Uri
Aktives Mitglied
"Unzumutbarkeit" müsste vom Mieter im Zweifel vor Gericht bewiesen werden.Du MUSST die Kündigungsfrist nicht einhalten, da die Zustände unzumutbar sind.
Der Richter würde fragen, ob zumindest eine Abmahnung erfolgt ist. Die Latte für fristlose Kündigungen hängt hoch.
Die Vermieterin kann einfach einen MB beantragen, wenn die 3 Monate nicht bezahlt werden.
Kein Widerspruch = Gerichtsvollzieher
Widerspruch = Prozesstermin, wo die Gültigkeit der Fristlosen abgehandelt wird
Die TE könnte nur darauf hoffen, dass die Vermieterin keinen MB auf die Reihe bekommt. Dann wäre sie kostengünstig raus. Meines Wissens nach wäre die Forderung aber erst in 12/2022 verjährt.
Falls die TE tatsächlich eine Fristlose abschicken will, soll sie wenigstens "hilfsweise, zum regulären nächstmöglichen Termin" reinschreiben, weil sie sonst Gefahr läuft ganz ohne Kündigung dazustehen.