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Krankenversicherung nach einem Jahr Arbeitslosigkeit

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Ihr könntet auch heiraten und dann kannst du dich kostenlos bei deinem Mann mitversichern lassen, wenn du kein Einkommen hast. Ansonsten muss eben dein Partner die KV Beiträge für dich zahlen oder du suchst dir eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht.
 
K

Klalalala

Gast
Bitte geh rechtzeitig zum Amt, um Bürgergeld zu beantragen.
Nicht nur für die Krankenkassenbeiträge, sondern auch um Bürgergeld zu bekommen.
Ich würde es nicht von vornherein nicht Beantragen nur wegen deiner Schwiegermutter. Und habt ihr oder hat er ein Haus?
Also da musst du dir keine Sorgen machen, geh zum Amt damit.die KK auch ohne Verzögerungen weiter bezahlt werden.
Und das mit dem 530€ Job würde ich auch noch nicht erwähnen. Erst wenn du tatsächlich einen guten hast.
Und natürlich hinweisen das du eine Teilzeitstelle suchst.
 
G

Gelöscht 124822

Gast
Dann wirst Du vermutlich eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Lebensgefährten bilden und bekommst eventuell noch im ersten Jahr nach Alg1 Bürgergeld.
Danach eher nichts mehr.
Wenn der Partner gut verdient , bekommt sie gar nichts
Ich würde Std erstes heiraten an ihrer Stelle um mich rechtlich abzusichern
-Krankenversicherung
-Versorgungsausgleich
-Rente

Im übrigen kann man Kita Zeiten auch verändern.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Es besteht krankenversicherungspflicht für dich und dein Kind. Derzeit werden diese Beiträge offenbar von der Agentur für Arbeit übernommen (ALG I) Das Jobcenter (Bürgergeld) würde diese Beiträge auch übernehmen, aber nach deiner Angabe besteht auf Grund des Einkommens deines Partners kein Anspruch.

Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung übernehmen weder Arbeitsagentur noch Jobcenter Beiträge zur Kranlenversicherung.

Das Problem musst du unbedingt klären. Die Krankenkasse setzt sonst den Höchstbetrag als dein Einkommen an und berechnet daraus deinen Beitrag! Und die Versixherung besteht fort, man kann nicht austreten. (Nur die Kasse wechseln geht)

- Dein Kind kann beim rechtlichen Vater versichert werden, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Kranlenkasse ist. Das geht auch, wenn er nicht sorgeberechtigt ist. Die Gesundheitssorge geht auch nicht an den Vater über, der Vater ist einfach Versicherungsnehmer.

-Du kannst dich freiwillig krankenversichern. Dafür gibt es einen bestimmten, festen Beitragssatz. Näheres bei der Kasse erfragen.
Dein Kind kann da aber -meiner Meinung nach- nicht mit familienversichert werden. Im besten Fall ist da eine weitere freiwillige Versicherung möglich.

Es ist insgesamt sehr viel besser, eine Teilzeitstelle anzunehmen (du verdienst brutto mehr als 534€) als ein- oder zweimal Beiträge zu bezahlen. Mit der Stelle sind du und dein Kind wieder krankenversichert.
 

Another Ex User

Aktives Mitglied
Ohne bürgergeld den das bekomme ich nicht wegen meinem partner.
Geldbezüge sind was anderes als Sozialversicherungsbeiträge

Mach nen Termin beim Jobcenter und frag da nach, selbst, wenn die dir kein "Einkommen" zahlen, sollte zumindest der KK Beitrag drin sein.

Auch bei dem Thema "zahlt die Agentur für Arbeit, die Soz.Veraicherungsbeiträge meines Minijob Arbeitgebers", mach nen Termin aus, und lass dich beraten.

Wenn du sowas hier anfragst bekommst du von 10 Leuten 11 verschiedene Antworten.
 

kasiopaja

Urgestein
Geldbezüge sind was anderes als Sozialversicherungsbeiträge

Mach nen Termin beim Jobcenter und frag da nach, selbst, wenn die dir kein "Einkommen" zahlen, sollte zumindest der KK Beitrag drin sein.

Auch bei dem Thema "zahlt die Agentur für Arbeit, die Soz.Veraicherungsbeiträge meines Minijob Arbeitgebers", mach nen Termin aus, und lass dich beraten.

Wenn du sowas hier anfragst bekommst du von 10 Leuten 11 verschiedene Antworten.
Ein Minijob ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Mal abgesehen von der Rentenversicherung, die ist optional.
Da wird ganz, ganz sicher keine Krankenversicherung davon bezahlt.
Wenn man keine Leistungen aus dem Bürgergeld erhält, dann bekommt man vom Amt auch die Krankenversicherung nicht bezahlt.
Erkundigen kann man sich ja trotzdem mal , ob nicht das erste Jahr nach Alg1, als Karenzjahr zählt.
 

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