-jährigen ist erwartbar, daß der seinen Ar....selber hochkriegt und auch wenn er keine Lehrstelle kriegt, sich zumindest nach Hilfsjobs umsieht und nachweisbar bemüht und tut. Tut er das, wenn auch zunächst erfolglos, honorieren. Ein Belohnungskonzept aufbauen. Ich habe mir ab dem Alter von 15 Jahren aufgrund geringen Taschengeldes selber nen Job (zufälligerweise mein Hobby: Reiten, Pferdepflege) beschafft und meinen Eltern so weniger auf der Tasche gelegen.
War dadurch auch nicht häufig zu Hause, womit dann weniger Krachmöglichkeit bestand...Zu Hause gab es einige Pflichtarbeiten im und ums Haus, dann konnte man noch gegen Bezahlung/Taschengeldaufbesserung weitere Aufgaben übernehmen. Als ich 18 war, gerade Abitur gemacht hatte und ebenfalls auf der Suche nach einer Lehrstelle, habe ich die Zeit in der ich noch keine Lehrstelle hatte, genutzt das komplette Haus meiner Eltern von außen zu streichen und habe mir damit nen netten Urlaub zusammenverdient. So hatten alle was davon...und so muß es sein!
Wenn ein Zusammenleben gewollt ist, man aber allseits nicht weiß wie, und Konflikte über das WIEVIEL (Mithilfe zu Hause, Jobsuche etc.) und WARUM schwelen am besten unparteiische Dritte einbeziehen: Familienmediation, Familienberatung etc.

Gruß
Tyra
 

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