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Kündigung durch (freizeitlichen) Drogenkonsum?

Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps.

Was du in deiner Freizeit tust, geht keinen etwas an, solange du nicht
a) gegen arbeitsethische Vorgaben verstößt, die du irgendwann unterschrieben hast
b) rechtliche Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung sprechen
c) deine Arbeitsleistung beeinträchtigt ist.
 
Es ist nicht vollkommen egal was man in der Freizeit macht. Wenn das Image des Arbeitgebers und/oder die Arbeitsleistung durch Drogenkonsum beeinträchtigt wird, kann es durchaus Konsequenzen ziehen.
Aber in deinem Fall dürfte keine Kündigung erfolgen. Aber dein Ruf könnte ruiniert werden, wenn Gerüchte zu deiner Lieblingsbeschäftigung im Unternehmen entstehen. Du machst aber den Eindruck darauf zu achten, dass es nie soweit eskaliert.

Mein Tipp: Hole dir eine Rechtschutzsversicherung, wenn noch nicht vorhanden. In meinem Fall habe ich eine und kann jederzeit einen Anwalt/eine Anwältin über solche Dinge fragen. Manchmal ist es besser für gewisse Fälle Antworten von Expert*innen zu erhalten.
 
Danke für all eure Antworten!



Ich habe weder Stress, noch liegt mir etwas auf der Seele. Mir geht es zur Zeit sehr gut. Sonst hätte ich an dem Abend auch nichts konsumiert.
Du musst Dich hier nicht rechtfertigen ,
Du hattest nur eine arbeitsrechtliche Frage
Alles Gute Dir
 
Ich denke, das hat zwei Seiten.

Die eine Seite ist die arbeitsrechtliche. Da kann ich nicht erkennen, woher dir da Gefahr drohen sollte. Es ist deine Freizeit, du hast Drogen konsumiert, vielleicht (!) hat man dir das angemerkt, du hast ja aber, soweit wir wissen, nichts Verbotenes angestellt. Das Ansehen deines Arbeitgebers sehe ich da nicht beschädigt. Das ist letztlich deine ureigene Entscheidung, deine Freizeit, in der du tun kannst, was du tun willst.

Die andere Seite ist die menschliche. Leider machst du dich, wenn du an die falschen Kolleg:innen gerätst, durch solche unglücklichen Zufälle natürlich angreifbar. Das kann mit leisem Getuschel anfangen, wenn du ins Büro kommst, das kann weitergehen, wenn du z.B. mal einen Fehler machst. Wie schnell wird dann gesagt: "Klar, wer Drogen konsumiert..." Das ist weder sachgerecht noch anständig, aber leider oft die Realität. Kolleg:innen lieben es, über andere zu tratschen.

Ich würde in Zukunft darauf achten, derartige Aktivitäten an Orte zu verlegen, wo es zumindest unwahrscheinlich ist, auf Kolleg:innen zu treffen. Auch wenn das in der Praxis weder leicht umzusetzen ist noch hundertprozentig funktionieren wird.
 
Nur einmal googeln:
"Kündigung Freizeit Drogen"

Erstes Ergebnis:
"Drogenkonsum in der Freizeit stellt grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar."

Bitteschön. Quellen kannst du selber angucken.
 
Eine Alkohol- oder Drogensucht führt nur zur Kündigung, wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt ist und keine Besserung in Aussicht steht.
Das ist so nicht richtig. Es besteht eine Fürsorgepflicht und Sucht ist eine Krankheit.
Es gibt gewisse Kriterien, ab wann eine Entlassung möglich ist. Da dies aber für das Anliegen des TE nicht wichtig ist, gehe ich jetzt nicht näher darauf ein. Es ist ja weder die Arbeitsleistung beeinträchtigt, noch wurde während der Arbeitszeit konsumiert.
 

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