G
Gast
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Bafög gibt es in einer normalen Lehre nicht, ebenso gibt es kein Wohngeld in einer im Grunde nach förderungswürdigen Ausbildung. Als Auszubildende hast du keinen Anspruch auf ALG2, wenn deine Ausbildung BAB-förderfähig ist.
Also BAB beantragen, dafür müssen beide Elternteile ihre Einkünfte offenlegen. Danach wird berechnet, ob du BAB bekommst, wenn nicht, müssen beide Elternteile bis auf den Höchstbetrag aufstocken.
Also BAB beantragen, dafür müssen beide Elternteile ihre Einkünfte offenlegen. Danach wird berechnet, ob du BAB bekommst, wenn nicht, müssen beide Elternteile bis auf den Höchstbetrag aufstocken.