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Jugendamt und Schule

Mond-Wind

Aktives Mitglied
.....
Und ich finde das du eine Helikopter Mutter bist.
Lass deine Tochter auf die Klassenfahrt mit fahren. Auch wenn sie am Anfang nicht mit möchte wird sie es spätestens wenn sie dabei ist es toll finden.
Und in dem Alter hat deine Tochter auch nichts mehr im euren Schlafzimmer zu schlafen. In dem Alter kann sie alleine schlafen. Du möchtest doch das deine Tochter spätester ohne dich klar kommt oder?
Ich kann hier keine Helikoptermutter erkennen.

Unsere Tochter (keine Diagnose, ganz "normales" Kind) hat bis sie 10 Jahre alt war, mit im Elternbett geschlafen. Und? Von einem Tag auf den anderen ist sie ausgezogen. Und ich bin mir sicher, sie kommt im Leben später klar ;)

Nicht alle Kinder sind gleich.

Wenn dieses Problem mit den Schmerzen nur in der Schule auftritt, kann das vielleicht durch das lange Sitzen sein?
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Ich kann hier keine Helikoptermutter erkennen.

Unsere Tochter (keine Diagnose, ganz "normales" Kind) hat bis sie 10 Jahre alt war, mit im Elternbett geschlafen. Und? Von einem Tag auf den anderen ist sie ausgezogen. Und ich bin mir sicher, sie kommt im Leben später klar ;)

Nicht alle Kinder sind gleich.

Wenn dieses Problem mit den Schmerzen nur in der Schule auftritt, kann das vielleicht durch das lange Sitzen sein?
Das Kind der TE schläft nicht im Elternbett!

"Meine Tochter schläft in unserer Schlafzimmer in eigenem Bett",
 

cucaracha

Urgestein
Es ist sehr schwer einen guten Therapie Platz zu finden.

Wenn man im Internet nach den Begriffen....Psychotherapeuten oder Kindertherapeuten oder Kinderpsychiater finden oder suchen....googelt...findet man Listen mit freien Therapie Plätzen.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
n,aber wir haben Angst dass diese Schule uns immer wieder unter Druck sitzt und uns mit dem Jugendamt bedrohen wird,
Die Schule setzt euch nicht unter Druck, sondern ist verpflichtet, bei immer wiederkehrenden Auffälligkeiten zu handeln, um auszuschließen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und Zuhause das Kind nicht umfassenden gepflegt bzw. vernachlässigt wird.

In diesem Fall, könnte ich mir auch vorstellen, dass es suspekt auf die Schule wirkt, wenn man in diesem Zusammenhang, dem Kind nicht erlaubt auf Klassenfahrt zu gehen.
 

Renasia

Aktives Mitglied
Wenn die Schule die Klassenfahrt möchte, sind sie doch bereit, die zusätzliche pflegerische Arbeit selbst zu übernehhmen. Und das ist doch super und ich finde, dass das sehr gut klingt. Ich würde sie in jedem Fall mitfahren lassen, wenn sie das möchte. Meine Tochter ist Asperger Autistin, die wollte immer auf jede Klassenfahrt und Chorfreizeit mit. Andere Autisten schlafen nur in ihrem eigenen Bett und jede Veränderung geht gar nicht. Aber wenn sie das möchte, kann sie nur profitieren!
Meine Tochter hat tatsächlich auch einen autistischen Jungen in ihrer integrativen Klasse, welcher eine Schulbegleitung hat u war mit auf Klassenfahrt.
Die Lehrer hatten es so klasse organisiert, das der Junge gar nicht mitbekommen hat ( späteres Zusteigen im Zug im anderen Abteil, andere Etage im Hostel usw) das die Schulbegleitung mit war ( sie war eigentlich nur für den Notfall mit) und der Junge war wohl ziemlich stolz darauf das er " alleine" weg war
 

momo28

Sehr aktives Mitglied
Bitte bleibt beim Thema.
Es geht der TE hier um das Verhalten der Schule und was sie da tun können bzw. wie sie sich verhalten sollten.
 

cucaracha

Urgestein
Ein Kinderpsychiater schrieb mal....seine Jungs hätten so lang bei ihm und seiner Frau im Schlafzimmer geschlafen bis deren Freundinnen in diesem Raum keinen Platz mehr hatten .
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Es wäre auch gut, wenn der TE kurz beschreibt weshalb das Kind Pflegestufe 3 hat bzw. was man sich darunter vorstellen kann. Ist es geistig und/oder körperlich eingeschränkt etc. Sonst lässt sich schwer einschätzen ob das Kind es bei der Körperpflege nicht besser kann bzw. die Eltern mehr hinterher sein müssen. Ich kann mir unter Pflegestufe 3 erstmal gar nichts vorstellen. Denn da das Kind in die Schule geht und auch eine Klassenfahrt möglich ist, scheint es jetzt nicht solche Ausmaße zu haben, wie ich es mir gerade vorstelle, wenn jemand PS 3 hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Nur in Rücksprache mit dem Anwalt Auskünfte erteilen. Das gilt gegenüber jedem. Schule, Gynäkologe, Kinderarzt, wer auch immer.

Belm Jugendamt Akteneinsicht nehmen. Das geht auch ohne Anwalt, und darauf hast du einen Rechfsanspruch als Betroffene. Man darf die Akte auch abfotografieren. So erfährst du, was sie wirklich denken und wollen.

Medizinische Untersuchungen bedürfen deiner Zustimmung. Ich würde diese Untersuchungen am Kind vorerst ablehnen.

Die Datenübermittlung der Schule an das Jugendamt ist in Paragraph 4 Bundeskinderschutzgesetz geregelt. Lass den Anwalt prüfen, ob die Schule das überhaupt melden durfte. Wenn nein, diesen Datenschutzverstoss dem Datenschutzbeauftragten der Stadt/ des Landkreises melden, zu dem das Jugendamt gehört. Landesregierung geht auch.

Das Allerwichtigste: Gespräche des Jugendamtes mit dem Kind nur in deiner Anwesenheit. Auch darauf hast du einen Anspruch, da du das Kknd rechtlich vertrittst.
 

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