Habt ihr die Nachricht gelesen über den Prozess gegen das junge Mädchen und ihren Freund, die das Ärzteehepaar (die Eltern des Mädchens) umgebracht haben?
Für den Mord an den Eltern seiner Freundin ist ein 19-Jähriger zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Gegen die Tochter des getöteten Ehepaars wurden neun Jahre und sechs Monate verhängt.
www.spiegel.de
Unfassbar traurig. Einfach nur schrecklich! Da fehlen einem die Worte.
Zum Glück gibt es hohe Strafen für die beiden Täter.
Aber das bringt den 3 anderen Kindern ja ihre Eltern nicht zurück.
Mich macht das zutiefst betroffen. Wie ist sowas nur möglich?
Eines der anderen Kinder wollte den angegriffenen Eltern noch helfen und wurde von der anstiftenden Tochter zurückgehalten, während ihr Freund den Mord vollendete. Konnte man in einer der Links nachlesen.
Und bei der Frage, wie ist das nur möglich - wenn Kinder in jungem Alter die Eltern ermorden - ist nicht der erste Fall dieser Art - ist meistens Geldgier im Spiel, die Hoffnung auf ein fettes Erbe, wenn "die Alten" aus dem Weg geräumt sind, daß sie dann im Geld schwimmen und sich alles leisten können was sie wollen, selbst wenn sie dann erst mal ein paar Jahre Gefängnis abbrummen müssen. Maximal ein paar Jahre Jugendstrafe, denken sie sich, das sitzen sie auf einer A**backe ab, und dann winkt das fette Leben.
Übrigens ein fetter Irrtum, denn bei Mord aus Geldgier können andere Verwandte, in dem oben genannten Fall die drei Kinder die mit dem Mord nichts zu tun hatten (bzw. deren rechtliche Vertreter, Vormund oder Anwalt) die sogenannte Erbunwürdigkeit beantragen, das heißt Totalenterbung. Bei Erbunwürdigkeit gibt es gar kein Erbe aufgrund des Mordes, nicht mal einen Pflichtteil.
Diese Totalenterbung ohne Pflichtteil ist nur in extremen Fällen möglich, und extrem heißt, ganz klar, Mord am Erblasser. Was man imho übrigens immer machen bzw. anregen sollte in solchen Fällen, daß die nächsten Verwandten diesen Antrag beim Amtsgericht stellen (muß amtlich gemacht werden), denn wie heißt der uralte Spruch, Verbrechen darf sich nicht lohnen.
Seltener als Geldgier ist eine Psychose im Spiel, und noch seltener nachvollziehbare Gründe wie schwerer Mißbrauch, die dann eher unter Notwehr fallen, wenn das Kind dann halt mal ein Messer unterm Kopfkissen hat und den Mut findet es zu benutzen, wenn der Papa oder Onkel wieder mal zu ihm ins Bett schlüpfen möchte.