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marco

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mikenull

Urgestein
Ich glaube das Winnetou einem Interpretationsfehler zum Opfer fällt, der schon mal vorkommen kann.
Du bist also der Ansicht, daß derjenige, der ein Gesetz nicht kennt,
( Kinder sind Kinder bis zu 14 Jahren.... ) fahrlässig handelt und deswegen nicht bestraft werden kann?
Das ist falsch. Unwissenheit schützt keineswegs vor Strafe. Als Staatsbürger ist man verpflichtet die Gesetze zu kennen und sich danach zu verhalten. Dies gilt mit Einschränkungen nicht für Geisteskranke, Entmündigte ( vermutlich ) und für Kinder in verschiedenen Altersabstufungen. ( ein 17 Jähriger fällt unter das Jugendstrafrecht )
 
Hallo mikenull,

schau mal hier: marco.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
Q

Querkopf

Gast
Mikenull und ich diskutieren hier gerade ausschließlich über die deutsche Gesetzeslage. Ob nun im Fall Marco die deutschen oder die türkischen Behörden zuständig sind (möglicherweise gibt es bei dieser Frage ja auch nationale Interessenkonflikte), ist dabei gar nicht relevant.
Es ist mir bekannt, was diskutiert wird.

Die deutsche Gesetzeslage ist bekannt und auch eindeutig.

Fakt ist, die zuständige Staatsanwaltschaft in Lüneburg hat bereits im Juni 2007 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Und nicht aus Spaß an der Freude sondern wegen dem gesetzlichen Auftrag.

Und nun ist das Thema für mich hier erledigt, da weiteres hin und her diskutieren zwecklos ist und nichts bringt.
 

mikenull

Urgestein
Das lohnt bei Dir nicht, Winnetou. Der Fall ist sonnenklar.
Diese § gelten. Das ist keine Frage. Man muß aber des Lesens kundig sein.
Die besagen doch nicht, daß jemand der ein Gesetz nicht kennt, deswegen nicht bestraft wird. Jeder !!!!! hat die Gesetze zu kennen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Und dann dieser Schwachsinn: Sie hat ihn ins Zimmer gelassen...Gibt es denn eine Verpflichtung das ich auf jemanden losgehe ( oder w..... ) der mich ins Zimmer läßt? Das ist aber unterste Schublade. Im letzten Abschnitt habe ich es Dir soweit wie möglich erklärt. Die U-Haft die er abgesessen hat, war doch nciht allein wegen der Beschuldigung des Mädchens. ( das wäre nicht möglich ) Sondern weil man die erwähnten Spuren gefunden hat. Und die können - das mußt ja selbst Du einsehen - eben nicht "fahrlässig" dorthin gekommen sein. Oder wie stellst Du Dir das denn vor? Es gibt nämlich keine Fahrlässigkeit in diesem Bereich. Aber das hatten wir eigentlich alles schon geklärt. Schuld an Deiner langen Leitung - das meine ich aber spaßhaft - sind die deutschen Medien, die bislang nur einseitig berichtet haben. ) und saudumme Politiker die sich drangehängt haben ) Kein Wort über die Qualen des Opfers und deren Eltern - ja eigentlich die beliebte Darstellung: Sie war selbst schuld, weil sie einen kurzen Rock anhatte.
So, und wenn Du es gar nicht begreifst, dann machs einfach wie ich, frage einen Rechtsanwalt.


Übrigens rudert der deutsche Verteidiger, genau wie ich es angekündigt habe, inzwischen vorsichtig rückwärts. Er wurde wohl von den türkischen Behörden angezeigt - ich weiß nicht warum - aber auch er spricht von der Verpflichtung zum 1.April in die Türkei zurückzukehren. Klar, der weiß auch, daß man dort vermutlich besser wegkommt - eben weil Madame Charlott dort kaum auftauchen wird. Na, und inzwischen ist der Bube auch so gestylt worden, das man ihm den Unschuldigen wohl auch in dieser Richtung abnehmen könnte. Ich denke, man wird ausgerechnet haben, was der Familie diese 8 Monate U-Haft an Barem einbringen wird. Ich glaube, daß in der BRD - das ist jetzt provokant gesagt - auch ein wegen eines Sexualdelikt Vorbestraften nicht die Haare ausgerissen werden. Es gibt da ja genug Beispiele.
 

mikenull

Urgestein
Das ist doch aber kein Beweis dafür, das wenn der Täter die Gesetzeslage nicht kennt, nicht bestraft wird.

Wenn dies bei Marco so zutreffen würde - könnte es - das habe ich auch hier geschrieben - ein Milderungsgrund sein.
Ich glaube aber auch, das es in der BRD - wenn die Verhandlung hiers ein sollte - nicht um schweren sexuellen Mißbrauch geht - sondern um die abgeschwächte Version. Da ist dei Mindeststrafe drei Monate.

Und zu gestern. Das tut mir leid. Aber ich habe als einzigster und erster hier den Reflex zuerst mal das Opfer zu sehen. Man kann sich den ganzen Thread mit den vielen Beiträgen durchlesen - es ist immer nur vom mutmaßlichen Täter die Rede. Wenn man den Fall aber mal anders durchspielen würde - und soviel Phantasie habe ich - und die Sache wäre mit einem deutschen Mädchen und einem türkischen Urlauber passiert - ja, was glaubst Du, wie die Verurteilungen hier aussähen? Ich fühle mich da auch ein wenig von "Freunden" verlassen, die die fürchterlichen mißbrauchten Kinderopfer beklagen und in der Regel "Schwanz ab" für den Täter fordern.
Hier aber über das mutmaßliche Opfer vornehm schweigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Q

Querkopf

Gast
Ich fühle mich da auch ein wenig von "Freunden" verlassen, die die fürchterlichen mißbrauchten Kinderopfer beklagen und in der Regel "Schwanz ab" für den Täter fordern.
Hier aber über das mutmaßliche Opfer vornehm schweigen.

In der Tat, da ist was Wahres dran. Aber das scheint jetzt hier der mainstream zu sein.

Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass einfach in dem Thread die Objektivität fehlt. Es ist eher ein Aufschrei gegen die türkischen Behörden. Um das Recht und das vermeintliche Opfer geht es doch nicht. Der vermeintliche Täter wird lediglich für Zwecke instrumentalisiert, die ich nicht in Ordnung finde.
 

mikenull

Urgestein
Ja, heute Morgen um 7 Uhr wurden zum erstenmal bei NTV in den Frühnachrichten junge Leute interviewt die sich vorsichtiger ausgedrückt haben: "Die Schuldfrage wäre ja noch nicht geklärt". Und der Anwalt rät ihm - zwecks entgültigen Freispruchs - am 1.April in der Türkei vor Gericht zu stehen.

( Zitat Winnetou )
Ich kann’s ja auch nochmal wiederholen... nicht, dass ein mutmaßlicher Täter die Gesetzeslage nicht kannte, führt zu Straffreiheit – sondern, dass er sich bei seinem Tun im Irrtum über einen entscheidenden Umstand (das Alter des Kindes) befand, und er somit selbst nicht von einer Strafbarkeit seines Handelns ausging. Mit anderen Worten, wenn bei „Tatbegehung“ kein Vorsatz bestand, eine Straftat zu begehen.

Dies hat aber in Deinem zitierten Beispielfall auch nicht zu einem Freispruch geführt. Die Tat selbst wurde - so wie ich es lese - vom Bundesgerichtshof nicht in Abrede gestellt. Dort wird also - das nehme ich jetzt mal voraus - eine Strafe gefällt werden.
Ich bleibe dabei: Da ein Kind ( bis 14 Jahren ) in sexuellen Dingen keine freie Willensentscheidung hat, ist der "Täter" verpflichtet, sich vorher kundig zu machen. Der Spruch "der Säugling hat gesagt er sei bereits 40 Jahre alt". ist eine Schutzbehauptung. ( es gibt ja aus gutem Grund eine weitere Klassifizierung von 14 - 0 Jahre nicht )
 

mikenull

Urgestein
Zunächst einmal ist der § 176 sonnenklar - dort steht nichts von wissentlich oder unwissentlich oder sonstwas. Und daher muß der Täter ( immer vorausgesetzt er ist einer ) verurteilt werden. Es gibt dann lediglich die Abstufungen Kind - Jugendlicher - Heranwachsender - oder Erwachsener, was den Täter betrifft.

Was die anderen "Beweise" betrifft. Dazu ist ja bisher nur gerüchteweise was bekannt. "Sollen" entlastet haben ist ja nichts.

Eigentlich findet sich bei Wikipedia alles dazu:

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Das geschützte Rechtsgut ist die "ungestörte sexuelle Entwicklung von Personen unter 14 Jahren" bzw. die "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen geschützte Gesamtentwicklung des Kindes". Der Gesetzgeber nimmt einen Schaden durch sexuelle Handlungen mit einem Kind an, ohne diesen begründen zu müssen. So ist der Gegenbeweis durch einen nicht erfolgten Schaden im konkreten Fall nicht zulässig.
Es ist somit unerheblich, ob die sexuellen Kontakte mit Einwilligung des Kindes geschahen und welches Alter der Täter hat. (Ausnahme: Eine Bestrafung nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt die Volljährigkeit des Täters voraus.) Kinder als Täter sind wegen der fehlenden Strafmündigkeit, deren Altersgrenze ebenfalls bei 14 Jahren liegt, vor Bestrafung, nicht jedoch vor Ermittlung geschützt. Auch jugendliche Täter haben mit juristischen Sanktionen zu rechnen. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind in etwa 6 Prozent der erfassten Fälle mit ermitteltem Tatverdächtigen bei sexuellen Handlungen mit Kindern die Verdächtigen selbst Kinder, insgesamt über 20 Prozent entfallen auf Kinder und Jugendliche.
------------------------

Bliebe noch die vage Möglichkeit, das Marco schuldunfähig wäre. Dazu müssten dann aber - das vermute ich - Gutachten gemacht worden sein. Bezweifle ich aber.



§ 3
Verantwortlichkeit
Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie der Familien- oder Vormundschaftsrichter.
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Meine Auffassung findest Du in anderen Foren auch. Du willst irgendwie ein Gesetz mit einem anderen rückgangig machen. Geht aber glaub nicht.....

Warte doch mal bei den "Fällen" ab, was für Strafen dabei herauskommen. Und warum.

Wäre vielleicht auch mal interessant, wenn Du Dir nicht nur den 15 sondern im besonderen mal den 17 duchliest. Denn dort wird das was Du immer reklamierst, dahingehend relativiert auf das was ich Dir beschrieben habe.
Wenn man die Möglichkeit zur Kenntnis hat, ist es sehr wohl strafbar. Wenn man diese nicht haben kann, ein Milderungsgrund.

Und bei Wikipedia findet sich sogar die Definition der "Fahrlässigkeit im Strafrecht" Hier:

Ein fahrlässig Handelnder will nicht bewusst gegen die Rechtsordnung verstoßen. Bei Anspannung aller seiner seelischen Kräfte hätte er aber erkennen können, dass sein Handeln für ein geschütztes Rechtsgut hätte gefährlich werden können. Das Tat- und damit das Unrechtsbewusstsein hätten in der konkreten Tatsituation somit für den Täter erlangbar sein müssen.

Darum geht es. Für den Täter ( wenn er denn einer wäre! ) wäre das Wissen über den Tatbestand erlangbar gewesen. Er hätte das Gesetz lesen können und sich von Frl.Charlott denAusweis zeigen lassen können. Und erst wenn das Fräulein mit einem gefälschten Pass aufgetreten wäre, dann könnte er straffrei bleiben. Denn der Gesetzgeber mutet niemand zu, gefälschte Papiere zu erkennen.
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Ja, richtig. Jetzt hast Du`s wahrscheinlich auch. Die Urteile wurden aufgehoben - aber es ist niemand freigesprochen worden. Es wird neu verhandelt und danach kann man schelten. Mit dem 17 müsste eigentlich alles klar sein.
Ja, Marco hatte alle Möglichkeiten die Gesetze zu kennen udn sich zu vergewissern wie alt die Dame ist.
 
G

Gelöscht 7625

Gast
meine freundin ist 13..die würd abends eigentlich nicht so ausgehen..disco oder sowas....auch nicht in einer ferienanlage....und ihre mum würds niemals erlauben...das denk ich dazu..und ich hab mit meiner freundin drüber geredet...sie findet es auch bissi schräg dass die mit dem aufs zimmer ging..und die mum wohl nix von wusste.
wer war noch mit aufm zimmer?ihre ältere schwester?und noch andre ...nöh?
nuja....komisch
 
Status
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