S
STAN*
Gast
Und hierzu ein Artikel aus der Frankfurter Neuen Presse vom 10.07.2007:
10.07.2007
Karlsruhe mahnt Regeln
für Staatsschulden an
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht dringt auf neue Regeln zur Begrenzung der Staatsverschuldung. Die einschlägigen Artikel im Grundgesetz hätten sich als nicht wirksam erwiesen, hieß es in einem gestern veröffentlichten Urteil. Auf konkrete Vorgaben für den Gesetzgeber verzichtete der Zweite Senat allerdings. Das sei Sache der Politik.
Eine Klage der früheren Oppositionsfraktionen von Union und FDP gegen die Haushaltsaufstellung der rot-grünen Bundesregierung 2004 wiesen die Richter mit fünf zu drei Stimmen ab.
Laut Gericht ist an der „Revisionsbedürftigkeit“ der geltenden Regeln im Grundgesetz „kaum noch zu zweifeln“. Seit fast vier Jahrzehnten habe die staatliche Verschuldenspolitik in der Bundesrepublik „praktisch durchgehend einseitig zur Vermehrung der Schulden beigetragen“, befand die Senatsmehrheit. Weiter hieß es: „Die dynamisch angewachsene Verschuldung in Bund und Ländern hat gegenwärtig bereits einen verbreitet als bedrohlich bewerteten Stand erreicht.“ Dies hemme das Wirtschaftswachstum, verenge die Handlungsspielräume des Staates und verlagere Finanzierungslasten auf künftige Generationen.
Gleichwohl war der Haushalt der rot-grünen Bundesregierung aus Sicht des Gerichts mit dem Grundgesetz „noch vereinbar“. Das Gericht gestand dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Lage einen großen Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur äußerst eingeschränkt überprüfbar sei. Politik Seite 4
10.07.2007
Karlsruhe mahnt Regeln
für Staatsschulden an
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht dringt auf neue Regeln zur Begrenzung der Staatsverschuldung. Die einschlägigen Artikel im Grundgesetz hätten sich als nicht wirksam erwiesen, hieß es in einem gestern veröffentlichten Urteil. Auf konkrete Vorgaben für den Gesetzgeber verzichtete der Zweite Senat allerdings. Das sei Sache der Politik.
Eine Klage der früheren Oppositionsfraktionen von Union und FDP gegen die Haushaltsaufstellung der rot-grünen Bundesregierung 2004 wiesen die Richter mit fünf zu drei Stimmen ab.
Laut Gericht ist an der „Revisionsbedürftigkeit“ der geltenden Regeln im Grundgesetz „kaum noch zu zweifeln“. Seit fast vier Jahrzehnten habe die staatliche Verschuldenspolitik in der Bundesrepublik „praktisch durchgehend einseitig zur Vermehrung der Schulden beigetragen“, befand die Senatsmehrheit. Weiter hieß es: „Die dynamisch angewachsene Verschuldung in Bund und Ländern hat gegenwärtig bereits einen verbreitet als bedrohlich bewerteten Stand erreicht.“ Dies hemme das Wirtschaftswachstum, verenge die Handlungsspielräume des Staates und verlagere Finanzierungslasten auf künftige Generationen.
Gleichwohl war der Haushalt der rot-grünen Bundesregierung aus Sicht des Gerichts mit dem Grundgesetz „noch vereinbar“. Das Gericht gestand dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Lage einen großen Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur äußerst eingeschränkt überprüfbar sei. Politik Seite 4