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Müssen ich oder mein Ehepartner für evtl. Pflege meines Vaters aufkommen?

Blume444

Mitglied
Hallo,

das Thema ist sehr wichtig für mich, denn ich soll einen Vertrag beim Notar unterschreiben, in dem der landwirtschaftliche Hof samt mehreren Wohngebäuden, die vermietet sind, komplett an meine Schwester überschrieben wird. Das bedeutet:
- Einfamilienhaus, in dem sie selbst wohnt
- 5 Mietwohnungen
-Scheunen
- Maschinenhallen
- Ackerflächen

Ja, ihr lest richtig: Meine Schwester bekommt ALLES und mein Bruder und ich sollen uns mit 30.000 Euro Auszahlung wegen des Bauernhofes zufrieden geben, laut Notarvertrag. Des weiteren sollen wir komplett auf unseren Pflichtteil verzichten. In dem Vertrag steht auch, dass unser Vater ein lebenslanges Wohnrecht in einer der Wohnungen auf dem Hof hat und meine Schwester für ihn den Haushalt sowie Kochen übernehmen muss.
ABER:
Es steht nichts darin, dass sie für seine Pflege aufzukommen hat.
Denn wenn sie alles kriegt und wir so gut wie nichts, möchte ich später nicht zur Kasse gebeten werden, wenn mein Vater im Altersheim landet.
Ich werde dieses Dokument nicht unterschreiben, solange nicht klar abgesichert ist, dass ich für keinerlei Kosten der Pflege meines Vaters in der Zukunft aufkommen muss. Und auch mein Mann soll davon in keinster Weise belastet werden.

Wer weiß Bescheid darüber, ob man das notariell festhalten kann? Und ob das dann auch vor einem Gericht Bestand hat?
 

Piepel

Aktives Mitglied
Es gibt ein Stichwort "Höfeordnung", das -vielleicht - zu berücksichtigen ist.
Soweit ich weiss, richtet sich dann der Wert von Allem nicht nach dem üblichen Gebrauchswert sondern danach, was der Hof für eine aktive Landwirtschaft wert ist.
Wer diese übernimmt und weiter führt, kann dann den Hof zu einem geringeren Ausgleich ansetzen.

30k€ jetzt , multipliziert mit drei, ergäbe einen Gesamtwert von 90k€. Dazu käme noch das Wohnrecht, dessen Wert bewertet werden müsste, da der Hof um diesen Betrag geringer verkauft werden müsste.
Wohnrecht ist aber nicht gleich Wohnrecht, da unklar ist, wer welche Nebenkosten trägt - und wovon.

Eine andere Seite dürfte sein, dass Diplomatie notwendig ist.
Denn der Vater könnte heute am Tag den Hof der Kirche schenken - und dagegen macht man gar nichts.
Wohl aber geht es - wenn er weniger als 10 Jahre überlebt, um eine Art Entreicherung, die sich später auf Pflichtteilsergänzungsansprüche auswirkt.

Es wäre gut, wenn Du mit dem Vater im Gespräch bliebest und unterdessen Klarheit bekämst, was Du fordern kannst und was nicht.
In Bezug auf Kostenpflicht beim Altersheim gibt es nach heutigem Recht eine Ansicht eines Anwaltes unter
 
Zuletzt bearbeitet:

Piepel

Aktives Mitglied
Investiere in einen Fachanwalt, der dir diesbezüglich verbindliche Aussagen machen kann.
Beachte und bedenke dabei den Streitwert, der sich nach dem gesamten Vermögen richtet und nach zwei (oder drei) Gegnern?
Denn was Du bekommst, fehlt auch der Schwester sowie dem Bruder.
 
Zuletzt bearbeitet:

CAT

Aktives Mitglied
Das hast du Recht @Piepel
Hätte ich allerdings die Wahl mich auf Aussagen in einem Laienforum zu verlassen (mit solch speziellem Fall vor allem) oder es fachmännisch abklären zu lassen - rate was ich täte ;-)
 

Piepel

Aktives Mitglied
Der Fall ist tatsächlich undurchsichtig, um so mehr gilt zu versuchen, Ansichten zu erfragen und diese anschließend ausgiebig auf ihren Wahrheitsgehalt zu recherchieren.
Hat man Vorwissen, so ergeben sich weitere Fragen.
Hat man keins, so müsste der Anwalt einem erst mal erklären, was man fragen muss - und dann ist die beratungszeit schon zu Ende.
 

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