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Kellnerabrechnung

V

von: Piepel

Gast
Eigentlich müsstest Du ihm mitteilen, dass der neuen Regelung erhebliche Bedenken gegenüber stehen.

Der Arbeitgeber hat die gesamte Arbeitszeit aufzuzeichnen. Tut er das nicht, so kann der Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden, sollte dies bekannt werden.
Weiterhin müsste bei gesamter aufgezeichneter Arbeitszeit auch die gesamte Zeit bezahlt werden.
Indem er die Anschlusszeit nicht bezahlt, enthält er Dir Arbeitsentgelt vor aber: hinterzieht gleichzeitig anteilig zu zahlende Abgaben, was sich als Straftatbestand heraus stellen könnte.

Er sollte sich also überlegen, ob er sicher ist, dass er ein Ermittlungsverfahren will.
 

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