Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

KFZ-Kauf

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
ja, natürlich. Ich habe gerade so viel um die Ohren, das ich mir über die einfachste Lösung keine Gedanken gemacht habe. Irgendwie war mir das bisher auch egal. Hat ja sonst alles gepasst. Ich tendiere eher dazu darauf zu verzichten und im Gegenzug eine kostenlose Serviceleistung oder einen kleinen Preisnachlass auszuhandeln. Einen Fall für meine Rechtschutzversicherung möchte ich nicht daraus machen.
Was haltet ihr für angemessen und fair? auch dem DB-Autohaus gegenüber?
Ich bin wirklich nicht raffgierig, aber ein bisschen über den Tisch gezogen fühle ich mich schon irgendwie...
Kann es sein,, dass es dir nun gar nicht mehr um die Versorgung deines Autos geht, sondern darum, bei DB noch was raus zu schlagen?
Waere mir ehrlich gesagt zu peinlich.... ;)
hast du denn die Versicherung schon bezahlt?

oder nur vereinbart, dass dir die Möglichkeit eines Abschlusses gegeben wird?
Wie gesagt, das kannst du auch selbst machen ,da brauchst du kein Autohaus dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo dr.superman,

schau mal hier: KFZ-Kauf.
Hier findest du vielleicht was du suchst.

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
wie kann er dir das denn im Vertrag garantieren, hattest du darauf bestanden, habe ich ja noch nie gehört :) und habe echt schon viele Autos gekauft;
weil du nicht wusstest, dass du das selbst machen kannst?
warum sollte er denn für dich Arbeitszeit reinhängen? :)
 
G

Gelöscht 125385

Gast
Aber der Verkaufsberater sicherte mir zu, dass die DB eine Anschlussgarantie nach Fahrzeugkauf noch anbieten würde, sobald die Konditionen mit dem Versicherer geklärt seien. Diese Option wurde im Kaufvertrag schriftlich vereinbart.
In dem Kaufvertrag wurde eine Option festgehalten, die an eine Bedingung geknüpft ist. Keine Verpflichtung. Wenn die Konditionen mit dem Versicherer nicht geklärt sind, kann auch keine Versicherung seitens des Verkäufers angeboten werden.

Somit liegt keine Vertragsverletzung oder ähnliches vor.

Und wenn man sich die Mühe macht, mal Google zu nutzen, findet man auch solche Versicherungen, die man sogar online abschließen kann. Zum Beispiel:

Kfz-Reparaturkostenversicherung - DEVK

Ich habe keine und habe sie auch seit 21 Jahren bei meinem Toyota nicht gebraucht. Geht halt nicht kaputt trotz 250.000 km.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
ich verstehe das nach wie vor nicht, warum man so einen Zinnober mit dem Autohaus treibt;
ich hätte die Versicherung halt abgeschlossen und gut ist.
Wieviel Zeit und Energie darauf gegangen ist, das dem Autohaus anzuhängen, ist unglaublich :)
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Aber der Verkaufsberater sicherte mir zu, dass die DB eine Anschlussgarantie nach Fahrzeugkauf noch anbieten würde, sobald die Konditionen mit dem Versicherer geklärt seien. Diese Option wurde im Kaufvertrag schriftlich vereinbart.
Wenn ich mal davon ausgehe...

Lt. Gesetzgeber muß das Autohaus ein Jahr Garantie (oder Gewährleistung) geben.

Wie wird das aus meiner Sicht umgesetzt:
Das Autohaus gibt die Garantie kooperiert mit einem "Versicherungs-/Garantiepartner".

Wenn das Auto einen Schaden hat, gehe ich zum Autohaus, diese klären/regeln dein Anliegen mit dem Partner.
Ich weiß nicht, ob das Autohaus im ersten Jahr alle Leistungen:
Lohn und Material
zu 100% übernehmen muß, ab dem zweiten Jahr falls ich verlängere,
wird das Material immer zu 100 % übernommen,
vom Arbeitslohn danach bis 50tkm je 10 tkm 10% weniger.

Meines Wissens kannst du die Anschlußgarantie innerhalb des laufendes Jahres täglich - (also 365 Tage, jeden Tag) - zu einem günstigen Tarif, verlängern.
Ab dem 366 Tag wird es irgendwie teurer.

Wegen deiner Situation mit dem Autohaus, solltest du konsequenter auftreten und dich nicht dauernd vertrösten lassen.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Seltsame Probleme habt ihr / macht ihr Euch.
Wenn Du einen Gebrauchtwagen gekauft hast, ohne eine verlängerte Gewährleistung / Garantie (was auch immer garantiert werden sollte), dann ist das (hoffentlich) auch nicht im Preis abgebildet = der Wagen war billiger.
Hättest Du diese verlängerte Gewährleistung / Garantie bekommen, wird dies auch eingepreist = der Wagen wird teurer.
Wie Du selbst schreibst, ist im Vertrag vereinbart, dass Dir die Option nachträglich angeboten werden soll. Bedeutet Dir würde angeboten, dass Dir eine Gewährleistung über das gesetzliche Maß gegen Entgelt verkauft wird.
Es stellt sich mir nun folgende Fragen:
- Wie bereits von Dr. Superman angesprochen; warum holst Du Dir nicht einfach so etwas von einem normalen (Versicherungs-)Anbieter? So eine Gewährleistung ist letztendlich nur die Auslagerung eines Risiko für ein Schadensereignis. Das ist das Geschäftsmodell von Versicherungen. Und wie Du vom Verkäufer weißt, lagert dieser das ebenfalls aus. In dem von Dir gewünschten Fall kassiert also evtl. die Versicherung UND Dein Verkäufer.
- Mit welchem Ziel willst Du denn den Verkäufer juristisch belangen = Was soll Dein Anwalt denn erreichen? Dass Dein Verkäufer Dir eine Gewährleistung = Versicherung gegen zusätzliche Kosten ANBIETET. Mit dem bloßen Angebot hast Du noch keine Versicherung.

Anders sähe die Sachlage aus, wenn der Preis einer solchen Versicherung bereits bezahlt worden wäre, also der Verkaufspreis des Wagens mit einer solchen Leistung kalkuliert worden ist, den Du dann bezahlt hast. Dazu müsstest Du aber die Kalkulation des Verkäufers kennen, bzw. im Prozess diese einfordern. Viel Spaß mit einer solchen Klage und dem damit verbundenen Kostenrisiko.
Und das mit dem Ziel eine Versicherung für ein Jahr zu haben, die dann im eigentlichen Schadensfall eventuell NOCHMALS verklagt werden müsste, wenn sie nicht zahlen will / den Schaden nicht übernehmen will, was ja auch nicht so selten vorkommen soll. Hinzu kommen rechtliche Kniffe deren Beweislast ggf. bei Dir liegt: (Zeitpunkt des Schadenseintritt und wann bestand der diesen verursachende Mangel / Ist der Schaden durch den Mangel überhaupt verursacht -> Mangelfolgeschaden / etc.).

Ich frag mich echt, warum die Leute immer so wahnsinnig auf Versicherungen stehen. Ist die Karre so viel wert, dass im Falle eines absoluten Kapitalschadens (z.B. Motor / Getriebe im A****) Du ruiniert wärest?
Volle Zustimmung. Die Versicherung wird so kalkuliert sein, dass die Prämie deutlich höher ist, alsdas Risiko, denn in der Prämie sind enthalten:
30% für Administration.
10% Gewinn
19% Versicherungssteuer.

So eine Versicherung kann für den Versicherungsnehmer nur ein schlechtes Geschäft sein, außer er hat ein sehr hohes Risiko, welches sich in der Prämie nicht abbildet.

Beispiel: Du bist Laternenparker in einer Gegen mit hoher Diebstahlquote und hast einen VW Bus (Top1 auf der Diebstahlliste). Das bildet sich nur teilweise in der Prämie ab, dann macht die Versicherung Sinn.

Oder Du bist sehr krank in einer gesetzliche Krankenversicherung, wo alle den gleichen Beitrag zahlen. Top Deal für Dich!

In Deinem Fall würde ich das Risiko aber immer selber tragen. Dann geht eben was kaputt und Du zahlst. Dafür war die Kiste günstig!
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben