mikenull
Urgestein
Ich glaube das Winnetou einem Interpretationsfehler zum Opfer fällt, der schon mal vorkommen kann.
Du bist also der Ansicht, daß derjenige, der ein Gesetz nicht kennt,
( Kinder sind Kinder bis zu 14 Jahren.... ) fahrlässig handelt und deswegen nicht bestraft werden kann?
Das ist falsch. Unwissenheit schützt keineswegs vor Strafe. Als Staatsbürger ist man verpflichtet die Gesetze zu kennen und sich danach zu verhalten. Dies gilt mit Einschränkungen nicht für Geisteskranke, Entmündigte ( vermutlich ) und für Kinder in verschiedenen Altersabstufungen. ( ein 17 Jähriger fällt unter das Jugendstrafrecht )
Du bist also der Ansicht, daß derjenige, der ein Gesetz nicht kennt,
( Kinder sind Kinder bis zu 14 Jahren.... ) fahrlässig handelt und deswegen nicht bestraft werden kann?
Das ist falsch. Unwissenheit schützt keineswegs vor Strafe. Als Staatsbürger ist man verpflichtet die Gesetze zu kennen und sich danach zu verhalten. Dies gilt mit Einschränkungen nicht für Geisteskranke, Entmündigte ( vermutlich ) und für Kinder in verschiedenen Altersabstufungen. ( ein 17 Jähriger fällt unter das Jugendstrafrecht )