Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kein Unterhalt... Hilfe...!!

Ich habe ein großes Problem, aber ich beschreibe besser erstmal meine Situation und beginne dann mit dem Problem:

Ich bin 20 Jahre alt und seit drei Jahren in eigener Wohnung (1ZKB). Es finanzierte sich aus Unterhalt/Kindergeld/ALG2 ( Gerichtsbeschluss, zuhause wohnen war nicht möglich). Das waren rund 670 Euro(keine GEZ-Zahlung). in dieser Zeit zahlte mein Vater Unterhalt, ich ging zur Schule: Abi machen.

Nun habe ich letztes Jahr August eine Ausbildung angefangen. Verdiene 340 Euro ausgezahlt. Jetzt zahlt mein Vater plötzlich nichts mehr. Selbst das Kindergeld hat er für sich behalten. Im selben Monat habe ich einen Anwalt eingeschaltet, um den Unterhalt einzuklagen. Im November habe ich dann "einstweilig" von Gericht Geld "vorläufig" zugesprochen bekommen. Auch dies zahlte er nicht. Sein Gehalt wurde gepfändet und plötzlich konnte er zahlen. Diese Einstweilige Verfügung lief Januar aus und nun bekomme ich wieder nichts und komme in Geldnöte: Miete... etc.
Gerichtstermine werden verschoben, weil Gegenpartei nicht kann oder ähnliches.
>>>Beginn August 2008 jetzt ist >>>fast April 2009

Prozesskosten wurden nur teilweise bewilligt. Mein Anwalt hat natürlich Widerspruch eingelegt: Abgelehnt, mit der Begründung ich würde nur bis zu 134 Euro Unterhalt beim Gericht erwirken können!! Würde ich MEHR Unterhalt bekommen, müsste ich nichts zahlen!!! Ist das nicht ein Widerspruch ansich???

Dann die Erklärung von Anwalt: Die LEITLINIEN des Gerichts besagen das dem Auszubildenen 640 Euro reichen müssen...( 250 Euro für ne WARMMIETE!!!!) egal ob es reell nicht zu verwirklichen ist!!

Hier meine Realität:
Augaben:
305 Miete (33qm,warm)
25 Strom
35 Telefon
15 Handy
160 Essen / Getränke
16 GEZ
6 Versicherung
35 Fahrtkosten zur Arbeit ( Monatsticket )
20 Arzt / Medizin
20 Sonstiges: Shampoo, Putzmittel,Porto, ....
25 Freizeit ( hey: was ist mit sozialen Kontakten?????)
50 Rücklagen Notfälle ( defekte Waschmaschine )
(30) Schuldenabbau
______________________________________________________
sind schon über 720 Euro, es kommen aber grade nur 340 Ausbildungvergütung und 165 Euro Kindergeld rein!!!!

Dazu kommt, dass ich meine Berufsschule im Block habe und dann dort Unterkunft und Verpflegung zahlen muss. (3X im Jahr) Davon bezahle ich dann zwar nur die Verpflegung, aber das sind auch über 200 Euro (Monat)!!

Das kann doch nicht sein??!! Als fauler Arbeitsloser bekomm ich Gerichtskosten bezahlt und dazu noch die GEZ UND bekomme auch noch mehr Patte für ZUHAUSE sein, aber als arbeitender Bürger werde ich unter Hartz 4 Niveau gesetzt????

Ist das richtig???:confused:
 
R

Ratlos 200

Gast
Hast Du es denn noch mal mit Hartz4 versucht????

Denn wenn Ich richtig gelesen habe, hattest du ALGII bezogen aber jetzt nicht mehr.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hast Du den "kompletten" Weg beschritten?

Vater UND Mutter zur Auskunft aufgefordert,Stufenklage eingereicht?

Das frühere Unterhaltsurteil (bis 18) muß ja sowieso neu festgesetzt werden.

Azubigeld -90 Euro ausbildungsbedingter Abzug = Dein Einkommen.
Bedarf 640 Euro (z.T. werden auch bei div.OLG 670 Eu angesetzt).

Zum Bedarf kannst Du evl.die Fahrkarte dazurechnen.

Die Differenz ist Dein Anspruch gegen BEIDE Eltern,je nach deren Selbstbehalt und Einkommen. Es muß zwischen beiden gequotelt werden! Wenn es eine zahlungsfähige Mutter gibt und du nicht zumindest versucht hast,auch bei ihr den Bedarf geltend zu machen,
müßte Dein Vater auch gar nichts zahlen...

Das KG ist in den Bedarf einzurechnen.

Zum Gerichtsvefahren beim Familiengericht brauchst Du KEINEN Anwalt,das kann man auch allein (hinbekommen).

Wenn Du Stufenklage (Auskunft/Berechnung) eingereicht hast,kannst Du evl.beim Sozialamt eine "vorläufige Zahlung" bekommen,bis Dein Gerichtsverfahren entschieden wurde.

Deine Warmmiete mußt Du halt senken...in WG ziehen oder billigere Wohnung suchen.
Es ist höchstens bei "völliger Aussichtslosigkeit" zu erwarten,daß dann höhere Sätze übernommen werden.

Hast Du BAB und Wohngeld versucht? Weiß nicht,ob das Azubies zusteht?

Würde echt Wohnkosten senken (das ist einfach zu teuer!) u. z.B. Nebenjob suchen ,der ist anrechnungsfrei !
 
Zuletzt bearbeitet:

tortelini

Aktives Mitglied
wohngeld wurde abgelehnt???

als ich damals in der ausbildung war habe ich 320,00 € verdient, bekam 150,00 € kindergeld, 170,00 € unterhalt von meinem vater und zusätzlich noch 100,00 € wohngeld!

meine miete betrug damals 250,00 € warm! von der gez hab ich mich befreien lassen, dank wohngeldbescheid. dann musste ich eigentlich nur noch handy bezahlen, fahrkarte, schulmaterial etc.

keine ahnung was, aber irgendwas machst du falsch...

hartz VI kannst du trotz arbeit beantragen. dann wird das was dir zum leben braucht vom amt aufgestockt.

sicher kannst du bei deinen ausgaben noch einiges einsparen. mein freund und ich haben momentan zusammen 200,00 € haushaltsgeld zur verfügung. davon kaufen wir lebensmittel, putzmittel, waschmittel, zahncreme usw. was man halt so braucht. (trotzdem essen wir aber ausgewogen und kein fastfood.)
du brauchst 160 € zum essen/trinken und 20 € für "sonstiges", was wir mit unserem haushaltsgeld finanzieren. zusammenaddiert sind das 180,00 €, die du für dich allein brauchst. wir benötigen zu zweit (!) für die gleichen sachen 200,00 €...

das handy kannst du dir auch sparen, sofern du keinen vertrag hast...

darf ich fragen, warum du soviel arzt/medizin kosten hast? immerhin sind das 60,00 € im quartal... wenn dies z. b. an der pille liegen sollte, so könntest du auch mal eine billigere ausprobieren.
 
C

Carli

Gast
Dein Vater ist dir bis zum Abschluß der ersten Ausbildung (Lehre oder Studium) zum Unterhalt verpflichtet. Klag zur Not.

Edith: Ich seh gerade; Klage läuft schon.

Was ist für den ÜBergang mit Bafög?

Ich finde deine Ausgaben auch recht hoch für eine Einzelperson, kann man da noch was sparen?
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben