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Kosten für Gericht bezahlen, nach einer Arbeitsaufnahme

G

Gelöscht 116354

Gast
Hallo zusammen,

damals, als ich vor über 2,3 Jahren arbeitslos war, bin ich zu einem Anwalt gegangen. Streitpunkt war: Mein letzter Arbeitgeber davor hat 150€ zu wenig bezahlt. Der Rechtsanwalt konnte es lösen, und ich bekam Rechtsprozesskostenbeihilfe. Es wurde über das Amtsgericht abgewickelt. Es kam zu einem Vergleich.

Nun arbeite ich ca. 2 Jahre wieder und ich muss dem Arbeitsgericht die Kosten des Verfahrens bezahlen. Die Summe würde 230€ betragen.


Weil meine Vermögensverhältnisse sich geändert haben..
Ist das so rechtens?
Wenn der Streitwert 150 € betragen, dass ich das Verfahren in Höhe von 230€ bezahlen muss? Wieso muss der Arbeitgeber nichts bezahlen?
Ich wusste auch nicht.. dass man nachträgliche Kosten bezahlen muss, wenn man anfängt zu arbeiten. Hmm..
Unerfahrenheit.

Wie komme ich aus der Nummer raus, bzw. wie kann ich die Summe reduzieren?
Ich habe auch ein GdB von 50, vielleicht wäre das hilfreich?

Desweiteren habe ich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Aber sie würde nicht greifen, da ich diese ja danach abgeschlossen habe.

Vielleicht kann Jemand helfen, mich hier beraten?
 
G

Gelöscht 126488

Gast
Ja, das ist rechtens.
"Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse der Partei wesentlich, kann sie auch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren ab Beendigung des Verfahrens zu Zahlungen herangezogen werden. (...)"

Quelle

Im Arbeitsgericht trägt jede Partei seine Anwaltskosten selbst (das dürften die 230€ sein.) Nur die allgemeinen Gerichtskosten können dem Verlierer auferlegt werden.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Ich kenne es auch so dass nach Gewährung von Prozesskostenhilfe bzw. -beratung über 4 Jahre geprüft wird ob die Vermögensverhältnisse sich gebessert haben.

Falls ja müssen genehmigte Gelder erstattet werden. In welcher Höhe habe ich keine Ahnung.

Wieso sollte Dein (ehemaliger) Arbeitgeber die Prozeßkostenbeihilfe bezahlen? Du hast sie für Dich beantragt weil Du juristische Hilfe haben wolltest. Der Arbeitgeber hat vermutlich seine Kosten im Vorfeld selber bestritten ohne Prozeßkostenbeihilfe.

Bereits im Antrag auf Prozeßkostenhilfe ist meines Wissens nach erwähnt dass diese Kosten zurückgezahlt werden müssen wenn der Antragsteller zu Geld kommt. Wobei ich selber diese Anträge nicht kenne, aber einen Bruder habe, der ständig auf Vater Staat Kosten lebt sowie prozessiert und dem dieses auch ins Haus stehen könnte, dass er diverse Gelder zurückzahlen muss.

Gruß von Grisu
 
G

Gelöscht 116354

Gast
Beim Arbeitsgericht zahlt jeder seine Kosten selbst.
Aufgrund deiner finanziellen Verhältnisse damals wurde offenbar PKH bewilligt, da wird aber nachträglich geschaut, ob man die Kosten inzwischen tragen kann.
Ich denke nur - 250 € Kosten für einen Streitwert für 150 €..
Das steht in keinen Verhältnis.

Ich. damals. naiv.

Das sagte mir keiner.

Aber ja, sie wollen alle nur Geld verdienen.

Desweiteren denke ich schon langsam - aus Frust - Vollzeit arbeiten lohnt sich nicht wirklich.

Als ich damals ALG1 und dann anschließend Hartz4 erhalten habe (aus unverschuldeten Gründen) konnte ich damals auch leben und hatte nicht wirklich viel weniger.
 
G

Gelöscht 116354

Gast
Bereits im Antrag auf Prozeßkostenhilfe ist meines Wissens nach erwähnt dass diese Kosten zurückgezahlt werden müssen wenn der Antragsteller zu Geld kommt. Wobei ich selber diese Anträge nicht kenne, aber einen Bruder habe, der ständig auf Vater Staat Kosten lebt sowie prozessiert und dem dieses auch ins Haus stehen könnte, dass er diverse Gelder zurückzahlen muss.

Gruß von Grisu
Ja, das dürfte auch so passieren. Ob ich diese Kosten durch etwas senken könnte?

Ich muss mich informieren, ich habe derzeit auch hohe Belastungen..
 

Grisu

Aktives Mitglied
Hallo Fina,
ich verstehe Deinen Gedankengang sehr gut!!!

Ich habe zumeist schlecht bezahlte Jobs gehabt und habe immer Vollzeit gearbeitet. Mein Bruder, trotz Diplom, lebt seit ca. 25 Jahren von Bürgergeld bzw. Hartz 4 und sagt zu mir:"Für das Geld, für das Du arbeitest, würde ich nicht mal aufstehen."

Ich habe immer gearbeitet. Ich habe nicht die Welt verdient - aber ich musste niemals fragen ob ich umziehen darf. Ich konnte mit meinen wenigen Mäuschen machen was ich wollte ohne ständig Anträge auszufüllen und zu hoffen, dass ich die nicht höhere Versorgung durch das JC bekomme.

Nunmehr habe ich eine Schwerbehinderung durch den grünen Star und bin einseitig erblindet. Ich habe die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet erhalten. Und eben weil ich mein Leben lang gearbeitet habe muss ich zu keinen dämlichen Behörden um Anträge zu stellen.

Gerade im angeschlagenen Zustand wäre es für mich rein verkehrstechnisch gar nicht möglich ständig aufs JC zu fahren mit Anträgen, Abrechnungen und und und....

"Gelohnt" hat sich meine harte Arbeit nicht -im Gegenteil: sie hat nachweislich meine Gesundheit gekostet. Aber jetzt, wo nahezu jeder Bürgergeldempfänger Angst hat auch auf "Auszahlkarte" nur seinGeld zu erhalten. Zu Zeiten in welchen die KDU weniger werden wird weil kein Geld dafür mehr da ist, da bin ich froh darüber gearbeitet zu haben auch wenn es sich nicht "lohnt".

Gruß von Grisu
 

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