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Krank und verschuldet

G

Gast756213

Gast
Also, mal allgemein noch etwas:
Wenn ich das richtig sehe, seid ihr ohne den Antrag zu erhalten abgewimmelt worden (ob zu recht oder unrecht, also ob du berechtigt gewesen wärst oder nicht, spielt erstmal keine Rolle). Die Diskussion, das Hin und Her, ist ja alles nur mündlich. Rechtsfragen sind jedoch regelmäßig sehr komplex und darüber sollte man gar nicht erst diskutieren oder gar mündlich streiten. Man geht also dort hin, immer freundlich, immer sachlich und versucht zu bekommen was man möchte. Wenn es Widerstände gibt, so wie vorliegend geschehen, dann bricht man das Gespräch ab und sagt, immer noch freundlich, dass man den Antrag gerne zuhause ausfüllen würde und das nochmal für sich prüfen möchte, sie möge ihn dir einfach mitgeben und du möchtest dir das in Ruhe durchlesen. Es kann sein, dass sie nochmal diskutieren möchte, gar nicht darauf einlassen, sie muss dir den Antrag geben. Ansonsten sagen, dass man zum Vorgesetzten geht und sich beschwert, wenn notwendig auch schriftlich bei der übergeordneten Dienststelle.

Also, das alles unabhängig davon, ob dir nun rechtlich Beratungshilfe zusteht oder nicht (darum geht es erstmal gar nicht). Wenn es dir nicht zusteht, dann können sie den Antrag ja immer noch ablehnen, aber das dann halt schriftlich (mündlich ist alles für die Tonne, nur schriftlich zählt).

Den Antrag (mit Merkblättern) kannst du auch im Internet finden. Bei Google einfach "antrag beratungshilfe" eingeben. Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber ich denke das müsste sein, was du bekommen wolltest.
 

Rauhfusskauz

Aktives Mitglied
Ich und mein freund sind zum amt. Dann wurden wir zu dieser frau geschickt wo man diesen Antrag bekommt, die meinte dann nur da mein freund über die 700€ grenze kommt steht mir nix zu. Dann sind wir zurück, informierten uns und gingen wieder hin und sagten der Frau das mir erst dann nichts zusteht wen wir schon ein Jahr zusammen wohnen würden und ein gemeinsames Konto hätten das wir das aber nicht haben. Da bombardierte sie uns mit Paragraphen und meinte ich würde mich nur auf meine Krankheiten ausruhen und dem Staat auf der Tasche liegen wollen. Ich war so geschockt und verletzt das Ich anfing zu weinen und sagte das das nicht stimmt. Da zitierte sie uns raus. Das war's auch schon.
Entschuldigung,

aber da hat man euch was vom Pferd erzählt.
Apropos erzählen:

Alles, was mit dem Amt zusammen hängt, IMMER schriftlich und nachweislich machen!

Ihr lebt noch kein Jahr zusammen. Daher handelt es sich bei euch nicht um eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft, sondern lediglich um eine WG.
Selbst nach diesem Jahr müusst ihr nicht automatisch als Einstehgemeinschaft gelten, wenn der wechelseitige Wille, füreinander aufzukommen und einzustehen, nicht vorhanden ist - das muss dann aber von euch glaubhaft belegt und bewiesen werden.
Aber so weit seid ihr ja noch nicht.

Eure Vorgehensweise jetzt:

Antrag auf ALG II aus dem Internet herunter laden und ausfüllen.
Formulare Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de

Achtung:
Punkt1.4: Du bist in der Lage, mind. 3 Std. täglich zu arbeiten - sonst hast du keinen Anspruch!
Punkt 2: "Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören 0 weitere Personen."
Punkt 2.2: "In meinem Haushalt wohnen 0 weitere Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft, jedoch zur Haushaltsgemeinschaft gehören"

Mit den Eltern deines Freundes solltest du eine Kostenbeteiligungsvereinbarung über einen Pauschalbetrag aufsetzen. Immerhin verursachst du Kosten für Strom, Wasser, Mietanteil etc.
Dies kannst du dann in der Anlage KDU (Kosten der Unterkunft) anführen.

Den ausgefüllten Antrag kopieren, das Original nachweislich dem Jobcenter zukommen lassen (Einschreiben, persönlicher Einwurf unter Zeugen in den Hausbriefkasten oder persönliche Abgabe gegen Eingangsstempel auf deiner Kopie beim Schalter)

Dann wirst du schriftlich aufgefordert, Unterlagen einzureichen. Kontoauszüge etc.
Bitte denke daran, dass du weder mit deinem Freund noch mit seinen Eltern eine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft bildest (!), ihr wohnt lediglich zusammen. Deshalb hast du keinerlei Zugriff auf Unterlagen oder Einkommensnachweise oder sonst was von diesen Personen.

Wenn alles eingereicht ist, auf den Bescheid warten. Dieser muss schriftlich eingehen. Ist er negativ, kann man prüfen, inwiefern das rechtskonform war und (schriftlich!) Widerspruch einlegen.

Nichts telefonisch machen und auch nichts im Büro erzählen lassen - einzig rechtsmittelfähige Schriften zählen hier.


Klingt auf den ersten Blick wie eine kaum zu bewältigende Hürde, aber du packst das!!!
 
C

chrismas

Gast
Da bombardierte sie uns mit Paragraphen und meinte ich würde mich nur auf meine Krankheiten ausruhen und dem Staat auf der Tasche liegen wollen. Ich war so geschockt und verletzt das Ich anfing zu weinen und sagte das das nicht stimmt. Da zitierte sie uns raus. Das war's auch schon.
Hmm, hast du es mal mit einem Antrag auf eine Schwerbehinderung versucht und ebenfalls, aufgrund der Diagnose PTBS, versucht Opferentschädigungsrente zu erhalten (die darf übrigens nicht angerechnet werden http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11a.html ), wobei hier ein versierter Anwalt wohl nicht verkehrt wäre (kannst dich diesbezüglich auch an den weißen Ring wenden).

Was die generelle Äußerung deines Ansprechpartners im Amt angeht, so gebe darauf nichts. Dieses wird gesagt, um schon einmal eine Drohkulisse aufzubauen und sich selbst zu informieren ist zwar gut, bringt aber nichts, solange du nichts schriftliches hast und das hast du wohl offensichtlich bisher nicht erhalten.

Daher den Antrag stellen, diesen kannst du überall herunterladen und dann selbst ausfüllen und am besten per Einschreibe mit Rückschein an das Jobcenter schicken oder mit Zeugen in deren Briefkasten werfen (es sollte sich bei dem Zeugen nicht um deinen Freund handeln), aber hier solltest du dich vorher informieren, was du ankreuzen bzw. angeben musst, damit aus dir und deinem Freund keine eheähnliche Gemeinschaft konstruiert werden kann.

ALG II: Eheähnlich in die Bedarfsgemeinschaft
Hartz IV Forum - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB II

Generell bleibe ich allerdings dabei. Du solltest dir hier tatsächlich Hilfe organisieren. Entweder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einer Beratungsstelle für Hartz IV Bezieher vor Ort, denn diese wissen in der Regel, wie die Mitarbeiter vor Ort bereits ticken etc pp. Und in Zukunft solltest du auch daran denken, dass die vieles sagen, aber es zählt nur das, was du schriftlich bekommst.

Von 700 Euro ist man im übrigen weit entfernt, keinen Bezug von Leistungen zu erhalten, denn der Regelsatz alleine beträgt schon (wenn man tatsächlich davon ausgeht, dass ihr beide eine eheähnliche Gemeinschaft darstellt) jeweils 360 Euro, was für euch beide zusammen 720 Euro ergibt. Nimmt man hierzu noch das Einkommen deines Freundes, wo es auch Freibeträge existieren

Aufstocker Hartz IV - Nebenverdienst - aufstockend ALG II

sowie die Zahlung von Miete etc pp, kommt man auf mehr als 700 Euro im Monat, die euch beiden selbst als eheähnliche Gemeinschaft zustehen würden (gilt auch für 2014 nur das hier der Regelsatz geringfügig niedriger gewesen ist 353 Euro)
 

nifee89

Neues Mitglied
Es gibt sogar hier in meinem Ort einen weißen Ring, Ich hoffe die können mir helfen. Ich hab mir jetzt erstmal von allen die Tipps aufgeschrieben in Stichpunkten. Ich werde alles versuchen. Nur leider ist schon Samstag und ich muss bis Montag warten :-( .
 
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