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Gelöscht 116354
Gast
Hallo zusammen,
damals, als ich vor über 2,3 Jahren arbeitslos war, bin ich zu einem Anwalt gegangen. Streitpunkt war: Mein letzter Arbeitgeber davor hat 150€ zu wenig bezahlt. Der Rechtsanwalt konnte es lösen, und ich bekam Rechtsprozesskostenbeihilfe. Es wurde über das Amtsgericht abgewickelt. Es kam zu einem Vergleich.
Nun arbeite ich ca. 2 Jahre wieder und ich muss dem Arbeitsgericht die Kosten des Verfahrens bezahlen. Die Summe würde 230€ betragen.
Weil meine Vermögensverhältnisse sich geändert haben..
Ist das so rechtens?
Wenn der Streitwert 150 € betragen, dass ich das Verfahren in Höhe von 230€ bezahlen muss? Wieso muss der Arbeitgeber nichts bezahlen?
Ich wusste auch nicht.. dass man nachträgliche Kosten bezahlen muss, wenn man anfängt zu arbeiten. Hmm..
Unerfahrenheit.
Wie komme ich aus der Nummer raus, bzw. wie kann ich die Summe reduzieren?
Ich habe auch ein GdB von 50, vielleicht wäre das hilfreich?
Desweiteren habe ich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Aber sie würde nicht greifen, da ich diese ja danach abgeschlossen habe.
Vielleicht kann Jemand helfen, mich hier beraten?
damals, als ich vor über 2,3 Jahren arbeitslos war, bin ich zu einem Anwalt gegangen. Streitpunkt war: Mein letzter Arbeitgeber davor hat 150€ zu wenig bezahlt. Der Rechtsanwalt konnte es lösen, und ich bekam Rechtsprozesskostenbeihilfe. Es wurde über das Amtsgericht abgewickelt. Es kam zu einem Vergleich.
Nun arbeite ich ca. 2 Jahre wieder und ich muss dem Arbeitsgericht die Kosten des Verfahrens bezahlen. Die Summe würde 230€ betragen.
Weil meine Vermögensverhältnisse sich geändert haben..
Ist das so rechtens?
Wenn der Streitwert 150 € betragen, dass ich das Verfahren in Höhe von 230€ bezahlen muss? Wieso muss der Arbeitgeber nichts bezahlen?
Ich wusste auch nicht.. dass man nachträgliche Kosten bezahlen muss, wenn man anfängt zu arbeiten. Hmm..
Unerfahrenheit.
Wie komme ich aus der Nummer raus, bzw. wie kann ich die Summe reduzieren?
Ich habe auch ein GdB von 50, vielleicht wäre das hilfreich?
Desweiteren habe ich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Aber sie würde nicht greifen, da ich diese ja danach abgeschlossen habe.
Vielleicht kann Jemand helfen, mich hier beraten?