Winnetou
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Ich möchte hier auch noch mal darauf hinweisen, dass unter solchen Umständen, wie du sie schilderst, @AaronSenne, nicht nur eine Festnahme und die Verwendung der Handschellen unverhältnismäßig ist, sondern auch schon eine Durchsuchung sämtlicher Schüler der Klasse durch die Polizei (§ 103 StPO, §34 PolG). Es gab in diesem Fall ja keine konkret tatverdächtige Person - und die Durchsuchung einer nicht tatverdächtigen Person ist nur zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß sich die Spur einer Straftat oder eine bestimmte Sache bei dieser Person befindet. Wenn aber nur eine Sache gesucht wird, kann man damit logischerweise unmöglich die Durchsuchung von mehreren Schülern ausreichend begründen.Ich war geschockt darüber dass dadurch das mein Sohn mitten im Klassenraum Handschellen angelegt bekommt
Sicherlich werdet ihr ja wegen des Verfahrens, das jetzt auf deinen Sohn zukommt, einen Anwalt zu Rate ziehen bzw. habt das schon gemacht - dann informiere ihn in diesem Zusammenhang doch auch über das Vorgehen der Polizei und lass dich entsprechend beraten. Das könnte nämlich zudem auch Auswirkungen auf das Strafverfahren haben.
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