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Nachbarin belästigt durch Dauerpräsenz, wiegelt andere auf

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dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Als ich die letzten Male unserern Vermieter angeschrieben hatte, weil unsere Nachbarin über mich ablästert (und ich dies sogar von meinem Fenster aus höre),
kam gar nichts zurück.
Was soll er denn machen?
Er ist auch nicht der Vater der Nachbarn, was soll er denn zu einem ihm wildfremden sagen :
"lästern Sie nicht über meinen Mieter??????"
Kann er machen, aber mit welcher Weisungsbefugnis???


Zu deiner Nachbarin.
Eigentliche ist bei Nichteinhaltung der hausregeln die Hausverwaltung zuständig.
Gibt es die nicht, dann tatsächlich der Vermieter, aber soweit ich dich verstanden hatte, ging es doch um ihre dauerprsäsenz in ihrem eigenen!!! Garten?
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Ich denke mal das die Benutzung der Wohnung als "Betriebsstätte" vom Wohnungseigentümer genehmigt wurde. Wenn dem so ist gelten hier idR. andere "besondere" Regelungen bzgl. Lärm, Mittagsruhe ect..

Das ist zumindest eine Vermutung meinerseits, ob dem so ist kann mit einer höflichen Anfrage an den Vermieter geklärt werden.
Die Einwände und Anmerkungen seitens der TE stehen hier im nicht widerlegbaren Widerspruch zum tatsächlichen Sachverhalt.

Das heißt nicht das ich der TE nicht glaube aber wir kennen nicht den genauen Sachverhalt und dieTE scheint sich dbzl. auch nicht wirklich informiert zu haben.

Daher bewegen wir uns hier auf den freien Feld der Spekulation.
 
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