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Krankschreibung -Kündigung-Arbeitslos melden?

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gaga

Gast
Ich bin seit 9 Monaten krankgeschrieben.Jetzt droht mir die Kündigung. Kann in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr arbeiten. Muß ich mich da beim Arbeitsamt schon arbeitslos melden, obwohl ich noch Krankengeld bekomme?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin seit 9 Monaten krankgeschrieben.Jetzt droht mir die Kündigung. Kann in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr arbeiten. Muß ich mich da beim Arbeitsamt schon arbeitslos melden, obwohl ich noch Krankengeld bekomme?

Hallo ,
das Krankengeld wird bis zu 1.Jahr von der Krankenkasse gezahlt und danach zahlt die LVA bzw. die BFA das Krankengeld weiter .
Es kommt halt auf die Krankenkasse an und in welche man ist !

Wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht , dann soll er ruhig drohen😉 Je nach Einkommen - wenn du nicht mehr als 1000 Euro Netto hast - kannst du einen Beratungsschein beim Amtsgericht einholen bzw. beim Anwalt beantragen , wenn du gekündigt werden solltes. Eine Fristlose
Kündigung wegen Krankheit ist Rechtswidrig .

VG Ollie
 
gaga, es wäre ratsam sich zu informieren ob Du eventuell eine Abfindung bekommen könntest. Im Betriebsrat haben wir soetwas für Kollegen häufig vorgeschlagen und durchgeboxt. Kommt aber darauf an wie lange Du bei der Fa. warst.
 
Hallo!

Ich bin zur Zeit arbeitslos und habe sehr blöde Erfahrungen mit dem Arbeitsamt gemacht.

Also wenn man weiß, das man arbeitslos wird, sollte man sich 3 Monate im Vorraus arbeitslos melden, sonst droht eine Geldsperre.

Noch ein Tipp wenn es zur Arbeitslosigkeit kommt: Immer selbst drum kümmern! Die vom Arbeitsamt haben 1. Keine Ahnung und sind 2.Total Unfreundlich

Viel Glück!

Gute Besserung!

Liebe Grüsse

Thalion🙂
 
Hallo ,
das Krankengeld wird bis zu 1.Jahr von der Krankenkasse gezahlt und danach zahlt die LVA bzw. die BFA das Krankengeld weiter .
Es kommt halt auf die Krankenkasse an und in welche man ist !

Wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht , dann soll er ruhig drohen😉 Je nach Einkommen - wenn du nicht mehr als 1000 Euro Netto hast - kannst du einen Beratungsschein beim Amtsgericht einholen bzw. beim Anwalt beantragen , wenn du gekündigt werden solltes. Eine Fristlose
Kündigung wegen Krankheit ist Rechtswidrig .

VG Ollie


Der einzige der es gerafft. 😉 Meinen vollsten Respekt Ollie.

nolava
 
Hallo gaga,

nach fristlos klingt das aber nicht!

Wie hat sich denn Dein Arbeitgeber geäußert?
Gibts nen Betriebsrat?

Du kannst ja auch beim Arbeitsamt anfragen.
Und/oder bei der Gewerkschaft.

Hast du einen Arbeitsrechtschutz?
Die müssten Dir helfen.

Wenn nein, kannst du ja den weg von Ollie wählen.

Gruß Hajooo
 
Hallo Gaga

Ich bin seit 9 Monaten krankgeschrieben.Jetzt droht mir die Kündigung. Kann in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr arbeiten. Muß ich mich da beim Arbeitsamt schon arbeitslos melden, obwohl ich noch Krankengeld bekomme?
Solange Du kontinuierlich krank geschrieben bist und Dir Krankengeld zusteht, mußt Du Dich nicht beim Arbeitsamt melden. Du kannst Dich weder arbeitssuchend melden, noch hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie werden Dich wieder nach hause schicken.

Das Krankengeld wird grundsätzlich 78 Wochen wegen derselben Krankheit jeweils innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Egal, ob Du an einem Stück arbeitsunfähig warst, oder mehrmals. Wenn Du also vorher schon einmal wegen derselben Krankheit krank geschrieben warst, und das nicht lange zurückliegt, zählt dieses Krankengeld zu den 78 Wochen. Genauso, wie der 3-Jahres-Zeitraum bereits zu diesem Zeitpunkt beginnt. Den genauen Zeitpunkt, an dem die Zahlung des Krankengeldes endet, erfährst Du bei Deiner Krankenkasse. Bis dahin ändert sich auch nichts an der Höhe des Krankengeldes.

Wenn Du nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehst, entfällt die übliche Krankmeldung. Bei Deiner Krankenkasse bekommst Du einen Auszahlungsschein. Den füllt Dir Dein Arzt rückwirkend aus, also z.B. für die vorangegangenen 4 Wochen. Darauf wird auch vermerkt, ob Du weiterhin arbeitsunfähig bist, oder nicht. Diese Bescheinigung schickst Du dann an Deine Krankenkasse. Daraufhin wird Dir das Geld überwiesen. Genaueres dazu kann Dir Deine Krankenkasse sagen.

Endet Dein Arbeitsverhältnis während Deiner Krankheit, bekommst Du nach deren Ende ganz normal Arbeitslosengeld, wie Du es bekommen würdest, wenn Du bist zu diesem Zeitpunkt beschäftigt gewesen wärst. Krankengeld ist sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Mit dem ersten Tag Deiner Arbeitsfähigkeit bzw. dem Ende des Krankengeldes meldest Du Dich beim Arbeitsamt.

Nach Ablauf des Krankengeldes kannst Du eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese mußt Du beim Renterversicherungsträger beantragen. Du solltest Dich gut 3 Monate vor Ablauf den Krankengeldes darum kümmern. Sie wird in der Regel auf Zeit gewährt. Und leider wird ein entsprechender Antrag in der Regel auch erst einmal abgelehnt. Dann legst Du Widerspruch ein, usw. Das Arbeitsamt läßt Dich bei gestelltem Antrag in der Regel in Ruhe.

Am besten informierst Du Dich also zuerst bei Deiner Krankenkasse wie das mit dem Auszahlungsschein geht und über das Ende des Krankengeldes. Und gut 3 Monate vor Ablauf informierst Du Dich über die Erwerbsminderungsrente. Über die Höhe der Rente und die Beantragung kannst Du Dich bei Deinem Rentenversicherungsträger informieren. Die haben in der Regel Stellen in allen größeren Städten. Außerdem kannst Du Dich bei einer Beratungsstelle erkundigen, z.B. beim VDK. Die haben auch Büros in größeren Städten und können Dich z.B. nach einer Ablehnung des Antrags unterstützen.

Tatsächlich ist es möglich, dass Dein Vertrag vom Arbeitgeber gekündigt wird, wenn abzusehen ist, dass Du nach zwei Jahren die Stelle nicht mehr antreten kannst. Die Informationen darüber sind vielfältig. Vielleicht gibst Du bei Google einmal "Kündigung Krankheit Jahre" ein und suchst Seiten aus Deutschland. 9 Monate kommt mir doch etwas kurz vor.

Günter
 
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