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Meine 17jährige Tochter verlangt ihr Unterhaltsgeld!

G

Gast

Gast
Hallo,

wer kann mir weiterhelfen und eine Antwort geben ?

folgende Situation:
meine Tochter ist seit Sep. ´08 in eine Einliegerwohnung gezogen, die mit unserer Wohnung in Verbindung steht.
Die Spannungen zwischen Stiefvater und Stieftochter gab immer wieder Referenzen, daß wir alle dachten, es wäre eine gute Lösung, wenn meine Tochter in die Einliegerwohnung zieht.(sie wollte es auch !)

Sie bekommt regelmäßig Taschengeld in Höhe von 50,-€ und die Miete der Wohnung einschl.NK zahlen wir !

Tägliche Mahlzeiten werden immer noch gemeinsam eingenommen!

Nun möchte meine Tochter aber eigenständig und selbstständig werden und fordert ihr Unterhaltsgeld !
Sie ist Schülerin 11.Klasse Fachgym und arbeitet Wochenenden in einer Gaststätte (für ihren Führerschein)!

< Meine dringende Frage: Steht ihr das ganze Unterhaltsgeld von ihrem `Erzeuger´zu? >
(und wer zahlt dann die Miete?)

zu unserer Situation: mein Mann ist seit dem 01.10.08 arbeitslos geworden und leben nun momentan vom Krankengeld + KiGe- ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten - es leben noch 2 Kinder mit im Haushalt

Vielen Dank schon einmal im voraus für die Hilfe - Anregung - Tipps - Antworten...

lg
 
G

Gast

Gast
Hallo nochmal,

konnte etwas rechachieren und habe das gefunden.:

" $ 1612a.
(1) Ein minderjÄhriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem
Haushalt lebt, den Unterhalt als Vomhundertsatz eines oder des jeweiligen Regelbe-
trages nach der Regelbetrag-Verordnung verlangen. "

stimmt das so?
was heisst: kann verlangen? bin ich also zu verpfichtet?

wer kann mir weiterhelfen? danke im voraus...
 
S

Satansbraten

Gast
Unterhalt kann auch in Form von Naturalien gezahlt werden und das tut ihr indem ihr die Miete und das Essen zahlt.
Stell ne Rechnung auf: Kosten für Essen und Unterkunft + Taschengeld und gib sie ihr damit sie vergleichen kann mit dem was ihr rein finanziell zustehen würde.
 
G

Gast

Gast
Wie regelmäßig bekommt deine Tochter denn den Unterhalt von 50 Euro (monatlich, wöchentlich..?)

Und wenn sie gar nicht "einsichtig" wird, kannst du ihr ja den Unterhalt (teilweise) geben, ihr dafür aber die freien Mahlzeiten bei dir streichen. Mal sehen, was ihr dann besser gefällt.
 
J

Jim

Gast
Gibt es eigentlich nichts zu diskutieren ! Sie ist noch keine 18 und die Vermögenswerwaltung machst immer noch Du bzw. der Sorgeberechtigte !
 

lea

Aktives Mitglied
Finde auch, daß das mit Mietzahlung und dem gedeckten Tisch genug ist. Da hatse ihren Unterhalt schon. Versuch doch mal das Gesetz zu finden, daß besagt, daß ihr der noch minderjährigen Tochter ne Wohnung bezahlen müßt.
 
L

Lölle

Gast
Ob das so einfach ist wie meine Vorredner- Schreiber sagen weiß ich nicht. Der Unterhalt für Kinder ergibt sich immer aus zwei Parteien, welche zur Zahlung verpflichtet sind. Vater und Mutter.:rolleyes: Ich selber habe auch das Kindergeld für meinen Sohn weiter gereicht. Also eine klare Rechnung sollte man schon aufstellen. Auch wenn ich Deine persönliche Situation verstehe. ( Arbeitsloser Ehemann) Grundsätzlich ist auch die Aussage richtig, dass man Unterhalt in Naturalien verrechnen kann. Aber was gehört dann darein? Und wer wäscht die Wäsche? Was ist mit dem Tee, dem Saft und den Chips die Deine Tochter am Abend in ihrer Wohnung verbraucht? Was ist mit dem Frisör etc.? Also gehe los und las Dich beraten, oder Google. Versuche es doch auch noch einmal mit einem Gespräch mit Deiner Tochter, bevor soviel Porzellan zerbricht.
Viel Erfolg, Lölle
 
G

Gast

Gast
Hallo - vielen Dank für die schnellen Antworten !!

Meine Tochter bekommt regelmäßig jeden Monat 50,-€ Taschengeld - wenn sie Bekleidung braucht, bekommt sie das noch obendrauf (jetzt gerade Schuhe, Hosen etc.)

Ihr Taschengeld gibt sie für Handykarte und Fahrkarte zu ihrem Freund aus...

Der Taschenrechner, den sie für das Fachgym brauchte, (Voyage 200) kostete mal eben 200,-€, den wir auch bezahlt haben.! und die Schulbücher !

< Wird sie vtl. raffgierig? -:((

deshalb halt ja die Frage, ob ihr der komplette Unterhalt überhaupt zusteht!
und die Frage stellt sich auch, wenn die NK-Abrechnung der Wohnung kommt-wer zahlt die Nachzahlung ???

Mich macht der § etwas stutzig ...wer kann ihn deuten ??

lg
 

tortelini

Aktives Mitglied
hallo,

deine tochter sollte sich schämen....


aber zum thema: deiner tochter steht unterhalt zu, dass ist richtig. aber:

sie kann überhaupt nix fordern, da sie noch keine 18 is. das müsste theoretisch der gesetzliche vertreter fordern, der ja du bist.

und wie schon richtig geschildert worden ist, zählen naturalien auch zum unterhalt.

mach deiner tochter doch folgenden vorschlag:

sie bekommt das kindergeld und unterhalt. im gegenzug dazu muss sie aber an euch miete bezahlen und muss sich ihren lebensunterhalt selbst finanzieren und in zukunft für sich selbst kochen, denn sie bekommt ja dann schließlich von euch das geld für ihre unterhaltskosten ;)

mal sehen, ob sie dann immer noch den unterhalt will ;)

oh, taschengeld gibts dann natürlich auch nicht mehr :D
 
Zuletzt bearbeitet:

Katrin1964

Aktives Mitglied
Mein Sohn wohnt auch seit mai allein. Mein Exmann und ich teilen uns die miete und er bekommt das Kindergeld und Bafög. Und er meint er kommt gut damit hin. Das ich mal was zu Essen dazu gebe ist logisch und das tue ich ja gern.
 

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