Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Lug und Betrug

Hallo Portion Control,

schau mal hier: Lug und Betrug.
Hier findest du vielleicht was du suchst.

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wie glaubst du jetzt genau, sollte das von statten gehen?
Ja, man kann einen Ehegatten nicht einfach aus der Wohnung schmeißen. Das gilt auch dann, wenn diese einem Ehegatten allein gehört oder einer allein der Mieter ist. Beide haben als Eheleute einen Anspruch, dort zu wohnen.

"Rauswerfen"geht erst, wenn das Trennungsjahr beginnt. Und wann das ist, ist im Zweifel strittig, da der beste Nachweis, nämlich getrennter Wohnraum, nicht gegeben ist.

Im Zuge des Ehesxheidung können beide Ehepartner die Zuweisung der ehelichen Wohnung verlangen, dann wird das mitverhandelt. Verkaufen geschiedene Eheleute einander Anteile am einer Immobilie, kann unter bestimmten Umständen Spekulstionssteuer für den Verkäufer anfallen.

Und mit Auszug wurd der betreffende Elternteil unterhalstspflichtig für seine Klnder. Entsprechend hat dieser kein Interesse daran, auszuziehen. Schliesslich wirkt sich der Auszug auch auf den Zugewinnanspruch beider Eheleute aus. Maßgebend ist nämlich, was man am Tag der Trennung auf dem Konto hatte.

Und falls das alles in einem Ehevertrag geregelt ist, kann man den durch einen Anwalt abgrasen, was alles rechtswidrig daran ist und ob dann die entsprechende Regelung oder gleich der ganze Vertrag hinfällig wird.

Also Ehe und Auszug wirkt sich immer auf beide Eheleute aus. Man sollte da genau wissen, was die Folgen davon sein können. Es geht um weit mehr als nur die Frage, wo der Ehemann unterkommt.
 

LFM

Aktives Mitglied
Ja, man kann einen Ehegatten nicht einfach aus der Wohnung schmeißen. Das gilt auch dann, wenn diese einem Ehegatten allein gehört oder einer allein der Mieter ist. Beide haben als Eheleute einen Anspruch, dort zu wohnen.

"Rauswerfen"geht erst, wenn das Trennungsjahr beginnt. Und wann das ist, ist im Zweifel strittig, da der beste Nachweis, nämlich getrennter Wohnraum, nicht gegeben ist.

Im Zuge des Ehesxheidung können beide Ehepartner die Zuweisung der ehelichen Wohnung verlangen, dann wird das mitverhandelt. Verkaufen geschiedene Eheleute einander Anteile am einer Immobilie, kann unter bestimmten Umständen Spekulstionssteuer für den Verkäufer anfallen.

Und mit Auszug wurd der betreffende Elternteil unterhalstspflichtig für seine Klnder. Entsprechend hat dieser kein Interesse daran, auszuziehen. Schliesslich wirkt sich der Auszug auch auf den Zugewinnanspruch beider Eheleute aus. Maßgebend ist nämlich, was man am Tag der Trennung auf dem Konto hatte.

Und falls das alles in einem Ehevertrag geregelt ist, kann man den durch einen Anwalt abgrasen, was alles rechtswidrig daran ist und ob dann die entsprechende Regelung oder gleich der ganze Vertrag hinfällig wird.

Also Ehe und Auszug wirkt sich immer auf beide Eheleute aus. Man sollte da genau wissen, was die Folgen davon sein können. Es geht um weit mehr als nur die Frage, wo der Ehemann unterkommt.
Oh je, wie kompliziert das alles ist.

Jetzt wird sicher schon darüber gestritten, wann denn der Tag der Trennung ist oder @Pbchen ?
Wegen Kontostand am Tag der Trennung z.B.

Geht die Schlammschlacht schon los zwischen euren Anwälten?
 

Pbchen

Mitglied
Ja, man kann einen Ehegatten nicht einfach aus der Wohnung schmeißen. Das gilt auch dann, wenn diese einem Ehegatten allein gehört oder einer allein der Mieter ist. Beide haben als Eheleute einen Anspruch, dort zu wohnen.

"Rauswerfen"geht erst, wenn das Trennungsjahr beginnt. Und wann das ist, ist im Zweifel strittig, da der beste Nachweis, nämlich getrennter Wohnraum, nicht gegeben ist.

Im Zuge des Ehesxheidung können beide Ehepartner die Zuweisung der ehelichen Wohnung verlangen, dann wird das mitverhandelt. Verkaufen geschiedene Eheleute einander Anteile am einer Immobilie, kann unter bestimmten Umständen Spekulstionssteuer für den Verkäufer anfallen.

Und mit Auszug wurd der betreffende Elternteil unterhalstspflichtig für seine Klnder. Entsprechend hat dieser kein Interesse daran, auszuziehen. Schliesslich wirkt sich der Auszug auch auf den Zugewinnanspruch beider Eheleute aus. Maßgebend ist nämlich, was man am Tag der Trennung auf dem Konto hatte.

Und falls das alles in einem Ehevertrag geregelt ist, kann man den durch einen Anwalt abgrasen, was alles rechtswidrig daran ist und ob dann die entsprechende Regelung oder gleich der ganze Vertrag hinfällig wird.

Also Ehe und Auszug wirkt sich immer auf beide Eheleute aus. Man sollte da genau wissen, was die Folgen davon sein können. Es geht um weit mehr als nur die Frage, wo der Ehemann unterkommt.
In meinem Fall geht es. Und da mein Mann mich mittlerweile stalkt werd ich es tun.
es geht hierbei um das Kindeswohl
Durch das krasse Fremdgehen gibt es Streit und er muss raus. Vereinfacht gesagt. (Laut meiner Anwältin)
Ab dann muss er zahlen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
In meinem Fall geht es. Und da mein Mann mich mittlerweile stalkt werd ich es tun
Ja, es gibt Möglichkeiten. Unmittelbar geht das z.B. durch Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz, das wäre dann ein befristetes Näherungsverbot. Oder eine Scheidung als Härtefall, dann braucht es kein Trennungsjahr, und du lässt dir diese Wohnung zuweisen. Oder es steht irgendwas im Ehevertrag, was einfach vollzogen werden kann.

Lass dir das genau erklären, was gemacht werden soll und welche Folgen das hat.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
In meinem Fall geht es. Und da mein Mann mich mittlerweile stalkt werd ich es tun.
es geht hierbei um das Kindeswohl
Ja, so wird es sein.

Wie wird das umgesetzt ?

Kommt die Polizei und führt ihn ab ?

Wie stalkt er dich und was hat sein Verhalten primär mit den Kindern zu tun ?

Weshalb soll er wegen seinen Neigungen ein schlechter Vater sein ?

Mittlerweile tut mir der Mann richtig leid. :(

7 Jahre Sonnenschein, gefolgt von einem Zunami. :(:(:(
 

Selbst-Bewusst77

Aktives Mitglied
Mittlerweile tut mir der Mann richtig leid. :(

7 Jahre Sonnenschein, gefolgt von einem Zunami. :(:(:(
Mir nicht. Mit der Taufpatin der Kinder und besten Freundin zu bescheissen, außerdem mit der Praktikantin und als Lehrer "Liebesfilme" mit ehemaligen Schülerinnen zu drehen ist einfach nur noch verkommen.
Und das alles während er zu Hause nicht nur eine Frau, sondern auch kleine Kinder hat.
Jetzt zu betteln wirkt schwach.
Er zahlt den Preis für seine Rücksichtslosigkeit, auch gegenüber den eigenen Kindern, da die Töchter ja befreundet waren. Hätte er sich vorher überlegen müssen.

Außerdem war der Sonnenschein ja offensichtlich nur Fassade vor dem Regen dahinter.

Liebe TE - du hast jedes Recht Dir nach diesem Verrat ohne jedes schlechte Gewissen eine glückliche Zukunft an der Seite Deiner Kinder zu sichern.
 

Stefffi

Aktives Mitglied
Mir tut der Mann nicht leid. Er wusste genau was er da tut, was er die ganze Zeit heimlich gemacht hat.
Ich bin ein wenig vorsichtig mit der Kindeswohlgefährdung. Dass er sich schei.. gegenüber der Mutter verhält, ist nicht gleichzeitig eine Kindeswohlgefährdung. Die Kinder müssen direkt betroffen sein.
Er kann da ganz schnell den Ball zurückgeben, so in der Art, er darf die Kinder nicht sehen, Mutter verweigert den Umgang etc.
Nur, er muss da aktiv werden, und sich um den Umgang mit den Kindern kümmern. Das ist wiederum nicht die Aufgabe der Mutter.
 

LFM

Aktives Mitglied
Ja, so wird es sein.

Wie wird das umgesetzt ?

Kommt die Polizei und führt ihn ab ?

Wie stalkt er dich und was hat sein Verhalten primär mit den Kindern zu tun ?

Weshalb soll er wegen seinen Neigungen ein schlechter Vater sein ?

Mittlerweile tut mir der Mann richtig leid. :(

7 Jahre Sonnenschein, gefolgt von einem Zunami. :(:(:(
Mir scheint du glaubst der TE nicht so richtig, in der Story, was sie schildert, was ihr Mann da abgezogen hat. Ich glaub ihr.

Ja, diese Beziehung/Ehe hat sich damit wohl damit völlig nachvollziehbar erledigt.

Ob er ein guter oder schlechter Vater ist, wissen wir nicht. Gekümmert zu haben um seine Kinder scheint er sich wenig - dafür das alte Haus renoviert und mit seiner Herrin, der Ex-Patin und Ex-Freundin seiner Kinder seinem krassen Fetisch nachgegangen auf dem Rücken und in Unwissenheit der TE und ihrer Kinder und sie obendrein beum Ausleben des Fetischs noch verspottet.
Ich hab daher tatsächlich einige Zweifel, dass er ein guter Vater ist oder sein kann, wenn er sei en Fetisch in der krassen Art mit seiner Herrin weiter ausleben will - wenn man der Version der TE hier glaubt.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Mir scheint du glaubst der TE nicht so richtig
Das ist in diesem Forum nicht erlaubt !
wenn man der Version der TE hier glaubt.
Wie du hier ließt glauben fast ALLE der Version von @Pbchen.

Meine Lebenserfahrung hat mir gezeigt, daß es wertvoll ist beide Seiten zu hören. Ist dies nicht in naher Zukunft möglich, versuche ich mir durch nachfragen mein eigenes Bild zu schaffen, da ich weiß, daß nur in sehr, sehr wenigen Fällen nur eine Person "schuld" ist.

Anscheinend bin ich hier der einzige der das so sieht.
Da ich nicht der Nabel der Welt bin, darf das gerne so sein :)
Es ist hier ja nur das unreale Internet und keiner weiß wer auf der anderen Seite des Bildschirms sitzt ,🙋🌼👻🤡
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
T Trennung nach viralem und bezahltem Betrug Liebe 44
Leere?Zukunft Trennung - Betrug , Wahrheit wissen wollen? Liebe 204
H Verbot nach emotionalem Betrug Liebe 29

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben