Seltsame Probleme habt ihr / macht ihr Euch.
Wenn Du einen Gebrauchtwagen gekauft hast, ohne eine verlängerte Gewährleistung / Garantie (was auch immer garantiert werden sollte), dann ist das (hoffentlich) auch nicht im Preis abgebildet = der Wagen war billiger.
Hättest Du diese verlängerte Gewährleistung / Garantie bekommen, wird dies auch eingepreist = der Wagen wird teurer.
Wie Du selbst schreibst, ist im Vertrag vereinbart, dass Dir die Option nachträglich angeboten werden soll. Bedeutet Dir würde angeboten, dass Dir eine Gewährleistung über das gesetzliche Maß gegen Entgelt verkauft wird.
Es stellt sich mir nun folgende Fragen:
- Wie bereits von Dr. Superman angesprochen; warum holst Du Dir nicht einfach so etwas von einem normalen (Versicherungs-)Anbieter? So eine Gewährleistung ist letztendlich nur die Auslagerung eines Risiko für ein Schadensereignis. Das ist das Geschäftsmodell von Versicherungen. Und wie Du vom Verkäufer weißt, lagert dieser das ebenfalls aus. In dem von Dir gewünschten Fall kassiert also evtl. die Versicherung UND Dein Verkäufer.
- Mit welchem Ziel willst Du denn den Verkäufer juristisch belangen = Was soll Dein Anwalt denn erreichen? Dass Dein Verkäufer Dir eine Gewährleistung = Versicherung gegen zusätzliche Kosten ANBIETET. Mit dem bloßen Angebot hast Du noch keine Versicherung.
Anders sähe die Sachlage aus, wenn der Preis einer solchen Versicherung bereits bezahlt worden wäre, also der Verkaufspreis des Wagens mit einer solchen Leistung kalkuliert worden ist, den Du dann bezahlt hast. Dazu müsstest Du aber die Kalkulation des Verkäufers kennen, bzw. im Prozess diese einfordern. Viel Spaß mit einer solchen Klage und dem damit verbundenen Kostenrisiko.
Und das mit dem Ziel eine Versicherung für ein Jahr zu haben, die dann im eigentlichen Schadensfall eventuell NOCHMALS verklagt werden müsste, wenn sie nicht zahlen will / den Schaden nicht übernehmen will, was ja auch nicht so selten vorkommen soll. Hinzu kommen rechtliche Kniffe deren Beweislast ggf. bei Dir liegt: (Zeitpunkt des Schadenseintritt und wann bestand der diesen verursachende Mangel / Ist der Schaden durch den Mangel überhaupt verursacht -> Mangelfolgeschaden / etc.).
Ich frag mich echt, warum die Leute immer so wahnsinnig auf Versicherungen stehen. Ist die Karre so viel wert, dass im Falle eines absoluten Kapitalschadens (z.B. Motor / Getriebe im A****) Du ruiniert wärest?