maximilian
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In einem Ausbildungsverhältnis besteht nach der Probezeit ein besonderer Kündigungsschutz. Reguläre Kündigungen (verschiedene Kündigungsgründe möglich), mit Kündigungsfrist, sind nicht möglich. Es sind nur solche Gründe für eine Kündigung zulässig, die bei einem normalen Arbeitnehmer für eine außerordentliche, also fristlose, Kündigung, gelten.
Man muss also schon viel auf dem Kerbholz sammeln, mehr als einen unentschuldigten Fehltag während der Arbeitszeit (nicht während der Berufsschulphase AFAIK), Diebstahl, Beleidigung, solche Sachen. Aber die üblichen Kündigungsgründe reichen nicht.
Am besten Beratungsschein beim Amtsgericht holen und sich beim Arbeitsrecht-Fachanwalt beraten lassen. Oder beim Betriebsrat, oder der Jugendvertretung, falls es sowas gibt.
Man muss also schon viel auf dem Kerbholz sammeln, mehr als einen unentschuldigten Fehltag während der Arbeitszeit (nicht während der Berufsschulphase AFAIK), Diebstahl, Beleidigung, solche Sachen. Aber die üblichen Kündigungsgründe reichen nicht.
Am besten Beratungsschein beim Amtsgericht holen und sich beim Arbeitsrecht-Fachanwalt beraten lassen. Oder beim Betriebsrat, oder der Jugendvertretung, falls es sowas gibt.