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Merkel gegen Merkel

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S

STAN*

Gast
Und hierzu ein Artikel aus der Frankfurter Neuen Presse vom 10.07.2007:

10.07.2007
Karlsruhe mahnt Regeln
für Staatsschulden an

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht dringt auf neue Regeln zur Begrenzung der Staatsverschuldung. Die einschlägigen Artikel im Grundgesetz hätten sich als nicht wirksam erwiesen, hieß es in einem gestern veröffentlichten Urteil. Auf konkrete Vorgaben für den Gesetzgeber verzichtete der Zweite Senat allerdings. Das sei Sache der Politik.

Eine Klage der früheren Oppositionsfraktionen von Union und FDP gegen die Haushaltsaufstellung der rot-grünen Bundesregierung 2004 wiesen die Richter mit fünf zu drei Stimmen ab.

Laut Gericht ist an der „Revisionsbedürftigkeit“ der geltenden Regeln im Grundgesetz „kaum noch zu zweifeln“. Seit fast vier Jahrzehnten habe die staatliche Verschuldenspolitik in der Bundesrepublik „praktisch durchgehend einseitig zur Vermehrung der Schulden beigetragen“, befand die Senatsmehrheit. Weiter hieß es: „Die dynamisch angewachsene Verschuldung in Bund und Ländern hat gegenwärtig bereits einen verbreitet als bedrohlich bewerteten Stand erreicht.“ Dies hemme das Wirtschaftswachstum, verenge die Handlungsspielräume des Staates und verlagere Finanzierungslasten auf künftige Generationen.

Gleichwohl war der Haushalt der rot-grünen Bundesregierung aus Sicht des Gerichts mit dem Grundgesetz „noch vereinbar“. Das Gericht gestand dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Lage einen großen Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur äußerst eingeschränkt überprüfbar sei. Politik Seite 4
 
S

STAN*

Gast
Und hier die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts:

Leitsätze
zum Urteil des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007
— 2 BvF 1/04 —
  1. Für die Maßstäbe rechtzeitiger Einbringung eines Nachtragshaushaltsgesetzes des Bundes gelten die allgemeinen Grundsätze zu den Anforderungen an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Verfassungsorganen. Aus dem Verfassungsgebot der Haushaltswahrheit folgt die Pflicht zur Schätzgenauigkeit mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Budgetfunktionen im parlamentarischen Regierungssystem - Leitung, Kontrolle und Transparenz durch Öffentlichkeit der staatlichen Tätigkeit - zu gewährleisten. Die für die Einnahmen- und Ausgabenschätzungen erforderlichen Prognosen müssen aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen.
  2. Grundlegende Revisionen des Regelungskonzepts der Art. 115 Abs. 1 Satz 2 und Art. 109 Abs. 2 GG bleiben dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten. Im Hinblick auf den in der Normallage entscheidenden Begriff der Investitionen weist der Regelungsauftrag des Art. 115 Abs. 1 Satz 3 GG die Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Tatbestands in erster Linie dem Verantwortungsbereich des Gesetzgebers, nicht dem des Bundesverfassungsgerichts zu. Auch zum Tatbestand einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts bleibt der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers zu respektieren (Bestätigung von BVerfGE 79, 311)
 

mikenull

Urgestein
Schnee von gestern......Ab jetzt geht´s darum, ob Schäuble ( der innere Minister in jedem PC ) einfach so "Amokläufer" genannt werden darf. ( so Peter Struck ) Passender wäre doch "Amokfahrer"?
 
D

DarkObiWan

Gast
Schnee von gestern......Ab jetzt geht´s darum, ob Schäuble ( der innere Minister in jedem PC ) einfach so "Amokläufer" genannt werden darf. ( so Peter Struck ) Passender wäre doch "Amokfahrer"?
Wenn das durchgeht fall ich echt vom Glauben ab. Keiner hat das Recht in meine Privatsphäre einzudringen.
 

mikenull

Urgestein
Es wäre jedenfalls an der Zeit, auch endlich Alkoholkontrollen für Rollstuhlfahrer einzuführen. Mich erinnert Schäubles rote Nase immer an einen bekannten Alkoholiker, der auch nicht genug kriegen konnte.
 
K

kasiopaja

Gast
Ehrlich gesagt finde ich die anderen Vorschläge noch empörender und es eine Katastophe, dass jemand das öffentlich fordern darf ohne sofort gehen zu müssen - nämlich die zwei Dinge, die er öffentlich gefordert hat

die präventive Inhaftierung und die gezielte Tötung mutmaßlicher Terroristen.



Das schlimmste daran finde ich - gerade in Anbetracht der deutschen Vergangenheit - dass er immer noch auf bzw. in seinem Stuhl sitzt.
 
H

hablo

Gast
mich regt schäubles vorschlag der gezielten tötung nicht all zu sehr auf....

allerdings halte ich nicht sehr viel davon.... die bezeichnung ist eine farce, weil eh immer noch zu viele unschuldige bei solchen maßnahmen umkommen / verletzt werden.... und nothilfe (finaler rettungsschuss) ist ja längst erlaubt...

der mann vergisst zu oft, dass er auch ein hüter des GG sein sollte....
 
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