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lbs bausparvertrag classic m kündigen/auflösen

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nicht kündigen sondern "ruhen" lassen---beitragsfrei...?!

WENN man schon mal eine KLV abschloß und selbige NICHT deshalb günstig ist,weil man deren Beiträge als "Kosten" gegenrechnen kann (gewerbliche Immo-Finanzierung -DORT sind die Einzahlungen geltend) ,
sollte man doch aber nicht den nächsten Fehler nachlegen.

Sinnvoller,als "Kündigen" erscheint mir das "Beitragsfreistellen" oder der Verkauf (bei KLV) --und sei es,durch private Übertragung an jemanden,dem genau das halt sinnvoll erscheint--> z.B. ein Selbstständiger,der die Einzahlungen als Kosten "nutzen" kann.

Beim Bausparvertrag gibt es auch ,meiner Privatlaienmeinung nach,ebenfalls
eine sinnvollere Variante als "Kündigen und Auszahlen".

Da verliert man doch ALLE bisherigen staatlichen Zulagen rückwirkend?! Das wäre doch NOCH depperter?!
Oder nicht?

Ich würde eher raten,die Verträge UMZUSTELLEN--> nur noch die MINDESTSPARSUMME,um die staatlichen Förderbeträge abzufassen.
DANN könnte sich das Produkt "rechnen",wenn auch nicht "lohnen".

DAS sagte mir immer mein StB.

Bitte--- mal aus Sicht des selbsterklärten "Fachmannes" mir beantworten - wo läge hier ein Logikfehler meinerseits ?

(Einfach nur zzu schreiben "KÜNDIGEN,DAS IST ALLES SCHROTT" ,erscheint mir zu oberflächlich.Und auch fahrlässig...wegen der Verluste.

Ich hab DESHALB keinen Bausparvertrag -weil ich "werberesistent" bin 😛 ,weil ich kein Lohnempfänger war (Arbeitgeberleistung entfällt) und weil Flexibilität ( völlig unkonstante Schwank-Einkünfte) und Direktanlage (selbstgenutzte bzw.vermietete Immobilien) bei mir mehr Sinn machte.
 
Wenn man nun aber Angst hat KLV oder BSV zu kündigen, aus Angst vor Verlusten, dann sollte man sich doch erst einmal mathematisch durchrechnen welche Verluste man erleiden würde.
(Welche "Zulagen" hat man bekommen, usw. ) und dann wird man erkennen das das meiste nur Augenwischerei war.

Der grösste Verlust (supergau) den man erleidet und erleiden kann ist den Vertrag weiter zu führen.
Wenn man den Vertrag weiter führt dann erleidet man also Verluste aus Angst vor Verlusten (weil man ja nicht gekündigt hat) die evtl. bei Kündigung kommen könnten.🙂

Aber jeder soll seine eigenen Verluste machen....
 
Witwen, die finaziell abgesichert sind, weil der Ernährer frühzeitig verstorben ist...
Das kenne ich auch. Ich rede hier ja über eine Kapital-Lebensversicherung und nicht über eine Risiko Lebensversicherung.
Für Zweiteres bin ich auch.

Man sollte nicht immer alles über einen Kamm scheren und den Leuten nicht so einen pauschalen Blödsinn erzählen.

Natürlich haben Lebensversicherungen, wie auch Bausparverträge ihre Daseinsberechtigung. Es kommt immer auf die Situation des Einzelnen, die Riskikobereitschaft, den Vorsorgegedanken, das Sicherheitsbedürfnis und darauf was er mit dem Geld vorhat an, um den Einzelnen zu dem einen oder anderen Produkt zu raten, muss man seine persönliche Situation kennen. Alle pauschalen Ratschläge und Aussagen ..."dies und das kannst Du immer in die Tonne klopfen" sind völlig unseriös.
Dann schliesst doch weiterhin ab ist doch toll 😀😀

Hier hilft nur Kündigung

Vorwort:
Eigentlich schließen sich die Begriffe legal und Betrug aus. Das man dies, was die Lebensversicherungen mit Ihren "Kunden", welche durch den Abschluss einer dieser Kapital Lebensversicherungen automatisch zu Opfern werden, tun ungestraft als legalen Betrug bezeichnen kann sagt eigentlich schon alles aus.
Dies bestätigte u.a. auch das Langericht Hamburg (AZ 74 047/83) im Juni 1983 und seitdem hat sich nichts geändert, eher noch verschlechtert.
Betrachten wir einmal die Fakten

-Lebensversicherungen werben mit der Aussage von Renditen von 6 bis 7 Prozent; und/oder mit sogenannten Garantierenditen oder Verzinsungen. Was sie verschweigen ist von was diese Verzinsungen und/oder Renditen erzielt werden.
-Wussten Sie, dass von den eingezahlten Beiträgen ein beliebig(!) hoher Anteil an Kosten einbehalten werden kann. Wir haben schon Verträge gesehen, bei denen bei Ablauf weniger herauskam, als der Kunde insgesamt an Beiträgen entrichtet hat. Da Sie als Kunde keinen Kontoauszug wie z.B. bei der Bank bekommen, können Sie auch nicht nachvollziehen für welche Dienstleistung wie viel an Kosten aus dem Guthaben entnommen wurde.
-Also kann man zusammen fassen, dass nur der Betrag - der sogenannte "Sparanteil" - der nach sämtlichen Kosten übrig bleibt, verzinslich angelegt wird. Dieser Sparanteil kann sogar - je nach "wirtschaftlicher Lage" des Unternehmens - auch 0,- Euro betragen. Die Verbraucherschützer bestätigen diese Berechnungen, wonach die echte Rendite auf den eingezahlten Beitrag oftmals nur zwischen 1 - 2 % liegt.
-Die Höhe der Kosten ist nicht garantiert. Das bedeutet, dass wenn Sie beispielsweise 100,- Euro monatlich einzahlen, Ihnen die Versicherung von jedem Beitrag z.B. 30% an Kosten einbehält. Die 2,25% Zinsen erhalten Sie dann auf den Sparanteil von 70%.

Und jetzt kommt's: Weil die Kosten in solchen Verträgen nicht garantiert(!) sind, kann bei "schlechter wirtschaftlicher Lage" sogar bis zu 100% Ihres Beitrages für Kosten einbehalten werden. Auf den Rest - den sogenannten "Sparanteil" in Höhe von 0,- Euro - bekommen Sie dann 2,25% Zinsen. Garantiert! Super Rendite.
Sie finanzieren mit Ihren Beiträgen den Prozess gegen sich selbst

Eine gängige Praxis der Versicherungsgesellschaften ist, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Rückkaufswert und der Rendite nicht einverstanden ist und er sich zur Wehr setzt, muss er sich auf langwieriges und teures Prozessieren gefasst machen.
Die Gegenseite finanziert dabei ihre besten Anwälte aus den Beiträgen der Versicherungsnehmer. Diese Art des Umgangs mit reklamierenden Kunden scheint sehr preisgünstig zu sein, denn im Schnitt fließen ca. 15% der Beitragseinahmen der Versicherer in die Abwehr/Nachregulierung von berechtigten Kundenforderungen.
Man muss sich das einmal verdeutlichen: Sie als Kunde mit berechtigten Ansprüchen finanzieren mit Ihrem eigenen Geld den Prozess gegen sich selbst!
Sogar der Garantiezins ist niedrig

Seit dem 1. Januar 2007 beträgt der Garantiezins für Lebensversicherungen 2,25 Prozent. Das ist der niedrigste Wert und Rendite in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Auf welches Kapital wird der Garantiezins Lebensversicherung also bezogen ? Vom eingezahlten Beitrag werden Verwaltungs- und Betriebskosten abgezogen. Auch die Prämie für den Berater wird aus diesem Kapital entnommen. Für den Todesfallschutz wird ebenfalls ein Teil entnommen. Am Ende verbleiben etwa 60-75 Prozent der eingezahlten Beiträge.
Der Garantiezins der Lebensversicherung gilt nur für diese verbleibende Summe und nicht für die Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge.
Warum schaut der Staat zu ?

Die Lebensversicherer und der Staat arbeiten einhellig zusammen, da der Staat sich hier billige langfristige Kredite verschafft. Man kann also, wenn man in eine Lebensversicherung einzahlt dies als Steuer für Dumme bezeichnen. Deswegen ist die Kapital Lebensversicherung auch legal.
Lebensversicherung ist sicher?

Die Lebensversicherung ist nur ein Versprechen, auf das Sie als Kunde hoffen müssen, dass es irgendwann einmal eingelöst wird. Für die Altersabsicherung (Versorgungslücke) also denkbar ungeeignet. Siehe Pleite der Mannheimer Lebensversicherung.
Warum nur?

Der Grund dass die Menschen noch so viele Abschlüsse tätigen, ist die Unsicherheit in den Zeiten von Hartz VI und Riester. Und genau diese Unsicherheit ist vom Staat und den Versicherungsunternehmen gewollt und ermöglicht den Versicherungen weiter legal zu verarschen. Hier hilft nur Kündigung.
(Quelle: Kanzleihomepage)
 
Hallo,

ich habe mich in der letzten Zeit auch umfassend mit dem Thema befasst, da wir ein Haus bauen wollen und da wollten wir ggf. unser Erspartes einfließen lassen. Bausparen oder Wohn-Riester... haha...
Sinnvoll für alle, die bis zu ihrem 85. Lebensjahr definitiv in dem Haus das durch diese Verträge mitfinanziert wurde selbst wohnen werden. Andernfalls (bei Verkauf/Auszug) müssen die vom Staat erbrachten Vorteile (Zulagen, Steuerbegünstigungen) zurückgezahlt werden!

Sprich: Falls etwas unvorhergesehenes eintreffen sollte (auf dem Weg zu seinem 85. Geburtstag!), z.B. ein Umzug aus arbeitstechnischen Gründen oder ggf. ein Notverkauf, dann müssen die bis dahin gewährten staatlichen Vorteile (alle Zulagen während der Vertragslaufzeit sowie die steuerlichen Vorteile über Jahre hinweg) zurückgezahlt werden. Wenn man sich das einmal zusammenrechnet, wird man allerdings ganz schön dumm aus der Wäsche gucken... Das kann einen, falls man noch nicht ruiniert ist, dann ruinieren!!!

Bei Vertragsabschluss hat uns Niemand darauf hingewiesen - ist ja klar, dann würde keiner mehr diese Verträge abschließen. Wer will denn, dass andere mit seinem Geld arbeiten können ohne dass man selbst davon in irgendeiner Weise Vorteile davon hat (ausgenommen man kann mit 20 Jahren schon sagen, dass man definitiv bis 85 in dem mit diesen Verträgen finanzierten Haus wohnen bleibt).

Wir haben unsere Verträge somit form und fristgerecht (schriftliche Kündigung reicht definitiv!!!Am Besten per Einschreiben) gekündigt, so dass wir zumindest dieses Geld (die staatlichen Zulagen wurden natürlich abgezogen) zur Verfügung hatten, bzw. dieses Geld jetzt für uns bereits schon auf dem Tagesgeldkonto viel mehr Zinsen/Ertrag bringt. Hätten wir die Verträge ruhen lassen, dann wäre es früher oder später auf das Gleiche hinausgelaufen mit einer Ausnahme:
Wir hätten nicht so viele Zinsen bekommen.

Auf dem Weg zur Kündigung hatten wir jedoch viel Ärger!!! Es hieß wir müssten uns erst noch einmal beraten lassen, erst dann würden die das Kündigungsformular aushändigen dürfen. Ohne das Ausfüllen dieses Formulars währe eine Kündigung angeblich nicht durchzuführen... Ja, genau... und wer die ganze Zeit versucht hat uns zu veralbern, der sollte uns dann auch kennen lernen!!! Rein rechtlich gesehen kann jeder Vertrag mit einem einfachen Brief, schriftlich gekündigt werden! Das wissen diese Unternehmen auch ganz genau...aber man kann es ja mal versuchen...Sobald man mit dem Anwalt droht bekommt man dieses Formular doch tatsächlich per Post zugeschickt. Man füllt es aus ... und achte auf das vorgedruckte Datum (da wurde mal eben 1 Monat dazugemogelt). Die Mitteilung, das Datum der 1. schriftlichen Kündigung zur Berechnung des Auszahlungsdatums unter Berücksichtigung der Frist heranzuziehen ist hier in jedem Fall noch einmal sinnvoll! Die bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung wird komplett ignoriert. Man kann es ja wieder versuchen...vielleicht merkt es keiner?
Aber nicht mit uns!!!

Besser so schnell wie möglich kündigen!!! Auf keinen Fall beitragsfrei stellen lassen, denn dann verliert man eher als dass man gewinnt.

Vorsicht bei diesen Verträgen!!!
 

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