Hallo Gaga
Ich bin seit 9 Monaten krankgeschrieben.Jetzt droht mir die Kündigung. Kann in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr arbeiten. Muß ich mich da beim Arbeitsamt schon arbeitslos melden, obwohl ich noch Krankengeld bekomme?
Solange Du kontinuierlich krank geschrieben bist und Dir Krankengeld zusteht, mußt Du Dich nicht beim Arbeitsamt melden. Du kannst Dich weder arbeitssuchend melden, noch hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie werden Dich wieder nach hause schicken.
Das Krankengeld wird grundsätzlich 78 Wochen wegen derselben Krankheit jeweils innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Egal, ob Du an einem Stück arbeitsunfähig warst, oder mehrmals. Wenn Du also vorher schon einmal wegen derselben Krankheit krank geschrieben warst, und das nicht lange zurückliegt, zählt dieses Krankengeld zu den 78 Wochen. Genauso, wie der 3-Jahres-Zeitraum bereits zu diesem Zeitpunkt beginnt. Den genauen Zeitpunkt, an dem die Zahlung des Krankengeldes endet, erfährst Du bei Deiner Krankenkasse. Bis dahin ändert sich auch nichts an der Höhe des Krankengeldes.
Wenn Du nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehst, entfällt die übliche Krankmeldung. Bei Deiner Krankenkasse bekommst Du einen Auszahlungsschein. Den füllt Dir Dein Arzt rückwirkend aus, also z.B. für die vorangegangenen 4 Wochen. Darauf wird auch vermerkt, ob Du weiterhin arbeitsunfähig bist, oder nicht. Diese Bescheinigung schickst Du dann an Deine Krankenkasse. Daraufhin wird Dir das Geld überwiesen. Genaueres dazu kann Dir Deine Krankenkasse sagen.
Endet Dein Arbeitsverhältnis während Deiner Krankheit, bekommst Du nach deren Ende ganz normal Arbeitslosengeld, wie Du es bekommen würdest, wenn Du bist zu diesem Zeitpunkt beschäftigt gewesen wärst. Krankengeld ist sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Mit dem ersten Tag Deiner Arbeitsfähigkeit bzw. dem Ende des Krankengeldes meldest Du Dich beim Arbeitsamt.
Nach Ablauf des Krankengeldes kannst Du eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese mußt Du beim Renterversicherungsträger beantragen. Du solltest Dich gut 3 Monate vor Ablauf den Krankengeldes darum kümmern. Sie wird in der Regel auf Zeit gewährt. Und leider wird ein entsprechender Antrag in der Regel auch erst einmal abgelehnt. Dann legst Du Widerspruch ein, usw. Das Arbeitsamt läßt Dich bei gestelltem Antrag in der Regel in Ruhe.
Am besten informierst Du Dich also zuerst bei Deiner Krankenkasse wie das mit dem Auszahlungsschein geht und über das Ende des Krankengeldes. Und gut 3 Monate vor Ablauf informierst Du Dich über die Erwerbsminderungsrente. Über die Höhe der Rente und die Beantragung kannst Du Dich bei Deinem Rentenversicherungsträger informieren. Die haben in der Regel Stellen in allen größeren Städten. Außerdem kannst Du Dich bei einer Beratungsstelle erkundigen, z.B. beim VDK. Die haben auch Büros in größeren Städten und können Dich z.B. nach einer Ablehnung des Antrags unterstützen.
Tatsächlich ist es möglich, dass Dein Vertrag vom Arbeitgeber gekündigt wird, wenn abzusehen ist, dass Du nach zwei Jahren die Stelle nicht mehr antreten kannst. Die Informationen darüber sind vielfältig. Vielleicht gibst Du bei Google einmal "Kündigung Krankheit Jahre" ein und suchst Seiten aus Deutschland. 9 Monate kommt mir doch etwas kurz vor.
Günter