Das kannst du nicht beurteilen, wie laut der deinen TV hört. Wenn du null Rücksicht nimmst, auch nicht nachts wenn Nachtruhe herrscht, kann er ja gerne auch mal die Polizei rufen. Was du betreibst ist Ruhestörung.
Wenn du es nicht einsiehst, dann wird sich auch deiner SItuation nichts ändern.
Also auch wenn ich dir prinzipiell total zustimme und finde, dass auch der TE dem Nachbar ruhig entgegenkommen kann (in dem er z.B. ab 22:00 Kopfhörer nutzt) ist dieser Beitrag Unsinn.
Ich bin Immobilienkauffrau, habe länger in der Verwaltung gearbeitet und hab daher (oft leider) meine Erfahrungen gemacht. Die Polizei, die vorbei kommt weil der Fernseher auf Lautstärke 15-16 (laut TE) zu laut ist und dann auch noch gegen den TE handelt, möchte ich sehen. Das ist einfach Quatsch.
Nachtruhe ist übrigens zwar gesetzlich nicht definiert, bedeutet aber nicht, dass absolute Stille in der Wohnung herrschen muss. Laut aktueller Rechtsprechung bewegt sich die zulässige Lautstärke zwischen 30-50 db, darunter kann normales-leises TV-schauen fallen. Niemand muss ab 22:00 automatisch alles stehen und liegen lassen und sich geräuschlos ins Bett legen.
Der Nachbar ist scheinbar auch schon bekannt als Meckerkopf, solche kenne ich zugenüge, die warten nur auf ein zu lautes Geräusch. Der hat sich ja scheinbar auch schon bei dem TE beschwert, weil der um 6 duschen war - das würde ich gerne mal in meinem Haus sehen, voller Berufstätiger und Schichtdienstler.
Trotzdem bin ich nach wie vor der Meinung, dass zumindest der Ärger mit dem TV super einfach vermeidbar wäre, in dem der TE ab 22:00 einfach auf Kopfhörer umsteigt oder dann eben mal ein Buch liest.
Nur kann ich aus meiner Erfahrung sagen: Der TE hat nichts zu befürchten, außer einen nicht-endenden Streit mit dem Nachbar. Weder Vermieter noch Polizei werden irgendwas gegen Carl machen können, weil er auf Lautstärke 15-16 TV schaut. Die Frage ist, ob der TE das aushält.