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meine Arbeitszeit wurde ohne Absprache einfach geändert.

Solange nicht schriftlich vereinbart wurde siehts schlecht aus.
Ist es nicht möglich auch mal Nachmittags zu arbeiten?

Möglich wäre das schon, aber ich habe mir nunmal extra eine Stelle gesucht, bei der ich früh anfangen und früh Feierabend machen kann. Ich arbeite seit über einem Jahr von 7-13 Uhr und habe mein Leben und meine Freizeit danach ausgelegt / gestaltet und jetzt soll ich plötzlich, ohne dass man es vorher irgendwie mit mir abgesprochen hätte, von 13-19 Uhr arbeiten?

Das mag für Spätaufsteher ja reizvoll klingen, für mich wäre es die Hölle, da mein Tag dann total "zerpflückt" ist, ich vormittags vor der Arbeit eh nix Großartiges mehr anfangen kann, weil ich immer im Hinterkopf habe "bald musst du los".

Ich finde es schlichtweg unverschämt, sowas einfach über meinen Kopf hinweg zu entscheiden, nur weil ich im Urlaub war.
 
Die Arbeitsverträge, die ich kenne, benennen die Stundenzahl und denjenigen,
der dir weisungsbefugt ist;
dieser kann die Stunden auch so einteilen, wie es ihm betrieblich sinnvoll erscheint.

ob der Chef das menschlich so machen sollte, ist eine andere Frage, jedoch arbeitsrechtlich ist das in Ordnung.
 
Die Neue wurde ja eigentlich eingestellt für nachmittags und jetzt möchte sie dir quasi die Vormittagsarbeitszeit wegschnappen, verstehe ich das richtig?
 
Deine neue Arbeitskollegin verhält sich nicht sehr kollegial. Weise sie zurecht und sorge dafür, dass sie die Probezeit nicht besteht.
Alternative: Du räumst den Platz.
 
Die Arbeitsverträge, die ich kenne, benennen die Stundenzahl und denjenigen,
der dir weisungsbefugt ist;
dieser kann die Stunden auch so einteilen, wie es ihm betrieblich sinnvoll erscheint.

ob der Chef das menschlich so machen sollte, ist eine andere Frage, jedoch arbeitsrechtlich ist das in Ordnung.
Aus den von mir bereits genannten Gründen ist das auch arbeitsrechtlich eben nicht in Ordnung.
 
Deine neue Arbeitskollegin verhält sich nicht sehr kollegial. Weise sie zurecht und sorge dafür, dass sie die Probezeit nicht besteht.
Alternative: Du räumst den Platz.
Das würde ich tunlichst unterlassen. Die TE ist weder die Vorgesetzte der Neuen, noch ihr gegenüber weisungsbefugt. Man kann blöd finden, dass die Neue jetzt ihr Recht bekommen soll und man selber den Kürzeren zieht - der einzig richtige Ansprechpartner hierfür ist aber der Chef.

Sammle dich, liebe TE, atme tief durch und bleibe sachlich, wenn du in die Diskussion mit deinem Chef gehst. Wenn du so nicht arbeiten möchtest, sag ihm, dass das für dich nicht in Frage kommt - zu den Gründen würde ich mich ihm gegenüber nicht äußern. Gut wäre, wenn du freundlich, aber entschlossen auftreten könntest. Und lass dich nicht zu irgendwelchen emotionalen Äußerungen verleiten. Falls dein Chef sich darauf nicht spontan einlassen will kannst du ihm vorschlagen, eine Nacht darüber zu schlafen. Ich würde ihm aber auch sagen, dass sich an der Sachlage von deiner Seite nichts ändern wird, du sehr traurig wärst, wenn du den Job nicht weiter ausüben könntest. 😉

Falls ihr nicht überein kommt bleibt wohl tatsächlich nur, dir etwas anderes zu suchen.
 
Dein AG hat mit Dir einen mündlichen Vertrag geschlossen und der ist genauso wirksam wie ein schriftlicher.
Die Tatsache, dass Du nun schon geraume Zeit nur Vormittags arbeitest untermauert das, so dass er an diese Arbeitszeiten gebunden ist.

die Gewerbeordnung sieht vor, dass der Chef weisungsberechtigt ist und dem zur folge auch die Arbeitszeiten ändern kann, es sei denn, im Vertrag sind feste Zeiten vereinbart.
Er muss dabei sog. billiges Ermessen wahren und zwar zu Gunsten des Betriebes, d.h. die Mitarbeiter arbeiten dann, wann es für die Firma am besten ist. Wenn eine bestimmte Kraft zum Beispiel aufgrund familiärer Belange (Kinder, Elternbetreuung etc..) nur vormittags arbeiten kann und deren Arbeit als vom Chef wichtig eingestuft wird, kann er das so regeln.

Ausnahme:
Teilzeitverträge für bestimmte Wochentage, die können nicht einseitig geändert werden.
Allerdings bedürfen Teilzeitverträge eigentlich sowieso der Schriftform.


Was du meinst,
ist "Gewohnheitsrecht", so etwas gilt aber im Arbeitsverhältnis nicht. Anderes Gesetzbuch.
Ist auch leicht zu googeln:
"gibt es bei Arbeitszeiten Gewohnheitsrecht?"
 
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