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Muß das Amt meine Heizkosten voll übernehmen

D

Deichgräfin

Gast
Hallo Tamo,

da das Klima innerhalb von Deutschland recht unterschiedlich ist,
wird auch unterschiedlich berechnet.

Es wird bei der Berechnung auch in der Beschaffenheit der Wohngebäude unterschieden.
z.B:
Eine Mittelwohnung in einem neuen,gedämmten Gebäude
muß nicht so stark beheizt werden wie eine Außenwohnung
in einem alten Gebäude .


L.G.Karin
 
T

Tamo

Gast
Vielen Dank für die Info's Karin,:blume:

mit den Berechnungsunterschieden bei den Gebäuden, das war mir bekannt, weil in den Anträgsformularen nach dem Baujahr/bzw Erstbezug der Wohnung gefragt wird.
Allerdings dass die Heiz-Kosten aufgrund von Klimaunterschieden variieren können, das wußte ich noch nicht.

Nun habe ich grad nachgeschaut und gesehen - Senta kommt wie ich aus Hannover.
Die Arge in Hannover gab mir zu so einem Fall die Auskunft:
"Auch wenn die 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf die ARGE Krefeld zur Übernahme der Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe verurteilt, dann gilt
dieses Urteil ausschließlich n u r für Hartz4 Empfänger zugehörig zur Arge Krefeld und Hannover wäre nicht verpflichtet, bzw. könne selbst entscheiden ob sie dem Urteil Folge leisten."

Wollte nur mal wissen, ob d a s wirklich so richtig ist:confused:
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Tamo,

habe mal gegoogelt : Die Regelung der Kosten der Unterkunft ist Ländersache,jedes Land kann für sich entscheiden.
In Hannover scheint man recht strenge Maßstäbe an die Größe und Kosten der Unterkunft anzulegen.


[FONT=Arial, sans-serif]......Heizkosten übernehmen die Kommunen in der Region Hannover derzeit in Höhe von maximal 1,15 Euro pro Quadratmeter. Allerdings gilt dieser Satz nur für „angemessen“ große Wohnungen. Dies sind[/FONT]

  • [FONT=Arial, sans-serif]maximal 50 qm für einen Einpersonenhaushalt[/FONT]
  • [FONT=Arial, sans-serif]maximal 60 qm für einen Zweipersonenhaushalt[/FONT]
  • [FONT=Arial, sans-serif]maximal 75 qm für einen Dreipersonenhaushalt[/FONT]
  • [FONT=Arial, sans-serif]je weiterer Person 10 bis 15 qm [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Liegen die Heizkosten über diesen Grenzen, verlangt das Jobcenter, das die Differenz aus eigener Tasche bezahlt wird. Es kann aber ein Widerspruch eingereicht werden mit der Begründung, dass die Heizkosten sich in angemessener Höhe (falls dem so ist) befinden und von daher die gesamten Heizkosten übernommen werden sollen. In vielen Fällen wurde dies auch bereits nach erfolgreichem Widerspruch von den Jobcentern so gehandhabt.
Anbei: Solltet ihr in einer Wohnung leben, die größer als die oben genannten Grenzen ist, so werden die Kosten trotzdem übernommen, sofern die Miete im Rahmen der Mietobergrenzen (MOG) bleibt!
Das gilt auch für die Heizkosten.......
[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]
[/FONT]
http://www.arbeitslosenkreis-linden.de/mog.htm

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=959404



 
Zuletzt bearbeitet:
T

Tamo

Gast
Hallo Karin,

ich bin zwar nicht persönlich betroffen, aber hatte mich für einen Bekannten erkundigt. Deine Links sind sehr hilfreich!

Nochmals vielen Dank für Deine Mühe!;)
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,:)
ich habe dazu eine Frage:

Nach Auskunft meiner Arge, würden Gerichtsurteile die z.B. vom Sozialgericht Düsseldorf beschlossen werden, in unserer Region gar nicht greifen und können auch nicht automatisch auf das gesamte Bundesgebiet angewendet werden. Sprich: wenn ich z.B. in Frankfurt wohne, müßten sie bei der Berechnung der Heizkosten die für diese Region geltenden Bestimmungen anwenden.
Hat jemand Informationen ob das so stimmt?

Schon mal Danke, Tamo
Es ist zwar schon richtig, dass nicht sicher ist, dass wenn ein Gericht so entscheidet, dass das andere auch so entscheidet...ABER es ist immer eine Richtung wie die Gerichte denken.
Die Pfeifen der ARGE geben fast immer die falsche Auskunft und die darf man nicht ernst nehmen.
Sie wollen die Menchen nur verarschen und einschüchtern.
IMMER Widerspruch einlegen und dann Klage beim zuständigen Sozialgericht..bringt viel und kostet nichts.

Merken:
IMMER KLAGEN!!!....KLAGEN und nochmals KLAGEN
 

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