Ich und mein freund sind zum amt. Dann wurden wir zu dieser frau geschickt wo man diesen Antrag bekommt, die meinte dann nur da mein freund über die 700€ grenze kommt steht mir nix zu. Dann sind wir zurück, informierten uns und gingen wieder hin und sagten der Frau das mir erst dann nichts zusteht wen wir schon ein Jahr zusammen wohnen würden und ein gemeinsames Konto hätten das wir das aber nicht haben. Da bombardierte sie uns mit Paragraphen und meinte ich würde mich nur auf meine Krankheiten ausruhen und dem Staat auf der Tasche liegen wollen. Ich war so geschockt und verletzt das Ich anfing zu weinen und sagte das das nicht stimmt. Da zitierte sie uns raus. Das war's auch schon.
Entschuldigung,
aber da hat man euch was vom Pferd erzählt.
Apropos erzählen:
Alles, was mit dem Amt zusammen hängt, IMMER schriftlich und nachweislich machen!
Ihr lebt noch kein Jahr zusammen. Daher handelt es sich bei euch nicht um eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft, sondern lediglich um eine WG.
Selbst nach diesem Jahr müusst ihr nicht automatisch als Einstehgemeinschaft gelten, wenn der wechelseitige Wille, füreinander aufzukommen und einzustehen, nicht vorhanden ist - das muss dann aber von euch glaubhaft belegt und bewiesen werden.
Aber so weit seid ihr ja noch nicht.
Eure Vorgehensweise jetzt:
Antrag auf ALG II aus dem Internet herunter laden und ausfüllen.
Formulare Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de
Achtung:
Punkt1.4: Du bist in der Lage, mind. 3 Std. täglich zu arbeiten - sonst hast du keinen Anspruch!
Punkt 2: "Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören
0 weitere Personen."
Punkt 2.2: "In meinem Haushalt wohnen
0 weitere Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft, jedoch zur Haushaltsgemeinschaft gehören"
Mit den Eltern deines Freundes solltest du eine Kostenbeteiligungsvereinbarung über einen Pauschalbetrag aufsetzen. Immerhin verursachst du Kosten für Strom, Wasser, Mietanteil etc.
Dies kannst du dann in der Anlage KDU (Kosten der Unterkunft) anführen.
Den ausgefüllten Antrag kopieren, das Original nachweislich dem Jobcenter zukommen lassen (Einschreiben, persönlicher Einwurf unter Zeugen in den Hausbriefkasten oder persönliche Abgabe gegen Eingangsstempel auf deiner Kopie beim Schalter)
Dann wirst du schriftlich aufgefordert, Unterlagen einzureichen. Kontoauszüge etc.
Bitte denke daran, dass du weder mit deinem Freund noch mit seinen Eltern eine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft bildest (!), ihr wohnt lediglich zusammen. Deshalb hast du keinerlei Zugriff auf Unterlagen oder Einkommensnachweise oder sonst was von diesen Personen.
Wenn alles eingereicht ist, auf den Bescheid warten. Dieser muss schriftlich eingehen. Ist er negativ, kann man prüfen, inwiefern das rechtskonform war und (schriftlich!) Widerspruch einlegen.
Nichts telefonisch machen und auch nichts im Büro erzählen lassen - einzig rechtsmittelfähige Schriften zählen hier.
Klingt auf den ersten Blick wie eine kaum zu bewältigende Hürde, aber du packst das!!!