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Merkel gegen Merkel

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M

MagicSun

Gast
Im Mai sollte hot Angela gegen sich selbst ein Urteil verkünden - was ist daraus geworden?

Hintergrund:

Bevor hot Angela Kanzlerin war - hatte sie eine Protestproklomation an die Bundesregierung verfasst - Niemand konnte damals ahnen, das dieses Schreiben nun bei Ihr auf dem Tisch gelandet ist und sie gegen sich selbst entscheiden muss.

Ich finde noch nicht einmal mehr Seiten im Google die darauf hinweisen.

Die Entscheidung sollte Ende Mai fallen - wer von Euch weiß mehr darüber?
 
M

MagicSun

Gast
ich habe den bezeichnenden Artikel (war von der ARD) schon einmal im März oder April hier gepostet - den find ich aber nicht mehr.
 
S

STAN*

Gast

Und was ist jetzt das Problem dabei?

Es geht um die Institution Regierung und nicht um Personen.

Und wenn das Urteil sagt, die damalige Bundesregierung bzw. Mehrheitsfraktionen im Bundestag haben falsch oder richtig gehandelt, ist das halt so.

Aber wieso hat deshalb die jetzige Kanzlerin das Urteil zu verkünden?

Das erschließt sich mir nicht.

Ist sie jetzt die Vorsitzende Richterin des Bundesverfassungsgerichts?
 
M

MagicSun

Gast
Und was ist jetzt das Problem dabei?

Es geht um die Institution Regierung und nicht um Personen.

Und wenn das Urteil sagt, die damalige Bundesregierung bzw. Mehrheitsfraktionen im Bundestag haben falsch oder richtig gehandelt, ist das halt so.

Aber wieso hat deshalb die jetzige Kanzlerin das Urteil zu verkünden?

Das erschließt sich mir nicht.

Ist sie jetzt die Vorsitzende Richterin des Bundesverfassungsgerichts?
Urteil war vieleicht ein falsch gewähltes Substantiv - beschränken wir uns auf beurteilen.
Tasache ist, das bisher nichts weiter davon berichtet wurde. Warum?
 
K

kasiopaja

Gast
Weil es dazu noch kein Urteil gab.

Sinn der Sache insgesamt ist es wohl, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich darüber entscheiden soll, wie der Pasus "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" zu verstehen ist.

Damit soll das Verfassunggericht die Richtlinien festlegen, wann die BRD mehr Neuverschuldung machen darf, als sie an Investitionen tätigt.

Dies ist laut Verfassung nämlich nur bei einer "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" zulässig.

Wie diese nun definiert werden kann, soll das Verfassungsgericht u.a. entscheiden.
 
S

STAN*

Gast
Urteil war vieleicht ein falsch gewähltes Substantiv - beschränken wir uns auf beurteilen.
Tasache ist, das bisher nichts weiter davon berichtet wurde. Warum?

Wieder falsch, sie hat es ja nicht mal zu beurteilen, das macht das Verfassungsgericht!

Und wenn das Urteil noch nicht gefällt wurde, gibt es auch noch nichts zu berichten.

Oder war es woanders so, dass es schon etwas zu berichten gab, auch wenn es noch nichts zu berichten gibt?

Empfehle Einführungskurs Staatskunde!
 

mikenull

Urgestein
Da wird sich das Gericht sicherlich Zeit lassen, denn im Moment interessiert das keinen. Wird wohl erst interessant, wenn die BRD die nächste Talsohle erreicht und Schulden gemacht werden müssen.
 
Status
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