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Gelöscht 3807
Gast
sogenannte sozialleistungen wie wohngeld, kindergeld, alg1, 2 etc , darüber kannst du innerhalb der ersten 14 tage nach eingang der pfändung verfügen, sofern du sie duch einen entsprechenden bescheid der auszahlenden behörde bei der bank nachweisen kannst.Danke für eure Antworten. Ich werde nächste Woche gleich einen Termin bei der Bank vereinbaren und das mit dem P-Konto besprechen.
An das Kindergeld usw. komm ich ohne Probleme ran, auch mit meiner Karte.
den rest wie gehalt etcmusst du beim amtsgericht freischaufeln lassen - das muss innerhalb von 4 wochen passiert sein, sonst muss deine bank das geld dem gläubiger auszahlen. am besten kontoauszüge, arbeitsvertrag, nachweis über unterhaltspfllichtige kinder etc mitnehmen, damit die beim amtsgericht sehen können wo deine pfändungsgrenze liegt.