Hallo,
ja, es gibt die gerichtliche Möglichkeit, die ausstehende Zahlung des Geldes
einzuklagen und anfangs erst mit einem Anwalt zu drohne.
Es steht Aussage gegen Aussage.
Falls niemand als Zeuge Dir zur Seite gestanden hat bei der Zahlung, wird es
schwierig werden.
alles Liebe
flower55
ja, es gibt die gerichtliche Möglichkeit, die ausstehende Zahlung des Geldes
einzuklagen und anfangs erst mit einem Anwalt zu drohne.
Es steht Aussage gegen Aussage.
Falls niemand als Zeuge Dir zur Seite gestanden hat bei der Zahlung, wird es
schwierig werden.
alles Liebe
flower55