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Mietvertrag Widerspruchsrecht??

M

malin

Gast
Es gibt kein Rücktrittsrecht. Du kannst aber entweder den Vertrag sofort zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen oder versuchen, dich mit dem Vermieter zu einigen.
 
M

Mo44

Gast
Malin hat Recht.

Beim Mietvertrag gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“.

Bei einem unbefristeten Mietvertrag kann der Mieter nur kündigen. Die Kündigung kann zwar auch schon vor dem Einzug in die Wohnung ausgesprochen werden. Die Frist von 3 Monaten ist aber einzuhalten mit der Folge, dass 3 Monatsmieten fällig werden.

Falls der Mieter einen Makler eingeschaltet hatte, ist auch die Maklerprovision zu zahlen, da diese mit Abschluss des Mietvertrages fällig geworden ist.
 
L

lateinende

Gast
kommt drauf an, warum du von den Vertrag zurücktreten willst! in hedem Fall, würde ich mit dem Vermieter reden und den Grund nennen, wenn er darauf besteht, kannst du sofort kündigen und mußt 3 geeignete Nachmieter benennen. Wenn er die ablehnt (laß dir die Begründung schriftlich geben), bist du raus und er muß selber Mieter suchen!

geeignete Mieter müssen ungefähr dieselben Daten, wie du (Alter und Einkommen, Familienstand) haben und bereit sein zu deinem Einzugstermin einzuziehen!

Mehr kann ich dir da jetzt nicht zu sagen!

LG lateinende
 

Fae

Mitglied
Das mit den drei Nachmietern stimmt nicht. Sorry, lateinende, will Dir nicht in den Rücken fallen, aber das ist ein weit verbreiteter Irrglaube... ein vernünftiger Vermieter wird sich wohl im Normalfall darauf einlassen, wenn die Nachmieter-Vorschläge "gleichwertig" sind mit dem, der aus dem Vertrag raus will, aber er MUSS es nicht.
Dann bleibt nur, in der ordentlichen Frist zu kündigen, so wie Mo44 es geschrieben hat.

Es gibt übrigens auch bei "normalen" Verträgen kein 14-tägiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht. Viele Händler gewähren sowas freiwillig, aber auch das ist reine Kulanz.
Es gibt Sonderfälle, aber in aller Regel müssen Verträge eingehalten werden.

Anders ist es natürlich, wenn Du Mängel feststellst, die Dir bei Vertragsabschluss (nachweislich) nicht bekannt waren, aber davon schreibst Du leider nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:

JaneDoe

Aktives Mitglied
Ganz lieben Dank für Eure Antworten.:)

Bin halt ein Schisser.:eek:
Hab heute um 10.30 h den Termin zur Unterschrift des Mietvertrages.
Auf der einen Seite freu ich mich, auf der anderen Seite ist mir speiübel.
Hab Angst, das ich etwas falsch mache, vll. besser noch weiter gesucht hätte, usw.

Das der Vermieter keinen adäquaten Nachmietervorschlag annehmen braucht, hab ich auch nicht gewußt. (Warum eigentlich, wäre doch für beide Seiten gut.)

Aber nu werd ich nachher den Vertrag wohl unterschreiben :eek::cool::)
 
O

Oh_jee, oh_jee

Gast
Ganz lieben Dank für Eure Antworten.:)

Bin halt ein Schisser.:eek:
Hab heute um 10.30 h den Termin zur Unterschrift des Mietvertrages.
Auf der einen Seite freu ich mich, auf der anderen Seite ist mir speiübel.
Hab Angst, das ich etwas falsch mache, vll. besser noch weiter gesucht hätte, usw.

Das der Vermieter keinen adäquaten Nachmietervorschlag annehmen braucht, hab ich auch nicht gewußt. (Warum eigentlich, wäre doch für beide Seiten gut.)

Aber nu werd ich nachher den Vertrag wohl unterschreiben :eek::cool::)

Du willst den Vertrag unterschreiben, den Du kündigen willst?

Du kannst ihn nicht kündigen, da er noch nicht geschlossen wurde.

Dann lass es. Dann ist der Vertrag nicht zustande gekommen und das wars.

Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
 

JaneDoe

Aktives Mitglied
Oh-jee, da hast Du wirklich etwas falsch verstanden.:)

Ich wollte das mit dem Widerspruchsrecht wissen, falls ich kurz nach der Unterzeichnung des Mietvertrages eine andere Wohnung (mit größerem Balkon, oder einer Terrasse, oder...) finden sollte.

Mach mir immer über viel zu viel nen Kopp. :rolleyes:
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Da es VERTRAGSFREIHEIT gibt,kannst Du den Vermieter um Kulanz bitten und um Ergänzung des "Standard-Vertragstextes" :

nimm eine Klausel auf,daß Du
-innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kannst (ggf.OHNE Kosten) oder
nur gegen Erstattung der NK ,bis Folgemieter gefunden wurde...

-bei überschrittener individueller Rücktrittsfrist auch DANN noch aus dem MV kommst,wenn Du einen "solventen Ersatzmieter" zum Eintritt in "Deinen "Vertrag findest.

Ich würde auch sowieso einen Standard-MV versuchen zu ergänzen--
damit Du TROTZ fristgebundener Kündigung später "eher raus" kannst...Zug um Zug gegen von Dir gefundenen Folgemieter und aus der Haftung,wenn dieser die Miete zahlte.

Jeder vernünftige Vermieter denkt umfassend:
Es ist eine Werbechance ( jeder zufriedene Mieter/Mietinteressent hält durch Mundpropaganda den Leerstand klein ),

jede intensive VORHERIGE Absprache mindert späteren Ärger und Folgekosten...Zugeständnisse (vorheriges Einziehen,Ermäßigung bei Selbstreno, Berücksichtigung der Ausstattungswünsche-> Laminat statt Teppich bei Hundebesitzern z.B....) rentiert sich nach meiner Erfahrung IMMER.

Viel Glück!
Micky


(Ergänzung: *freu*--Du hast es noch gelesen :) )
 
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