Micky
Sehr aktives Mitglied
nicht kündigen sondern "ruhen" lassen---beitragsfrei...?!
WENN man schon mal eine KLV abschloß und selbige NICHT deshalb günstig ist,weil man deren Beiträge als "Kosten" gegenrechnen kann (gewerbliche Immo-Finanzierung -DORT sind die Einzahlungen geltend) ,
sollte man doch aber nicht den nächsten Fehler nachlegen.
Sinnvoller,als "Kündigen" erscheint mir das "Beitragsfreistellen" oder der Verkauf (bei KLV) --und sei es,durch private Übertragung an jemanden,dem genau das halt sinnvoll erscheint--> z.B. ein Selbstständiger,der die Einzahlungen als Kosten "nutzen" kann.
Beim Bausparvertrag gibt es auch ,meiner Privatlaienmeinung nach,ebenfalls
eine sinnvollere Variante als "Kündigen und Auszahlen".
Da verliert man doch ALLE bisherigen staatlichen Zulagen rückwirkend?! Das wäre doch NOCH depperter?!
Oder nicht?
Ich würde eher raten,die Verträge UMZUSTELLEN--> nur noch die MINDESTSPARSUMME,um die staatlichen Förderbeträge abzufassen.
DANN könnte sich das Produkt "rechnen",wenn auch nicht "lohnen".
DAS sagte mir immer mein StB.
Bitte--- mal aus Sicht des selbsterklärten "Fachmannes" mir beantworten - wo läge hier ein Logikfehler meinerseits ?
(Einfach nur zzu schreiben "KÜNDIGEN,DAS IST ALLES SCHROTT" ,erscheint mir zu oberflächlich.Und auch fahrlässig...wegen der Verluste.
Ich hab DESHALB keinen Bausparvertrag -weil ich "werberesistent" bin 😛 ,weil ich kein Lohnempfänger war (Arbeitgeberleistung entfällt) und weil Flexibilität ( völlig unkonstante Schwank-Einkünfte) und Direktanlage (selbstgenutzte bzw.vermietete Immobilien) bei mir mehr Sinn machte.
WENN man schon mal eine KLV abschloß und selbige NICHT deshalb günstig ist,weil man deren Beiträge als "Kosten" gegenrechnen kann (gewerbliche Immo-Finanzierung -DORT sind die Einzahlungen geltend) ,
sollte man doch aber nicht den nächsten Fehler nachlegen.
Sinnvoller,als "Kündigen" erscheint mir das "Beitragsfreistellen" oder der Verkauf (bei KLV) --und sei es,durch private Übertragung an jemanden,dem genau das halt sinnvoll erscheint--> z.B. ein Selbstständiger,der die Einzahlungen als Kosten "nutzen" kann.
Beim Bausparvertrag gibt es auch ,meiner Privatlaienmeinung nach,ebenfalls
eine sinnvollere Variante als "Kündigen und Auszahlen".
Da verliert man doch ALLE bisherigen staatlichen Zulagen rückwirkend?! Das wäre doch NOCH depperter?!
Oder nicht?
Ich würde eher raten,die Verträge UMZUSTELLEN--> nur noch die MINDESTSPARSUMME,um die staatlichen Förderbeträge abzufassen.
DANN könnte sich das Produkt "rechnen",wenn auch nicht "lohnen".
DAS sagte mir immer mein StB.
Bitte--- mal aus Sicht des selbsterklärten "Fachmannes" mir beantworten - wo läge hier ein Logikfehler meinerseits ?
(Einfach nur zzu schreiben "KÜNDIGEN,DAS IST ALLES SCHROTT" ,erscheint mir zu oberflächlich.Und auch fahrlässig...wegen der Verluste.
Ich hab DESHALB keinen Bausparvertrag -weil ich "werberesistent" bin 😛 ,weil ich kein Lohnempfänger war (Arbeitgeberleistung entfällt) und weil Flexibilität ( völlig unkonstante Schwank-Einkünfte) und Direktanlage (selbstgenutzte bzw.vermietete Immobilien) bei mir mehr Sinn machte.